Wie kann ein Grundstück geteilt werden? (Form)

Hi weis nicht wohin damit daher schreibe ich es hier!

Also angenommen es gibt Person A und B, diese haben vor 1 Grundstück (länge 30m) in Bayern zu erwerben. Da Sie aber gerne das Grundstück im Grundbuch trennen wollen, nach dem Motto aus 1 mach 2, stellen Sie sich nun die Frage in welchen Arten/Formen kann das Grundstück geteilt werden.

Muss eine Gerade Linie durch das Grundstück gezogen werden?

Kann man die Grundstückslinie zb. 10m gerade führen dann einen 90° Winkel nach rechts machen nach weiteren 2m macht man wieder einen 90° Winkel nach links, und führ die Linie weitere 10m, die restlichen 10m bis zur Grundstücksgrenze sollen dann in einen Winkel von ca. 20° verlaufen!
Ist das möglich?

Danke für die Antworten

Hallo,

die Form der Linie und des Grundstücks ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Erschließung gesichert ist, und beide Grundstücke im Rahmen der geltenden Vorschriften bebaubar sind. D.h. Du kannst durch 2 L-Grundstücke kein Verbot einer Hinterbebauung umgehen.

Hier hilf nur im konkreten Fall beim Bauamt vorstellig zu werden, und dort die geplante Aufteilung vorzulegen. Gibt es keine Einwände (sollte man sich schriftlich bestätigen lassen), kann so geteilt werden. Ob das ganze als kostenpflichtige Bauvoranfrage oder „auf kleinem Dienstweg“ nebenbei geregelt wird, hängt von der Verfassung der Beteiligten ab.

Gruß vom Wiz

Hallo,
in der Frage stand doch gar nichts davon, daß man bauen wollte, oder es sich um ein bebaubares Grundstück handelt. Am Amt wird man die „umgekehrte Frage“, ob ohne teure Einmessung solche Stufen begradigt werden können, sicher öfter hören.
Nachfragen sollte man auch, ob an jeder der „Ecken“ Grenzsteine gesetzt werden müssen. Das verteuert die Teilung dann nicht unerheblich.

Cu Rene

auf dem Grundstück das Person A & B erstehen wollen steht ein Einfamilienhaus das in zukunft als Zweifamilenhaus genutzt werden soll (Altbau und Neubau), im altbau sind alle anschlüsse der Stadt. die Komplizierte Teilung entsteht duch vorhandene zusatzgebäude (garage).

Welche kosten können bei einer Grundstücksteilung entstehen?
Welche Rechte braucht Person B da ja die anschlüsse im Hausteil von Person A sind (abgesehen vom Wegerecht). Strom und wasser wird bei Teilung eigene Zähler bekommen.
Wechle Rechte braucht Person A damit Sie in den Heizungskeller kann der bei Person B ist.

Das Haus wird als Einfamilienhaus beim Bauamt geführt! Am Schluss sollen 2 Grundstücke exestieren mit jeweils einer Haushälfte. das grundstück kann nicht weiter ausgebaut werden.

Sollten die Informationen noch nicht ausreichen trage ich diese gerne nach!

Bebauungsplan?
Hi,

was sagt denn der Bebauungsplan dazu? Darf das Grundstück überhaupt geteilt werden? wie sieht es mit den Abständen zu den Nachbargründsücken aus? Da kann das Grundbuchamt oder das Bauamt sicher eher weiterhelfen als wir hier.

GvC

Laut Bauamt kann das Grundstück heutzutage geteilt werden wie man will da Sinnhaftigkeit heute nicht mehr geprüft wird!
Für die Grundstücke die Rechts und links angrenzen liegen genehmigungen vor.
Die Person vom Bauamt erklärte Person A, man müsse lediglich vom notar eine Grenze eintragen lassen diese vom Vermessungsamt prüfen lassen, und evtl. Brandschutzbedingungen erfüllen.

Heist dass das Person A & B sich nur noch gegenseitig eine genehmigung ausstellen müssen für die neuentstandene Grenzbebauung?

Beide häuser sind duch eine Tür im ausgebauten Dachgeschoss verbunden, diese muss aus Brandschutztechnischen gründen weichen, reicht es hier einfach eine Brandschutztür reinzumachen oder muss der durchgang zugemauert werden? Wo kann Person A da mehr erfahren, beim Landratsamt abt. Bauamt konnte man nicht weiterhelfen.

Hi,

Laut Bauamt kann das Grundstück heutzutage geteilt werden wie
man will da Sinnhaftigkeit heute nicht mehr geprüft wird!

Damit ist die Frage ja beantwortet.

Für die Grundstücke die Rechts und links angrenzen liegen
genehmigungen vor.

super.

Die Person vom Bauamt erklärte Person A, man müsse lediglich
vom notar eine Grenze eintragen lassen diese vom
Vermessungsamt prüfen lassen, und evtl. Brandschutzbedingungen
erfüllen.

Genau außer ein paar € ist doch Alles klar.

Heist dass das Person A & B sich nur noch gegenseitig eine
genehmigung ausstellen müssen für die neuentstandene
Grenzbebauung?

Ja ist Bedingung für Notar, Bauantrag sowie Vermessungsamt

Beide häuser sind duch eine Tür im ausgebauten Dachgeschoss
verbunden, diese muss aus Brandschutztechnischen gründen
weichen, reicht es hier einfach eine Brandschutztür
reinzumachen oder muss der durchgang zugemauert werden?

Tür zumauern ist die günstigere Lösung.

Wo
kann Person A da mehr erfahren, beim Landratsamt abt. Bauamt
konnte man nicht weiterhelfen.

Im Bauantrag einfach einzeichnen was man will, dann werden die schon ändern, wenn es nicht geht.

Oder hat der Bauantragsteller keine Ahnung?

Gruß

Hallo,

Wo kann Person A da mehr erfahren,

Ein Architekt oder Bausachverständiger wird zu den fachlichen Fragen helfen können, der Notar zu den rechtlichen. Beides natürlich nicht kostenlos.

beim Landratsamt abt. Bauamt

Warum denn dort? In Bayern sind (wenn es nicht gerade um privilegierte Vorhaben geht) z.B. die Gemeinden zuständig. Das

konnte man nicht weiterhelfen.

Können sicher, die müssen das schließlich am Ende alles abnehmen, ob das vom grünen Tisch aus möglich ist, ob man bei der richtigen Person war und ob sie so weit beraten dürfen ist eine andere Frage.

Cu Rene

1 „Gefällt mir“