hallo www-ler,
Ich wohne seit 1 1/2 Jahren in einer Wonung mit Zeitmietvertrag, er ist auf 2 Jahr befriestet. Also nicht mehr sehr lange(6 Monate+3Monate Kündigungsfrist), aber die Wohnsituation ist hier meines Erahtens untragbar.
Meine Wohnung ist wünderschön, und eigentlich will ich hier auch nicht raus, aber das Wohnhaus ist furchtbar.
Meine Nachbarn über mir trinken und feiern unter der Woche sehr lange laute Partys, meine Nachbarn neben mir schlagen ihre Kinder und Hunde, und schreien den ganzen Tag, der begriff Asozial passt wie die Faust aufs Auge! Als ich mir die Wohnung anschaute hörte man von den besagten Nachbarn nichts und es war ruhig, das änderte sich nach ein paar Wochen.
Außerdem wurde schon versucht bei mir einzubrechen, was Gott sei dank schief ging und die Polizei ist hier auch ständig vor ort. Meinen Keller schlies ich nicht mehr zu, er wird ständig aufgebrochen, die Polizei ist machtlos. mein Nachbar drohte mir schon Schläge an und warf mit Worten um sich die nicht nett waren, nur weil Sperrmüll rausstellen wollte und mit dem Lattenrost meines Bettes an das Treppenhausgeländer kam.
Ich bin 22 jahre jung und steh in meiner Ausbildung als Bankkauffrau, lernen bei dem Lärmpegel fällt mir schwer und ich habe schlicht und einfach Angst in meiner eigenen Wohnung. Angst vor Einbruch, oder vor Gewalt.
Sind das gründe den Mietvertrag außerordentlich zu Kündigen?
Schon mal vielen dank für die Antworten
Grüße Katharina
Hallo Katharina,
bei den nächsten Ruhestörungen solltest Du den Vermieter benachrichtigen und die Polizei heranziehen, damit es Aktenkundig wird.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hättest Du dann meines Erachtens. Aber Du brauchst Zeugen (Polizei ist am besten).
Besprich das Problem mit Deinem Vermieter. Wenn er nichts darüber erfährt, kann er auch nicht tätig werden. Du solltest es ihm mitteilen und ganz wichtig: ein Protokoll führen, Datum, Uhrzeit, Art der Störung.
Es tut mir sehr leid, dass Du in einer so häßlichen Umgebung gelandet bist und hoffe, dass Du da schnell rauskommst. Vielleicht können Dich Deine Vorgesetzten oder die Lehrer in der Berufsschule unterstützen. Auf jeden Fall solltest Du Dein Problem mit allen besprechen, damit Du verstanden wirst. Schweigen ist in Deinem Fall garnicht gut.
Gruß Judy
Hi
nur noch ein halbes Jahr… künde regulär auf den Termin hin und stehe das durch, da du sowieso eine 3monatige Kündigungsfrist hast. Alles andere wird sehr sehr schwer und fällt im schlimmsten fall auf die zurück weil du einfach wenn du fristlos gehst ja auch keine Mieter mehr zahlen willsz oder kannst auf dich zurück… ehrlich das ist der beste Tipp den ich dir geben kann bei einer Restlaufzeit von nur noch 6 Monaten weil deine Mitmieter erziehen oder der Wohnungsgesellschaft bzw. Vermieter zu erziehen wird sehr sehr schwer…
Gruß Peter
Sie können nur Einfluß über den Vermieter auf diese Mitmieter nehmen, was aber Ihrer Schilderung nach wenig bringen dürfte.
Die fristgerechte Kündigung allerdings wäre nach neuer Mietrechtsprechung für Zeitmietverträge bei denen wie in Ihrem Fall auf das ordentlich Kündigungsrecht für die Dauer von 2 Jahren verzichtet wurde, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindstens 3 Monaten zum Abaluf der Mietbindung aussprechbar und nicht woe früher erst mit ges. Kündigungfrist nach Ablauf der Bindungsfrist. Vielleicht ist das ein kleiner Trost und rüttelt den Vermieter auf, wenn er die Kündigumg eines solventen Mietrs bereits jetzt zum Ablauf der Festzinszeit erhält. Schließlich dürfte es auch für ihn nicht einfach sein, in solche Nachbarschaft anständige Mieter wieder reinzubekommen.
das sind sehr wohl gründe, allerdings wäre zu checken, ob die befristung wirklich rechtswirksam ist!
Vielen Danke für die Antworten!
Ich lass mir as alles mal durch den Kopf gehen, einerseits sind 9 Monate nicht mehr lang, aber andereseits gehts halt echt an die Nerven!
Aber vielen vielen dank für die Tips und Ratschläge, meinen Vermieter werd ich aufjedenfall über die Zustände hier aufklären und versuchen mit ihm eine Lösung zu finden, die für beide Parteien wenig Streß und Ärger mit sich bringt!
Vielen Dank
Gruß kathi
Hallo,
- Vermieter über diese Zustände informieren (schriftlich) ggf. Miete kürzen.
- keine Änderung - fristlos kündigen
Zeitmietverträge sind übrigens nichtig, oder haben sie ein Kündigungsverzicht?