Wie kann die Behörde die Beschäftigung prüfen?

Hallo,

eine Frage, die sicherlich viele betrifft… Ein Beispiel:

Person A stellt bei der Kommune einen Antrag auf einen Ganztagskindergartenplatz. Dafür muss vom vom Arbeitgeber B nachgewiesen werden, dass A mind. 25 Stunden dort arbeitet (Kinderbetreuungsgesetz Sachsen-Anhalt).

Arbeitgeber B stellt dem A aus Gefälligkeit die Bestätigung aus. A arbeitet aber gar nicht dort, bekommt aber eine Ganztagsstelle und bezahlt auch ordnungsgemäß dafür.

Wie kann die Behörde dies überprüfen? Was könnte dem Arbeitgeber B und der Person A schlimmstenfalls passieren?

Viele Grüße

Kay

Doppelposting
Die gleiche Frage wurde auch im rechtsbrett gestellt

Die gleiche Frage wurde auch im rechtsbrett gestellt

Hallo,

das ist nicht ganz korrekt. Es geht zwar um den selben Sachverhalt, aber um zwei unterschiedliche Fragen. Im Bereich Recht geht es um theoretische Konsequenzen aus juristischen Bedingungen heraus.

Die Frage, die ich hier stelle unterscheidet sich jedoch davon: Wie würde das Amt / die Gemeinde praktisch vorgehen?

Danke für Eure Antworten!

Kay

Hallo,

gerade die Kommunen haben natürlich verschiedene Möglichkeiten des Datenabgleichs. Z.B. könnte sie aufgrund eines Datenabgleichs mit dem Finanzamt fesstellen, ob eine Beschäftigung besteht.

Ob die Kommune dies tatsächlich macht steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gruß

Phoebe

Hallo,

Beschäftigungsverhältnisse müssen vom Arbeitgeber beispielsweise an die zuständigen Krankenkasse gemeldet und entsprechende Beträge hierfür abgeführt werden (Finanzamt dito) = sicherlich gäbe es hier eine Kontrollmöglichkeit durch Behörden.

Weiterhin wäre es denkbar, daß Gehaltsabrechnungen als Nachweiß verlangt werden, sollen diese dann auch gefälscht werden?!
Einfach mal überdenken.

Viele Grüße