Wie kann ein EU-Bewohner nach Deutschland kommen?

Guten Tag,

ich habe eine Frage die mich sehr interessieren würde, um ehrlich zu sein habe ich mich damit noch nie befasst, würde mich jedoch in diesem Gebiet gerne schlau machen:

Wie kann ein EU-Bürger nach Deutschland auswandern? Bis zu 3 Monaten kann man ja in Deutschland bleiben, weil dies (glaube ich) noch als Urlaub durchgeht, ab den 3ten Monat wird man gesucht… (Glaube ich)

Danke im Voraus

Gruß

Artur

Hallo!

Ein Aufenthaltsrecht hat jeder Unionsbürger wenn er entweder ausreichend Geld und eine Unterkunft besitzt oder (!) erwerbstätig ist. Da gibts dann noch ein paar weitere Aufenthaltsrechte, aber so ist der Grundsatz.

Gruß
Tom

gefunden…
Hi infoartur!

folgenden Text habe ich gefunden:
Das neue Zuwanderungsgesetz,ist am 01.01.05 in Kraft getreten.

Es haben sich aufenthaltsrechtliche Erleichterungen für die Unionsbürger ergeben.

Das Aufenthaltsgesetz /EWG wurde ersetzt durch das neue Freizügigkeitsgesetz/EU.

Wesentliche Änderung ist, dass die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis/EG beantragen müssen, sie haben nunmehr lediglich eine Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt.

Diese Anmeldung wird mit Angabe des Aufenthaltsgrundes von der Meldebehörde an das örtlich zuständige Ausländeramt weitergeleitet, die dann von Amts wegen eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellt.

Es ist weder Einkommen noch Geld erforderlich. sonst könnten auch die Deutschen nicht im EU-Ausland studieren, und die Rentner würden sich nicht ein halbes Jahr in Spanien oder Italien die Sonne auf die Bäuche scheinen lassen können.

also eigentlich ganz einfach!
LG Ulli

Hallo,

Es ist weder Einkommen noch Geld erforderlich.

Sicher? Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder kommen darf und ALG2/Sozialhilfe/etc. beantragen kann. Die Freizügigkeit endet meines Erachtens, wenn man dem Sozialsystem des Gastlandes „zur Last fällt“, sonst kann man aber bleiben so lange man will und darf natürlich auch arbeiten (wobei es da für die letzten Beitrittsländer noch Einschränkungen gibt) oder eine Firma aufmachen.

Cu Rene

Hallo!

Es ist weder Einkommen noch Geld erforderlich. sonst könnten
auch die Deutschen nicht im EU-Ausland studieren, und die
Rentner würden sich nicht ein halbes Jahr in Spanien oder
Italien die Sonne auf die Bäuche scheinen lassen können.

Naja, man muss ja nicht alles glauben, was man irgendwo liest. Studenten = Sonderregelung, Rentner = Sonderregelung, langjährig Aufhältige = Sonderregelung …

Gruß
Tom

Hallo!

Jein. Man kann nicht einfach kommen und ALG2 beantragen, das ist richtig, aber: sobald eine Erwerbstätigkeit vorliegt ist das Einkommen nicht mehr relevant. Die Erwerbstätigkeit darf zwar nicht vollkommen untergeordnet und unmaßgeblich sein, aber grundsätzlich genügt jede Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Einkommen und der Arbeitszeit!

Und dann greift ein wesentlicher europarechtlicher Grundsatz: das Prinzip der Inländergleichbehandlung. Sobald man unter den Anwendungsbereich der Freizügigkeiten fällt ist jede Benachteilung gegenüber Inländern auf Grund der Staatsangehörigkeit untersagt, das gilt dann auch für Sozialleistungen.

Das Aufenthaltsrecht an sich ergibt sich dabei sozusagen als Folge der Freizügigkeit. Das Freizügigkeitsrecht ist ein unbedingt gewährleistetes Recht jedes Unionsbürgers - daher muss ein Aufenthaltsrecht als Begleitrecht immer dann gegeben sein, wenn die Freizügigkeit in Anspruch genommen wird. Andernfalls könnte ein ausländischer Unionsbürger die ihm zustehende Freizügigkeit faktisch nicht in Anspruch nehmen (Erstmals EuGH iS Royer, seither ständige Judikatur). Leitsatz des EuGH: DAS RECHT DER STAATSANGEHÖRIGEN EINES MITGLIEDSTAATS , IN DAS HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS EINZUREISEN UND SICH DORT AUFZUHALTEN, WIRD JEDEM, DER UNTER DEN ANWENDUNGSBEREICH DES GEMEINSCHAFTSRECHTS FÄLLT,UNABHÄNGIG VON DER ERTEILUNG EINER AUFENTHALTSERLAUBNIS ODER DERGLEICHEN SEITENS DES AUFNAHMESTAATS UNMITTELBAR IM VERTRAG - NAMENTLICH IN DEN ARTIKELN 48, 52 UND 59 - ODER , JE NACH SACHLAGE, IN DEN ZU SEINER DURCHFÜHRUNG ERGANGENEN BESTIMMUNGEN GEWÄHRT.

Gruß
Tom

Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit (mit einigen Ausnahmen hinsichtlich der neuen Mitgliedsstaaten).