Ich musste leider mein erstes Studien Semester aufgrund einer krankheit beurlauben und bin grad in einer etwas schweren finanziellen Lage.
Folgende Fragen:
Da ich für dieses Semester 3 Monate Bafög bekommen habe, musste ich diese zurückzahlen aufgrund der Beurlaubung.
Wie sieht danach mein Anspruch auf Bafög aus? (also Anzahl der Semester usw.)
Da ich erst im Wintersemester wieder studieren will, muss ich mich auch gleich exmatrikulieren um wieder ALG 2 zu erhalten und über die Runden zu kommen.
Wie sieht mein Anspruch auf Kindergeld aus, wen ich aufgrund einer Krankheit nicht studieren kann, jedoch im Wintersemester wieder anfangen würde.
Hallo,
du bist dann sozusagen „Ausbildungswillig“ und hast grundsätzlich auch noch Anspruch auf Kindergeld.
Es ist dann eine „Mitteilung für ein Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz“ auszufüllen und anzugeben, dass man einen Studienplatz zum WS 11/12 sucht. Sobald du dich für das WS bewerben kannst, musst du diesen auch tuen und diese Nachweise der FAmilienkasse vorlegen. Dann natürlich noch die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, und das Urlaubssemester durch Krankheit belegen (ärztliches Attest etc.).
Und wenn dann die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Gruß
juliatimlea
Hallo!
kann ich leider nichts genaues zu sagen. Es jedoch notwendig, dass Sie Bafög auch wieder beantragen. Nicht, das Sie den Anspruch verlieren. Normalerweise meine ich, dass eine Beurlaubung aufschiebende Wirkung hat, d.h. die Zeit wird an die Förderungshöchstdauer angerechnet und verlängert sich dementsprechend.
Wie sieht mein Anspruch auf Kindergeld aus, wen ich aufgrund
einer Krankheit nicht studieren kann, jedoch im Wintersemester
wieder anfangen würde.
Kindergeld steht einem zu wenn man unter 25 ist und in der Ausbildung/Studium steht.
Würde ich aber trotzdem Antrag stellen, mehr als ablehnen können Die nicht.
soweit ich weiß, fängt Deine Bafög-Berechtigung mit Wiederaufnahme des Studiums wieder bei 0,0 an. Wegen des Kindergelds weiß ich nicht genau Bescheid, denke aber, dass das eigentlich weiterlaufen müsste, da Du ja „unversorgt“ bist.