Wie kann einen Firma "geschlossen" werden wenn noch Mitarbeiter da sind?

Hallo wer-weiss-wass,

angenommen es gibt folgende Situation:

Die Frma A hat ein Firma B zu Forschungs und Entwicklungszwecken gegründet, um ein Produkt für einen potentiellen neuen Markt zu schaffen. Das Produkt ist da, aber der Markt bleibt weg (keiner will es kaufen). Also beschließt Firma A die Aktivitäten der Firma B einzustellen (die kosten ja nur Geld). Aus Firma B sind die meisten Mitarbeiter schon aus der Firma ausgeschieden, aber es verbleiben einige, die momentan keinen passenden Job finden können. Nun kommt es zu der Frage in der Überschrift:

Wie kann einen Firma „geschlossen“ werden wenn noch Mitarbeiter da sind?

OK konkurs ist eine Option. Dann haben die Mitarbeiter kein Recht auf irgendwas, aber auch Firma A kann nicht mehr über Firma B verfügen, da das ja der Konkursverwalter tut. Außerdem klingt es nicht gut für Firma A, wenn die Firma B so endet.

Andere Option sind Auflösungsverträge, und wenn es nach Einigung mit allen keine Mitarbeiter mehr gibt, gibt es auch keine „Kläger“ mehr.

Gibt es da noch andere denkbare Wege? Aktuell ist ja die Situation, dass die Mitarbeiter Arbeitsverträge (zeitlich nicht begrenzt) mit Firma B haben nicht einfach so zu übersehen?

Und gibt es in diesem Fall eine Art nachvollziehbaren Anspruch auf Abfindung?

Danke für eure Gedanken
Gruss Gastoon

Hallo wer-weiss-wass,

Hallo,:

angenommen es gibt folgende Situation:

Die Frma A hat ein Firma B zu Forschungs und
Entwicklungszwecken gegründet, um ein Produkt für einen
potentiellen neuen Markt zu schaffen. Das Produkt ist da, aber
der Markt bleibt weg (keiner will es kaufen). Also beschließt
Firma A die Aktivitäten der Firma B einzustellen (die kosten
ja nur Geld).

Das ist Teil der unternehmerischen Freiheit

Aus Firma B sind die meisten Mitarbeiter schon
aus der Firma ausgeschieden, aber es verbleiben einige, die
momentan keinen passenden Job finden können. Nun kommt es zu
der Frage in der Überschrift:

Wie kann einen Firma „geschlossen“ werden wenn noch
Mitarbeiter da sind?

Manchmal fällt es schwer, Fragen ernst zu nehmen. Schon mal was davon gehört, daß Arbeitsverträge gekündigt werden können ??? (zB „betriebsbedingt“)

OK konkurs ist eine Option.

Nun ja, nur dann, wenn der Eigentümer eine erhebliche Rufschädigung in Kauf nimmt. und selbst dann ist es - abhängig von der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion - nicht ganz so einfach, wenn die „Mama“ profitabel ist.

Dann haben die Mitarbeiter kein
Recht auf irgendwas,

Was so pauschal ebenfalls kompletter Unsinn ist.

aber auch Firma A kann nicht mehr über
Firma B verfügen, da das ja der Konkursverwalter tut. Außerdem
klingt es nicht gut für Firma A, wenn die Firma B so endet.

Andere Option sind Auflösungsverträge, und wenn es nach
Einigung mit allen keine Mitarbeiter mehr gibt, gibt es auch
keine „Kläger“ mehr.

Geht aber nur im Einvernehmen.

Gibt es da noch andere denkbare Wege?

Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Aktuell ist ja die
Situation, dass die Mitarbeiter Arbeitsverträge (zeitlich
nicht begrenzt) mit Firma B haben nicht einfach so zu
übersehen?

Haben die Mitarbeiter jemals ihre Arbeitsverträge vollständig durchgelesen ? Dann war die Tatsache, daß es im Vertrag Regelungen zu Kündigung bzw. Kündigungsfristen gibt ebenfalls „nicht einfach so zu übersehen“.

Und gibt es in diesem Fall eine Art nachvollziehbaren Anspruch
auf Abfindung?

Wenn es im Betrieb B keinen Betriebsrat gibt, der einen Sozialplan erzwingen kann - NEIN !
(… und bevor auch Du mit irgendwelchen Bekannten kommst, die irgendwo was gehört haben - nein, es stimmt nicht. Es gibt kein automatisches Recht auf Abfindung bei Beendigungskündigung im Arbeitsrecht)

Danke für eure Gedanken

Bitte sehr

Gruss Gastoon

Wolfgang

Wie kann einen Firma „geschlossen“ werden wenn noch
Mitarbeiter da sind?

Wenn es z.B. eine GmbH ist, dann beschließt die Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft.
Den Mitarbeitern wird dann betriebsbedingt gekündigt, aus die Maus.
Wenn man schneller aus der Sache heraus will und sich die Fristen einer ordentlichen Kündigung in Länge zögen, dann könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, den Mitarbeitern Auflösungsverträge mit Abfindungen anzubieten.

Einen generellen, gesetzlichen Anspruch auf Abfindunge bei Kündigungen gibt es nicht.