Guten Tag,
hier mal folgender Sachverhalt:
Herr X ist Selbständig und hatte quer über seinem Grundstück ein Stromkabel liegen, welches einen Kompressor mit Strom versorgte. Wie er so in seiner Werkstatt arbeitete, hörte er ein Motorgeräusch und kurz darauf hatte sein Werkzeug einen rapiden Druckluftabfall. Er lief vor die Werkstatt um zu sehen was los ist und da parkte ein Pkw auf seinem Grundstück - vom Fahrer fehlte jede Spur.
Den Spuren nach zu urteilen ist dieser Pkw deutlich zweimal über das Stromkabel des Herrn X gefahren und hat es dabei so beschädigt, dass der Kompressor keinen Strom mehr erhielt.
Da Herr X ein großes Schild am Eingang seines Grundstückes angebracht hat, welches das Betreten und Beparken des Grundstückes untersagt, hat er kurzerhand das Tor verschlossen und ist wieder in seine Werkstatt gegangen. Nach einer viertel Stunde erschien eine Frau (wahrscheinlich ist diese über den Zaun geklettert), welche sich unter Tränen für ihr Falschparken entschuldigte. Herr X erklärte der Frau, dass sie sein Stromkabel beschädigt hat und er nicht mehr arbeiten kann sowie die daraus entstehenden Konsequenzen. Eigentlich wollte er die Frau gar nicht gehen lassen und die Polizei rufen, hat aber dummerweise auf die Ehrlichkeit der Person vertraut, da sie sagte sie werde den Schaden ihrer Versicherung melden und ihm ihren Namen sowie ihre Telefonnummer hinterließ.
Heute - eine Woche später – hat Herr X die Frau angerufen, da er bisher noch nichts von ihr oder ihrer Versicherung gehört hatte. Ihre kaltschnäuzige schon fast überhebliche Antwort: Sie hätte sich Anwaltlich beraten lassen und bräuchte den von ihr verursachten Schaden nicht zu zahlen (Herr X könne Ihr nicht beweisen, dass sie den Schaden verursachte). Weiterhin solle er froh sein, dass sie ihn nicht wegen Nötigung anzeigt. Herr X wollte nun die vollständige Adresse der Frau sowie das Kfz-Kennzeichen und die notwendigen Daten der Versicherung des Kfz um eine polizeiliche Unfallnachmeldung zu veranlassen – die Fahrerin verweigerte dies mit den Worten, dass sie eine Woche nach dem Ereignis dazu nicht mehr verpflichtet sei.
Na toll dachte Herr X, und was nun? Was kann Herr X machen, um nicht auf dem Schaden von ca. 150,00 Euro sitzen zu bleiben? Wie kann er gegen eine solche Frechheit jetzt noch vorgehen und welche Erfolgsaussichten hätte er, dass diese Bürgerin den Schaden begleichen wird?
Was würdet ihr Herrn X raten?
Gruß Jürgen