Hallo!
ist das Vormundschaftsgericht erst einmal eingeschaltet, gibt es kein zurück mehr in dem von Dir angedachten Sinn. Das Verfahren wird jetzt durchgeführt und kommt zu einem Ergebnis, das selbstverstäündlich auch lauten kann, dass eine Betreuerbestellung abgelehnt wird, was gar nicht so selten ist.
Du solltet Dich daher möglichst schnell in der Sache äußern und mitteilen, dass keine Notwendigkeit einer Betreuerbestellung seht. Auch solltest Du die jetzige Situation erklären bzw. erläutern.
Es wird ja auch die Betroffene sich äußern müssen,und wird dies dann ja sicher auch in entsprechender Form tun, und ggf. auch einen eigenen Vorschlag zur Bestellung unterbreiten.
Außerdem muss man im Gegensatz zur früheren Vormundschaft sehen, dass die Betreuung heute nur für bestimmte Lebensbereichte getrennt eingerichtet wird, und man natürlich sehen muss, dass die Betreuung ggf. im einen Bereich durchaus sinnvoll sein kann, in einem anderen aber nicht.
Wenn dann jetzt kein Betreuer bestimmt wird, würde ich Dir anraten eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung (wobei ich zu ersterem raten würde)für Deine Mutter aufsetzen zu lassen, damit der Ärger nicht in einem Jahr oder dann wieder los geht, wenn wirklich eine Betreuung notwendig wird.
Selbstverständlich kann (und sollte) man sich in der Angelegenheit von einem Notar helfen lassen, wenn es Probleme gibt. Vor allem beim Thema Vorsorgevollmacht sollte man besser nicht alleine basteln, da die Risiken in diesem Zusammenhang zu groß sind, und man dieses Thema am besten ohnehin in einem kompletten Zusammenhang mit Patientenverfügung und Testament/Erbvertrag macht, damit die Rechtsfragen zum Lebensende homogen gelöst werden.
Falls mir noch was einfällt, melde ich mich bestimmt noch mal denke, das ich alles geschrieben habe was Du brauchst.
MFG Rosi