Wie kann ein DJ seine Musik-Datein MP3 als legal ausweisen?

Hallo zusammen,
ich sehe immer in den Clubs diverse Dj’s und frage mich, wie diese Dj’s ihre Musiksammlung als legal ausweisen können. Bei sicherlich mehreren 1000 Liedern stell ich mir den kompletten Nachweis als „legale MP3“ jedes einzelenen Tracks sehr schwierig vor.
(Wie sehe so ein Nachweis denn aus?)

LG
kapiusers

Hallo kapiusers,

ich kann da jetzt nur von meiner Zeit sprechen, als ich noch nebenbei aufgelegt habe.

Die Abgaben an die GEMA wurden vom Auftraggeber getätigt und ich wurde niemals überprüft.
Alleine die MP3s meiner Vinyl-Sammlung auf meinem Rechner…

Ich habe es immer darauf ankommen lassen.
Der „Prüfer“ kann sich dann gerne meine Quadratmeter Vinyl in der Wohnung angucken, sich über mehrere Regale mit CDs „erfreuen“ und ein paar Quittungen von Online-Käufen, bzw. Kassenbelege vom Musik-Kauf vor Ort hätte ich da natürlich auch noch…
*bg*

Dies zu überprüfen würde absolut den Rahmen für jede Behörde sprengen.
Solch eine Überprüfung, um dann so etwas wie einen Nachweis auszustellen - davon habe ich noch nie gehört.
…was aber nicht bedeuten soll, dass es so etwas nicht gibt - nur ist es mir nicht bekannt.

Wenn Du die MP3s nicht legal erworben hast, dann solltest Du es tunlichst vermeiden, diese in der Öffentlichkeit zu nutzen!

…denn einmal ist immer das „erste Mal“ und wie & was die dann prüfen, kann einem DJ, mit illegalen MP3s (ohne auch nur einen Kassenzettel, ein Original oder sonstiges) das Genick brechen!
:wink:

Liebe Grüße, Nicky

Nachweis als „legale MP3“ jedes einzelenen Tracks sehr
schwierig vor.
(Wie sehe so ein Nachweis denn aus?)

Das weiß ich leider auch nicht so genau. Urheberrecht ist nicht meine Stärke. Also kann ich Dir nur meine Sicht der Dinge schreiben:

Ich denke, dass die MP3s erst mal als legal gelten, nur wenn Zweifel erhoben werden, muss ein Kaufnachweis erfolgen. Ein Kaufbeleg, wie Kassenbon, ist ausreichend. Bei iTunes gibt es eine Rechnung, die als Nachweis völlig ausreichend sein müsste.

Aber wer behauptet, muss auch beweisen. D. h., wenn jemand behauptet, Deine MP3 sind nicht legal, dann reicht eine Pauschalbehauptung nicht aus, sondern sie muss konkret sein. Der Behauptende kann zwar eine Anzeige erstatten, wenn Du aber den Nachweis erbringen kannst, hast Du kein Problem. Eher der Behauptende, der kann von Dir bspw. eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung erhalten.

Also nach meiner Meinung, hast Du nix zu befürchten.

ABER es gibt ein anderes Problem: Du brauchst eine Genehmigung für das öffentliche Abspielen der Musik vom Urheberrechtsinhaber. Den Nachweis musst Du wahrscheinlich erbringen. Denn der Kauf von MP3 berechtigt nur zum privaten Gebrauch. Dieses Problem wird aber meines Wissens über die GEMA gelöst. Das ist so eine Art GEZ für Musik, wenn Du dort Deine Gebühren entrichtest, darfst Du grundsätzlich öffentlich Musik abspielen.

Frag also mal bei der GEMA nach, wie das abgewickelt wird.

TIPP: Es gibt Musik, die ist GEMA-Frei. Problem ist, hier brauchst Du die Bestätigung des Rechteinhabers, sonst fallen GEMA-Gebühren an. Hier besteht umgekehrte Beweislastverteilung.

Mein bester TIPP: Investiere einmalig 200,00 € bei einem Rechtsanwalt für Urheberrecht. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Das ist gerade bei Urheberrecht besonders wichtig, denn hier ist man extrem schnell abmahnungsbereit.

ich denke, durch Original-CDs, online Kaufnachweise (itunes, beatport o.ä.)
auf Anhieb fällt mir nicht mehr ein.
Aber die „Kontrolleure“ würden einem dann die Möglichkeiten vorschlagen.