Hallo und guten Tag,
mal angenommen:
Termin beim Arbeitsgericht. AG wird verurteilt ausstehende Gehälter plus Zinsen zu zahlen.
Urteil ist AN zugegangen.
Wie jetzt weiter vorgehen?
Zum Gerichtsvollzieher gehen oder ein Inkassounternehmen beauftragen?
Danke für Eure Antworten.
Gruss Lore
zunächst mal abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und dann, falls AG nicht bezahlt vollstrtecken lassen
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Danke für Deine Antwort.
Wie wissen wir, ab wann das Urteil rechtskräftig ist, bekommt dann der AN vom Gericht ein Schreiben, oder wie?
Bisher hatten die fiktiven Beteiligten noch nie gerichtliche Erfahrungen, daher wissen sie nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Nehmen wir mal an, das Urteil ist datiert vom 13.03.2007 als Versäumnisurteil. Zugestellt an den AN am 27.03.2007.
Danke für weitere Hinweise.
Ich wünsche allen ein wunderschönes langes Maiwochenende.
Viel Spass beim Tanz in den Mai.
Lore
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Wie wissen wir, ab wann das Urteil rechtskräftig ist, bekommt
dann der AN vom Gericht ein Schreiben, oder wie?
Ein Urteil wird rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich sind, also wenn keine Berufung, Revison, Beschwerde etc. mehr eingelegt werden kann.
Bisher hatten die fiktiven Beteiligten noch nie gerichtliche
Erfahrungen, daher wissen sie nicht, wie sie sich verhalten
sollen.
Nehmen wir mal an, das Urteil ist datiert vom 13.03.2007 als
Versäumnisurteil. Zugestellt an den AN am 27.03.2007.
Danke für weitere Hinweise.
Veräumnisurteil (VU):
Gegen ein VU kann Einspruch (ist ein Rechtsbehelf) erhoben werden. Die Frist hierfür beträgt 2 Wochen ab Zustellung des VU. Wenn ich das Recht sehe dann ist 27.03.2007 + 2 Wochen schon abgelaufen.
Der Einspruch muss allerdings der Gegenpartei zugestellt werden, d.h. es könnte zwischenzeitlich Einspruch eingelegt worden sein, aber diese ist nochnicht zugestellt.
Am besten, Du rufts bei Gericht an, ob Einspruch erhoben wurde.
Gruß
Ich wünsche allen ein wunderschönes langes Maiwochenende.
Viel Spass beim Tanz in den Mai.
Lore
Hallo!
zunächst mal abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist
Warum? Ein Versäumnisurteil ist vorläufig vollstreckbar. Sobald die vollstreckbare Ausfertigung vorliegt, kann (und sollte) man sie postwendend an die Gerichtsvollzieherverteilstelle senden. Um eine Vollstreckung einzustellen, reicht es nicht aus,Einspruch gegen das versäumnisurteil einzulegen. Man muss die Einstellung der Zwangsvollstreckung gesondert beantragen und begründen. Wenn im Beispiel der Arbeitgeber ebenso kamikazemäßig in den Prozess gegangen ist wie der Arbeitnehmer, besteht da also keine Gefahr.