Wie ist es mit jugendschutz in Berlins

… Diskotheken ? In Niedersachsen kann eine unter 18 jährige Person die erziehungsberechtigung auf eine person übertragen, die über 18 jahre alt ist…

Gibs das auch in Berliner Clubs ?

Danke im Voraus =)

Hallo,

seit wann ist das JUSCHG nicht bundeseinheitlich?
Das wäre mir neu.

Und hier steht da auch nichts von:
http://www.bundesrecht.juris.de/juschg/BJNR273000002…

LG
Lutzie

Hallo!
Na klar, es gilt im gesamten Bundesgebiet!
Jedoch ist das Hausrecht auch beachtlich, denn ein Veranstalter kann die
Ausnahme-Option (Übertragung…) nicht zulassen.

Wenn eine Disko keine/n Minderjährige/n haben will, ist das möglich, diskriminiert nicht… und ist ggfs. auch gut so!

Liebe Grüße
Jogi

Hi

Ich bin des öfteren nebenberuflich im Security Dienst eingesetzt .

Die Jugendschutz regelung ist eindeutig und gilt für ganz Deutschland .

Um 24 Uhr haben Personen unter 18 Jahren die Veranstaltung zu verlassen .
Ausnahme : es liegt eine SCHRIFTLICHE Genehmigung eines Elternteiles vor , welche die Erziehungsberechtigung auf eine zu diesem Zeitpunkt anwesende Person welche über 18 Jahre ist , überträgt .
geht diese Erziehungsberechtigte Person nach Hause , oder ist zu dem Zeitpunkt nicht anwesend , geht die unter 18 Jährige Person nach Hause.

Toni