Wie kann ein antrag auf betreuung beim amtsgericht zurückgezogen werden ?

Hallo, ich habe einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht gestellt, als meine Tante verunfallt im Koma lag. Nun geht es Ihr inzwischen wieder sehr gut, meine Frage: kann der Antrag von mir als Antragsteller wieder zurückgezogen werden ?

Das Amtsgericht hat sich bisher weder schriftlich noch persönlich gemeldet, der Antrag liegt nach tel. Auskunft noch beim Richter, das Verfahren kann monatelang dauern.

Da der Vorgang noch nicht in Prüfung ist, sollte die Zurücknahme doch möglich sein, oder ?

Fragende Grüße,Tjorven.

Hallo Tjorven,

ich bin mir sehr sicher, dass eine Betreuung, bzw. der Antrag dafür von jedem Amtsrichter zurückgenommen wird, zumal in Ihrem Fall noch keine Entscheidung getroffen wurde und Sie selbst als Betreuer noch gar nicht „im Amt“ waren. Ich denke, dass ein erläuterndes Schreiben genügt, um die Dinge geradezurücken. Wenn es denn nötig sein sollte, wird sich der Richter sowieso erst ein Bild vom Zustand der Tante machen, bevor er eine Entscheidung fällt.

Wie schon erwähnt, würde ich ein kurzes Schreiben an das zuständige Amtsgericht abschicken, eines Tages werden Sie vielleicht Antwort erhalten. Da es Ihrer Tante wieder gut geht, ist für Sie kein Problem vorhanden. Sie Beide sollten sich jedoch für andere Notfälle wegen einer Vorsorgevollmacht in notarielle Beratung begeben, sehr schnell wird einem nicht genannten Verwandten eine Betreuung nicht gewährt. Besonders in Fällen, wo größere Vemögenswerte im Hintergrund vorhanden sind.
Ich koffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen und grüße Sie.
Nova

hallo tjorven,

also soviel ich weiß ist es egal ob du den antrag zurück nimmst oder nicht: es wird jetzt von amts wegen durch einen richter des vormundschaftsgerichtes entschieden, ob die betreuung angeordnet wird oder nicht.
du solltest mal schauen, ob es in deiner stadt einen betreuungsverein gibt und dich dort nochmal beraten lassen oder dir litheratur über das betreuungsrecht besorgen.
mit so etwas sollte man sehr sensibel und gut überlegt umgehen!
viel erfolg!

Hallo Tjorven!

Du hast die Betreuung bei Gericht „angeregt“. Du solltest den Sachverhalt, entweder schriftlich, oder zu Protokoll der Geschäftsstelle darlegen und Bezug auf Deine Betreuungsanregung nehmen, mit der Bitte um eilige Richtervorlage.
Eigentlich sollte das dann reichen, damit das Gericht den Vorfall ruhen lässt. Andererseits hat das Gericht eine Ermittlungspflicht, wenn ihm ein Sachverhalt bekannt wird.
Es kann also sein, dass das übliche Verfahren in Gang kommt, mit dem Ergebnis: keine Betreuung erforderlich.

Viele Grüße!

Sebastian Jacobsen

Hallo, Tjorven,

ein telefonischer Hinweis bzw. kurzer 3-Zeiler, dass es der Tante wieder besser geht. Am besten gleich an den Richter.

Bei einer beantragten Betreuung ermittelt das Gericht von Amts wegen. Das heißt, es wird sich auch selbst davon überzeugen, dass eine Betreuung nun doch nicht notwendig ist. Dazu macht ein Rechtspfleger, der Richter selbst oder die Betreuungsbehörde einen Besuch bei der Betroffenen.
Das ist aber von Amtsgericht zu Amtsgericht verschieden. Deshalb am besten gleich dort melden.

Ich hoffe, ich konnte helfen,
alles Gute weiterhin für die Tante,
freundliche Grüße

Pandora H.

Hallo!
ist das Vormundschaftsgericht erst einmal eingeschaltet, gibt es kein zurück mehr in dem von Dir angedachten Sinn. Das Verfahren wird jetzt durchgeführt und kommt zu einem Ergebnis, das selbstverstäündlich auch lauten kann, dass eine Betreuerbestellung abgelehnt wird, was gar nicht so selten ist.
Du solltet Dich daher möglichst schnell in der Sache äußern und mitteilen, dass keine Notwendigkeit einer Betreuerbestellung seht. Auch solltest Du die jetzige Situation erklären bzw. erläutern.
Es wird ja auch die Betroffene sich äußern müssen,und wird dies dann ja sicher auch in entsprechender Form tun, und ggf. auch einen eigenen Vorschlag zur Bestellung unterbreiten.
Außerdem muss man im Gegensatz zur früheren Vormundschaft sehen, dass die Betreuung heute nur für bestimmte Lebensbereichte getrennt eingerichtet wird, und man natürlich sehen muss, dass die Betreuung ggf. im einen Bereich durchaus sinnvoll sein kann, in einem anderen aber nicht.
Wenn dann jetzt kein Betreuer bestimmt wird, würde ich Dir anraten eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung (wobei ich zu ersterem raten würde)für Deine Mutter aufsetzen zu lassen, damit der Ärger nicht in einem Jahr oder dann wieder los geht, wenn wirklich eine Betreuung notwendig wird.
Selbstverständlich kann (und sollte) man sich in der Angelegenheit von einem Notar helfen lassen, wenn es Probleme gibt. Vor allem beim Thema Vorsorgevollmacht sollte man besser nicht alleine basteln, da die Risiken in diesem Zusammenhang zu groß sind, und man dieses Thema am besten ohnehin in einem kompletten Zusammenhang mit Patientenverfügung und Testament/Erbvertrag macht, damit die Rechtsfragen zum Lebensende homogen gelöst werden.
Falls mir noch was einfällt, melde ich mich bestimmt noch mal denke, das ich alles geschrieben habe was Du brauchst.

MFG Rosi

Hallo Tjorven
Wenn sich die Voraussetzungen geändert haben, wende dich sofort an das AG Abteilung Betreuung.Dort ist ein bestimmter Rechtspfleger zuständig.Wenn noch gar keine Anhörung vom Richter war,ist auch noch kein Beschluss geschrieben worden.
Belege dort per ärztl.Attest,dass sich der Zustand verbessert hat.Ruf vorher an,damit du keine Zeit verlierst.Die freuen sich über jede nicht eingerichtete Betreuung!!
Viel Glück

hallo,

selbstverständlich kannst du einen Antrag zurücknehmen - schriftlich beim Amtsgericht mit kurzer Begründung. Wenn der Antrag bereits bearbeitet wird, wird er meistens auch zu Ende bearbeitet, aber wenn es deiner Tante wieder gut geht, stellt das kein Problem dar.

Hol dir bitte auch noch andere Meinungen ein.

Viele Grüsse

Sicher gibt es in Ihrer Stadt oder Nachbarstadt einen Betreuerverein oder Betreuerstelle die Ihnen da weiterhelfen kann. Auskunft erteilen darüber DRK etc. Jeder Fall ist verschieden und kann nicht global beantwortet werden. Deshalb Hilfe beim Betreuerverein/Stelle holen. Es gibt auch Rechtshelfer beim Vormundschaftsgericht, die evtl. Auskunft geben können.

Alles Gute für die Zukunft.

Gabi

der Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden. Das Gericht prüft sowieso jeden Antrag in einer persönlichen Anhörung. Zuvor wird auch meistens ein Gutachten eingeholt.