Wie ist es wenn der leibliche VaterKind lebt

… bei der Mutter ohne Wissen des Opas Geld abhebt.Er ist auch nicht erziehungsberechtigt
Der leibliche Vater hat dem Opa angeboten sich um dessen Geldangelegenheiten zu kümmern und hat auf diesem Wege auch das Sparbuch (mit Enkelerbe)in die Hand bekommen.

Hi,
Wenn der Grossvater dem Vater des Kindes die Sparbücher aushändigt und ihm eine quasi Vollmacht für die Geldgeschäfte erteilt kann man da wahrscheinlich gar nichts machen.
Es ist einzig und allein Sache des Grossvaters was er mit dem Geld macht - ein „Erbe“ existiert ja noch nicht.
Hier hilft nur mit dem Grossvater des Kindes zu sprechen und, falls von ihm so gewünscht, für das Enkelkind ein Konto zu eröffnen.

viele Grüße
Susanne

Hallo,

ein Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier bzw. qualifiziertes Legitimationspapier", d.h. derjenige der das Buch bei der Bank vorlegt, bekommt auch das Geld von diesem Konto. Eine Vollmacht oder Berechtigung zur Abhebung ist nicht notwendig. Das Vorlegen des Buches reicht völlig aus.

Ich würde auf jeden Fall den Opa darüber informieren, ob das in seinem Sinne ist, dass Geld durch den Vater abgehoben wird.

LG
H.