Wie ist es denn nun mit der Alkohol-Abgabe?

Angenommen ein 19 Jähriger (Pers0) würde einem 17 Jährigen (Pers1) helfen Alkohol zu kafen. (19 Jährigers geht mit Pers1 einkaufen, Pers1 bekommt hinterher die Flaschen und gibt Pers0 das Geld)

Nun geht Pers1 damit auf eine Party. Auf der Party steht der Alkohol (nicht weiter beaufsichtigt) herum.
Ein zweiter 17 Jähriger (Pers2) hat sich nicht unter Kontrolle, greift in Feierlaune etwas mehr zu, überschätzt sich und ist den Rest des Abends am kotzen.

Gegen wen können sich die Eltern von Pers2 wenden? Nur gegen Pers0 weil er den Alkohol an die Minderjährigen abgegeben hat, oder auch gegen Pers1 weil er den Alkohol „ausgeschenkt“ hat?
Wie sieht es mit eventuellen Folgekosten aus? (beispielsweise einem alamierten Rettungsdienst o.Ä.)

Gegen wen können sich die Eltern von Pers2 wenden?

Hi,
gegen bzw mit

Ein zweiter 17 Jähriger (Pers2) hat sich nicht unter Kontrolle

mal reden.

Gruss
PW

das ist ja keine rechtiliche aussage.
ich wollte eigentlich eine information und keinen lebenstipp -.-’