Wie ist Frau eines Polizisten Kranken versichert?

Guten Tag,
der Mann meiner Freundin ist Polizist.
Sie noch in Elternzeit also noch Krankenversichert.
Wenn nächstes Jahr die Elternzeit vorbei ist - kann sie dann nicht automatisch bei dem Mann mit Familienversichert werden? Oder muss sie wieder arbeiten um versichert zu sein oder halt selbst in die Krankenversicherung einzahlen?

Wer kennt sich aus? Kennt auch ne „Polizisten-Familie“ - ich kann gar nicht verstehen das sie deshalb wieder arbeiten gehen soll / muss.

Freu mich auf Antworten
Gruss Si Be Ob

Wenn nächstes Jahr die Elternzeit vorbei ist - kann sie dann
nicht automatisch bei dem Mann mit Familienversichert werden?

Nein das gibt es bei Beamten nicht.

Wer kennt sich aus? Kennt auch ne „Polizisten-Familie“ - ich
kann gar nicht verstehen das sie deshalb wieder arbeiten gehen soll / muss.

Muss sie auch nicht. Der Mann ist Beamter. Beamte und ihre Angehörigen haben Beihilfeanspruch. Wenn die Frau also kein eigenens Einkommen hat, oder nur ein geringes, hat sie Beihilfenanspruch und kann bei einer privaten Krankenversicherung einen Restkostentarif abschließen. Das gilt übrigens auch für das Kind.

Polizisten haben freie Heilfürsorge, aber in der Regel eine Anwartschaftsversicherung. Bei dieser Gesellschaft sollte die Frau nachfragen.

Hallo,

soweit ich mich recht erinnere (ich war früher selbst Polizeibeamter), läuft das bei der Polizei anders mit der Beihilfe als bei „normalen“ Beamten. Es ist richtig, dass Polizisten neben der freien Heilfürsorge auch Anspruch auf Beihilfe haben, allerdings meine ich, dass es bei den Ehepartnern in diesem Fall nicht so ist. Ich würde zunächst Kontakt mit der Beihilfestelle bzw. dem Landesamt für Besoldung und Versorgung aufnehmen (so hieß das zumindest in NRW) und dort nachfragen. Meine Frau hatte sich nach ihrer Elternzeit arbeitslos gemeldet und wurde dann über die ARGE Krankenversichert, bzw. war später wieder berufstätig.

Allerdings gehe ich davon aus, dass Deine Freundin, bzw. ihr Mann auch andere Polizisten kennt, die in der gleichen Situation sind oder waren. Vielleicht mal die Fragen.

Viele Grüße

Andreas

soweit ich mich recht erinnere (ich war früher selbst
Polizeibeamter), läuft das bei der Polizei anders mit der
Beihilfe als bei „normalen“ Beamten.

Bei den Polizisten (und Soldaten) ja, bei den Angehörigen nein.

Hallo,
da muesste man erst einmal wissen wie der Ehemann selbst versichert ist.
Die Tatsache das er Beamter ist istz heisst noch lange nicht dass er nicht auch selbst in einer GKV-Kasse versichert wäre.
Wenn er nicht Mitglied einer GKV-Kasse ist,dann kann die Ehefrau ber auch die Kinder nicht bei ihm familienversichert werden sondern es müssen eigene Versicherungen abgeschlossen werden - entweder bei der GKV oder bei der PKV (unter Berücksichtigung des evtl. Beihilfeanspruches). Sollte das Einkommen des Ehemannes unter der Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegen dann hätten die Kinder in der GKV Anspruc h auf kostenose Familienversicherung bei der Ehefrau wenn sie sich für eine Weiterversicherung in der GKV entscheiden würde - über die mögliche Beitragshöhe in der GKV sage ich an dieser Stelle erst mal nix - bitte ggf. nachfragen.
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

da muesste man erst einmal wissen wie der Ehemann selbst versichert ist.

Der Ehemann ist Polizist. Diese haben, wie Soldaten, freie Heilfürsorge. D.h. sie bräuchten sich eigentlich gar nicht zu versichern. Polizisten schließen allerdings i.d.R. große Anwartschaften für die Zeit nach der Pensionierung ab. Und manchmal kleine Zusatztarife für ihre aktive Zeit. Die Angehörigen fallen unter das normale Beihilferecht.

Gruß

Nordlicht

Also, der Mann ist Beamter, muss sich also zum Teil privat versichern. Die Kinder kann er zu sich in die Private nehmen, oder bei der Frau lassen, sie ist auf jeden Fall weiter bei ihrer Krankenkasse versichert.

Hallo Thomas, jetzt lass es einfach!
Der Mann ist als Polizist in der Freien Heilfürsorge (und demnach nicht aktiv privat versichert). Er kann aber seine Ehefrau u. U. (wenn sie nicht in der freien Wirtschaft beschäftigt ist und unter einer best. Grenze (hab ich gerade nicht im Kopf) verdient) über die Beihilfe versichern - ebenso die Kinder! Die Ehefrau muss dann nur 30% und die Kinder 20% bei einer PKV absichern!

Gruß cooler

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oder bei der Frau lassen, sie ist auf jeden Fall weiter bei
ihrer Krankenkasse versichert.

Trotz Beihifeanspruch ?

Hallo Nordlic ht,
ja, das weiß ich wohl, aber wir selbst haben noch sehr viele Polizisten versichert, allein wegen der Familienversicherung.
Die Fragestellerin hat nicht das bestätigt was man hier zwar vermutet aber nicht definitiv weiß.
Ich denke, es wird schon so sein !
Gruß
Czauderna

Hallo Günter,

ja, das weiß ich wohl, aber wir selbst haben noch sehr viele
Polizisten versichert, allein wegen der Familienversicherung.

das kann ich mir gut vorstellen. Wenn ich mit Polizisten spreche (eine unserer Haupt-Kundengruppen) erfahre ich immer wieder, dass die sich über die Beihilfeberechtigung ihrer Angehörigen gar nicht im Klaren sind. Kaum zu glauben, dass das den Polizeianwärtern während der Ausbildung nicht von den älteren Kollegen vermittelt wird.

Gruß

Nordlicht