Wie kann die Prozessordnung geändert werden?

unser sogenannter freiheitlich demokratischer Rechtsstaat ist im Laufe der Jahre seines Ge- und Missbrauchs ja mittlerweile zu einem der weitgehenden Richterwillkür ausgelieferten RechtSPRECHUNGSstaat in der Hand von wirtschaftlichen Interessen verkommen.
Sogar unsere amtierende Justizministerin musste zugeben, dass die Rechtsprechung letztlich völlig unkontrolliert agiert. Es würden beispielsweise keinerlei Aussagen möglich sein, auf welche Weise sich Richter ihrer Verantwortung der RECHTSSPRECHUNG überhaupt - gewollt - entzögen (genannt Vergleich). Darüberhinaus würde überhaupt erst seit 1996 statistisch erfasst, wieviele Verurteilungen es beispielsweise wegen Rechtsbeugung gab. Es wären 90 gewesen. Allerdings enthalte diese Zahl auch die Verurteilung von SCHIEDSRICHTERN. Soweit die Mitteilung von Brigitte Zypries vom 11.05.2009 auf abgeordnetenwatch.de
Hier meine Fragen:
Wenn letztlich tatsächlich geübtes Richterrecht aber oftmals vorsätzlich und offen völlig gegenteilig zur Absicht des demokratisch legitimierten Gesetzgebers gesprochen wird und auf diese Weise seitens der Rechtsprechung dem Bürger buchstäblich statt des X des Gesetzes ein U des Richters vorgemacht wird, dann ist erstens dieses Richter-U nicht mehr im Namen des Volkes ergangen und zweitens kann dann der normale Bürger diese Art von Recht weder rechtzeitig erkennen noch einhalten. Das würde der Bürger (Volk) dann wohl schlicht Unrecht nennen, so es breit bekannt wäre.
Die Grundlage dieser Abenteuerlichkeit bilden die zwei schlichten Paragrafen zur richterlichen Unabhängigkeit: § 261 STPO und § 286 ZPO.
Frage 1:
Wie wehre ich mich dagegen, dass ich - als Bürger - jährlich vieltausendfach durch die Floskel - im Namen des Volkes - für Urteile in Anspruch genommen werde, die durch das ganze Gegenteil als vom Volk legitimiert ergangen sind?
Was ist nötig - und möglich - um diese beiden Paragrafen so zu präzisieren, dass freie Richter-(Will-)Kür weitestgehend ausgeschlossen wird?
Herzlichen Dank für - möglichst viele - mich in meinem Rechtsvertrauen wieder aufrichtende Antworten.

Keine Ahnung, was Du da alles so schreibst. Zumindest die Frage aus der Überschrift kann ich jedenfalls beantworten: Man bitte seinen Wahlkreisabgeordneten, für eine Gesetzesinitiative im Bundestag einzutreten.

Hallo,
schön, dass unsere Justizministerin erkannt hat, dass die Justiz „unkontrolliert“ arbeitet.
Das steht nämlich so im Grundgesetz, dort Art. 20 Abs. 3.
Lesen und verstehen.

Hallo,

laut Vika bist Du Jugendschöffe und schreibst dann solchen Unsinn?

Gruß

S.J.

Hallo,
schön, dass unsere Justizministerin erkannt hat, dass die
Justiz „unkontrolliert“ arbeitet.
Das steht nämlich so im Grundgesetz, dort Art. 20 Abs. 3.
Lesen und verstehen.

Ich würde da insb. für Art. 97 GG plädieren.

Gruß
Dea

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geht auch eine Antwort mit Substanz?
Eine Beurteilung über Sinn und Unsinn setzt stets voraus, dass man sich selbst für überlegen hält. Meist genau die Hybris um deren Begrenzung ich nachsuche…

danke für die überheblich in der Form übermittelte Antwort.
Das Grundgesetz ging aber von der Anwendung der Gesetze nach Buchstaben und Geist aus. Das setzt allerdings Geist voraus…

geht auch eine Antwort mit Substanz?
Eine Beurteilung über Sinn und Unsinn setzt stets voraus, dass
man sich selbst für überlegen hält. Meist genau die Hybris um
deren Begrenzung ich nachsuche…

Troll dich in´s Plauderbrett oder sonstwo hin. Eine ernsthafte Frage stellts Du hier ja nicht…

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ich formuliere schlichter, um nicht weiter ablenkend zu überfordern und damit Nullantworten und leere Schlaumeiereien zu provozieren:

  1. welchen Sinn hat die Floskel bei Urteilen im Namen des Volkes - und wie distanziert man sich davon?
  2. welche Mehrheiten welcher Abgeordneter sind nötig um einzelne Paragrafen einzelner Prozessordnungen zu ändern?
    Das waren die Fragen - zu schwierig für substanzielle Beantwortung???

Warum antwortest du denn auf Fragen die du nicht verstehst?
Warum entwertest Du den Fragesteller?
Warum agierst du anonym wie ein Heckenschütze?

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  1. welchen Sinn hat die Floskel bei Urteilen im Namen des
    Volkes

Statt vieler: Die Formel „im Namen des Volkes“ symbolisiert die demokratische Verwurzelung der Rechtsprechung. In der demokratischen Republik geht alle Staatsgewalt, und damit auch die rechtsprechende Gewalt, vom Volke aus (Art 20 Abs. 2 GG). Rechtsfolgen ergeben sich aus der Formel nicht, insbesondere ist der Richter über seine Bindung an Gesetz und Recht hinaus nicht an ein wie immer geartetes und festzustellendes „Volksempfinden“ gebunden. Das Urteil ergeht im Namen des Volkes, weil es das Gesetz als Ergebnis der Volkswillensbildung auslegt und anwendet. Darüber hinaus erinnert die Formel den Richter daran, dass seine Rechtsprechungstätigkeit sich inmitten des Volkslebens vollzieht und ihren Zweck, die Wiederherstellung des Rechtsfriedens, nur erreichen kann, wenn sie sich im Einklang mit den Grundüberzeugungen des Volkes weiß. Dies ist freilich eine Frage des richterlichen Ethos; rechtliche Folgerungen lassen sich daraus nicht ziehen. (Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, §268, Rn. 1)

Negativ formuliert: Dass ein Urteil „im Namen des Volkes“ ergeht, bedeutet nicht, dass „das Volk“, eine x-beliebige Teilmenge desselben oder gar irgendein einzelner jeden einzelnen Urteilsspruch und/oder die Personen, die ihn verantwortet haben, gefühlsmäßig gut heißen müßte.

und wie distanziert man sich davon?

Gar nicht. Wozu auch?

  1. welche Mehrheiten welcher Abgeordneter sind nötig um
    einzelne Paragrafen einzelner Prozessordnungen zu ändern?

Lies z.B.: Pötzsch, Ein Gesetz entsteht, Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/themen/A0M9DG,0,0,Ein_Gesetz_entst…)

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