Wie kann ich ausziehen, wenn der Mietbewohner noch

Ich wohne in einem WG mit meinem Exfreund zusammen.Ich bin angestellte, er bezieht Harz IV und ist schwer behindert.Der Mietvertrag läuft auf meiner Name. Nun, da er (aus irgend unveständlichen Grund) weniger Geld vom ARGE bekommt, überweist er mir auch viel weniger Geld, sodas ich nicht mehr die Miete bezahlen kann. Jetzt sehe ich mich gezwungen umzuziehen, allein, kann ich das tun, ohne dass ich weitere Probleme bekomme, da ich mich in eine sehr precäre finanzielle lage befinde?

  1. darf er dir die Miete nicht kürzen, das tut das Arbeitsamt ebenfalls nicht

Es ist ziemlich gemein, seine Kürzung die er vom Arbeitsamt, wer weiß warum erhalten hat, dir aufzubürden.
Fordere den Mitbewohner auf dir die vollständige Mietsumme zu zahlen und wenn er es nicht tut, holst du dir das Geld über den Anwalt.
Wenn du finz. schlecht dahsteht, kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen, also entstehen dir keine Kosten.
Du bist nicht verpflichtet seinen Mietanteil mit zu tragen.
Du kannst dich allerdings auch an das Arbeitsamt wenden und darum bitten, den Mietanteil deines Mitbewohners direkt dem Vermieter zu überweisen.
Wo gibt es denn sowas die Miete einfach auf Kosten anderer zu kürzen.
unverschämtheit - jeder hat seine Probleme

  1. Du kannst umziehen
    Glück gehabt - wenn du der Inhaber der Wohnung im Mietvertrag bist, hast du alle Rechte und Pflichten, also kannst du kündigen.

Viel Erfolg

Hallo!
Kommt darauf an, ob du im Mietvertrag stehst. Wenn ja müsst ihr beide beim Vermieter regulär kündigen (dreimonatige Kündigungsfrist) und auch bis dahin weiter die volle Miete bezahlen.
Wenn nein musst du dich nur mit dem Mitbewohner einigen, dann ist der Vermieter raus.
Mit deiner finanziellen Lage hat das alles nichts zu tun.

Wenn der Mietvertrag auf deinen Namen läuft, kannst du ihn fristgemäß, also mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen. Es bleibt deinem Exfreund überlassen, wohin er geht. Er hat dann kein Recht, hier weiter zu wohnen. Ggf. bekommt er dann auch mehr Mietzuschuss über Hartz IV, weil er alleine wohnt.

MfG
Ulla

hallo,
leider nicht so ohne weiteres: da sie mietvertragspartner sind, müssen sie den vertrag zuvor kündigen. oder in einer dreiervereinbarung gemeinsam mit ihrem mitmieter und dem vermieter den ausstieg regeln, also dass er in ihren mietvertrag einsteigt, wenn der vermieter dabei mitspielt.
viele grüße
salomo

Hallo,

Da der Vertrag auf Sie laeuft, koennen Sie nur fristgerecht kuendigen und muessen dann am Ende der Laufzeit dafür sorgen, dass auch Ihr Ex ausgezogen ist.

Lieben Gruss

Mitredenwill

Hallo Nausicaa29,

leider weiss ich nicht warum in meinem Profil immer noch Experte für Mietrecht steht, denn so einer bin ich nicht. Allerdings kann ich Dir zu Deiner Frage tatsächlich eine ungefähre Antwort geben. Ein Untermietvertrag kann jederzeit innerhalb von 2 Wochen zum 15tn jeden Monats ohne Angabe der Gründe gekündigt werden. Ich würde dies aber unbedingt schriftlich und mit Einschreiben per Rückschein machen. Und hier noch ein guter Link und viel Glück mit der neuen Wohnung.
www.mietrechtslexikon.de

Dann suche im Stichwprtverzeichnis „Kündigung eines Untermietverhältnisses“
Da steht alles haarklein drin.
Ansonsten kannst Du Dich doch bei Deiner Stadtverwaltung kostenlos beraten lassen. Bei uns gibt es solch eine Stelle, wenn man Probleme mit der Mietwohnung hat.

Gruss

Philipp

Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort! Meine DILEMA ist, es gibt kein Untermietvertrag zwischen uns, wie kann ich ihn kündigen? Der Mietvertrag ist nur von mir unterschrieben worden, sein Mietanteil überweist er auf mein Kto.(freiwillig, wenn ich es so ausdrücken kann).Darf ich mich vieleicht selbst mit (seinem) ARGE in Verbindung setzen? Würde das etwas bringen?

Hallo,
wenn der Mietvertag nur auf Sie ausgestellt ist, können Sie jederzeit kündigen und ausziehen. Dazu müssen Sie Ihrem Exfreund lediglich die gleiche Kündigung schicken (als Kopie), wie Ihrem Vermieter. Wenn allerdings kein „Untermiet-bzw. WG-Vertrag“ mit dem Herrn besteht, reicht es, ihm mdl.mitzuteilen, dass Sie gekündigt haben und er sich eine eigene Wohnung suchen muss. Allerdings würde ich es an den Fruend schriftlich machen, mit Einschreiben/Rückschein-damit Sie was in der Hand haben, falls der nicht ausziehen will und es zur Klage käme.
MfG Maximilian123

Du musst ihm nicht kündigen. Du bist Mieter der Wohnung und hast einen MIetvertrag. Diesen Vertrag kündigst du. Ist er überhaupt beim Vermieter als Untermieter bekannt? Hat der Vermieter sein ok dafür gegeben? Wenn dein Bekannter nur zu dir gezogen ist und sich an den Kosten beteiligt, bist du nicht verpflichtet, weiterhin dafür zu sorgen, dass er dort wohnen bleiben kann.
Setze ihn möglichst unter Zeugen davon in Kenntnis, dass du die Wohnung kündigen wirst bzw. gekündigt hast. Am besten wäre, du würdest ihm ein Kündigungsschreiben unter Zeugen übergeben, dessen Erhalt er dir am besten noch auf einer Kopie schriftlich bestätigt.
Es ist zwar nicht deine Aufgabe, für ihn zu sorgen bzw. für eine Unterkunft zu sorgen, aber du könntest dem Arbeitsamt die Situation erklären. Vielleicht bestätigen sie dann, dass sie die Miete für ihn übernehmen. Frage: Wäre denn der Vermieter damit einverstanden? Auch er muss sein ok geben.

Hallo!Erstens :Wenn er weniger Geld bekommt, dann wurde Sanktion durchgeführt weil er irgendwas verschuldet hat, zur Einladung nicht erschiehen oder sowas. Es kann sein dass Ihm 10% oder wenn es die zweite Einladung war 30% gekürzt wurden. Dies ist aber nicht die Mietkürzung. Sie können dem Arbeitsamt melden, dass er bei der Miete rückständig ist und das Amt bitten die Miete direckt an Sie zu überweisen. Zweitens: Sie sollten einen Untermietvertrag mit Ihrem Ex abschliesen um die Verhältnisse zu klären, dass Sie auch was in der Hand haben. Wenn Sie doch ausziehen möchten, kann Sie niemand daran hindern. Mir fallen da keine Probleme ein, die Sie bekommen könnten außer Freiheit. Für manche Menschen kann Sie auch zum Problem werden. Es liegt an Ihnen was Sie daraus machen.

JA NATÜRLICH
beim Vermieter genau das als Kuendigungsgrund angeben.

Hallo,
da Sie alleine im Mietvertrag stehen, können Sie die Wohnung ohne probleme kündigen. Suchen Sie sich einen neue Wohnung. mfg

Moin, kündige dem Mitbewohner und Kündige die Wohnung.
Dann hat sich das erledigt.

Gruß connection

Hallo,

meiner Meinung nach haben Sie ein faktisches Untermietverhältnis. Wenn Sie also Ihren Mietvertrag kündigen, müssen Sie daran denken, auch Ihrem Exfreund zu kündigen. Dies würde ich auch dem Vermieter mitteilen, damit er am Tag X nicht aus allen Wolken fällt. Ich würde parallel auch die Arge informieren, damit sich die Betreuer dort auf die Suche nach einer geeignete Wohnung machen können.
Emotional nicht einfach, aber Sie müssen an sich denken.
Viel Erfolg