Wie kann ich ausziehen ?

Hallo,
ich bin 18 Jahre und bin zurzeit Schülerin.
Leider ist die häusliche Lage nicht mehr tragbar, sodass ich nach langem Überlegen mich dazu entschlossen habe auszuziehen. Und an dieser Stelle möchte ich betonen das es keine blöden und unreifen Teeniewünsche sind, sondern es hat schon richtige Gründe. Das Problem ist, das ich als Schülerin leider keine Einkünfte habe und deshalb nicht weiß wie ich den Auszug und den Unterhalt einer eigenen Wohnung finanzierne soll, diese ist jedoch wirklich von Nöten!! Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben an wen man sich wenden kann oder auf welchen Seiten man sich informieren kann?

Vielen Dank schonmal im vorraus :smile:

Hallo,

das Problem ist, dass Du bereits 18 Jahre alt bist. Somit würde in Deinem Fall das Jugendamt auch nicht vermitteln und weiterhelfen können, da Du schon „Erwachsen“ bist. Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, Dich beim Landratsamt zu erkundigen. Dort gibt es eine bafög-Stelle, die Dir evtl. mit einem Schüler-bafög helfen können.
Beim Schüler-bafög wird das Einkommen der Eltern mit angerechnet, weil Sie während Deiner Ausbildung für Dich unterhaltsverpflichtet sind - egal ob volljährig oder nicht! Während dieser Zeit besteht auch Anspruch auf Kindergeld, welches Du dann auch bekommen würdest und nicht mehr Deine Eltern.

Die Höhe des Schüler-bafögs richtet sich außerdem nach Deinen eigenen Einkünften und nach Deinen Ausgaben für Unterkunft, evtl. Schulgeld u.s.w…

Wenn Deine Eltern HartzIV haben, frag auf dem Amt nach wie es sich da verhält! Kommt auch drauf an ob und weshalb du jetzt oder später nicht bei Deinen Eltern wohnst.
Das wird mit Sicherheit auch überprüft werden, ob z.B. bei Dir ein Härtefall vorliegt und Du deshalb überhaupt Unterstützung erhältst.

Liebe Grüße, Ilona

Hallo,
deine Eltern sind Unterhaltspflichtig, aber müssen nur für eine Wohnung aufkommen wenn „besondere Gründe“ vorliegen die ein Wohnen im Elternhaus unmöglich macht. Es muss oftmals durch ein Familiengericht erzwungen werden. Weiterhin hast du die möglichkeit bis du 25 Jahre bist dich ans Jugendamt zu wenden wenn Gewalt etc. zugrunde liegt.

Weiterhin kannst du dich beim Sozialamt wegen Wohngeld informieren.

Gruß
heilpäd_bandalogs

Hallo „sam…“ - Eltern sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Kindern eine Ausbildung finanziell zu ermöglichen und Du hast das Recht als Volljährige einen eigenen Haushalt zu gründen, also nicht mehr bei den Eltern zu wohnen. Du kannst also versuchen, Deine Eltern davon zu überzeugen, dass es besser für alle Beteiligten ist, wenn Du dir eine billige kleine Wohnung oder ein WG Zimmer suchst, nebenher einen mit der Schule verträglichen job suchst und von den Eltern das, was sie zu Hause sowieso für dich ausgeben (müssen)monatlich zur Unterstützung geben, plus Kindergeld, das solange gezahlt wird, wie du in Ausbildung bist und das DIR zusteht (heißt ja nicht Elterngeld). Als weiteres Verhandlungsargument kannst Du darauf hinweisen, dass sie als Eltern auch eine weitere Ausbildung (z.B. Studium!) finanzieren müssen, das hat der Gesetzgeber so geregelt, dass Du aber ggf. auf diesen Anspruch zu verzichten bereit wärst, wenn sie Dich wenigstens in dem unterstützen, was Du bis zum Ende der Schulzeit verwirklichen möchtest. Auérdem kannst Du (elternunabhängiges) BAFÖG beantragen. das reicht dann normalerweise zum Leben. Insgesamt wird es aber auch schwerer, die Schule zu schaffen, weil Du mehr zeit und Kraft brauchst, Deinen eigenen Haushalt zu führen und mitzufinanzieren, als beim Leben im Elternhaus. Das weiß ich von mehreren Schülerinnen, die es so gemacht haben wie du es vorhast. Aber wenn es -nicht nur phasenweise - zuHause zu keinem Einverständnis im Zusammenleben kommen kann, sollte Deine Lösung für alle die Sinnvollste sein. Beratung und Unterstützung in diesen Fragen gibt es z.B. beim Jugendamt, bei ProFamilia, die dich auch weitervermitteln, wenn sie selbst nichts machen können. Überlegs Dir gut und viel Glück!

Liebe „towanda“ zunächst danke für deine Hilfe und deine schnelle Antwort. Mein Vater hat jedoch noch zwei weitere Kinder für die er Unterhalt zahlt und neben mir noch einen Sohn der bei ihm wohnt. Daher sieht der Untehalt recht spärlich aus. Meine Muter hingegen lebt von HartzIV und ist deshalb ebenfalls nicht zahlungskräftig. Zudem habe ich mich beim BaFÖGamt schon erkundigt die zu mir meinten, dass solange ich nicht länger als eineinhalb Stunden für den einseitigen Schulweg benötige ich keine Hilfe bekomme.

Hallo „Knaepperone“ zunächst danke für deine Hilfe und deine schnelle Antwort. Mein Vater hat jedoch noch zwei weitere Kinder für die er Unterhalt zahlt und neben mir noch einen Sohn der bei ihm wohnt. Daher sieht der Untehalt recht spärlich aus. Meine Muter hingegen lebt von HartzIV und ist deshalb ebenfalls nicht zahlungskräftig. Zudem habe ich mich beim BaFÖGamt schon erkundigt die zu mir meinten, dass solange ich nicht länger als eineinhalb Stunden für den einseitigen Schulweg benötige ich keine Hilfe bekomme.Meine Eltern haben mir verischert das ich Unterhalt bekommen werde und das Kindergeld, dies reicht nur leider nicht. Ich komme auf insgesamt 352Euro monatlich zu Verfügung ohne weitere Hilfen. Ich gehe nebenbei arbeiten als Kellnerin, doch dies ist ein recht unregelmäßiger job da er vom wetter abhängig ist.

Hallo,

mir fällt nur Sozialamt oder Jugendamt ein . Wie und was muss man im Amt befragen .

MFG

Hallo,
auch wenn du schon 18 bist, könnte ich mir vorstellen, dass das Jugendamt dir da helfen kann. Und als nächsten Schritt dann das Sozialamt. Je nach Lage, kann es dann sein, dass du Hilfe bekommst, ohne das deine Eltern für dich zahlen müssen. Denn das ist im Moment noch der Fall, wenn du zur Schule gehst. Guck doch mal auf die Seite von deinem Heimatort. Hier sind auch immer Sozialarbeiter die für Jugendliche Ansprechpartner sind. Diese Leute können dir da sicher viel besser weiterhelfen.

Schütz dich gut!!!

Alle Kraft, die du brauchst!!

Liebe Grüße
kerstin schwarz

Hallo,

ich würde mich mit dieser seltsamen Aussage, wegen der Länge des Fahrtweges nicht abfinden und dort nochmal nachfragen.
Du kannst auch einfach mal auf dem zuständigen Amt fürs Hartz4 anrufen, wie es sich verhält, weil Deine Mutter ja Hartz4 bezeiht.
So einfach könbnen Sie Dir ein Schüler-bafög zwar nicht genehmigen, aber auch nicht mit so einer komischen Aussage verweigern.

Liebe Grüße

Hallo,

leider ist es so, dass du im Höchstfall einen Anspruch auf Kindergel hast. Weitere Zahlungen wird es für dich nicht geben. Auf Schüler-BAFÖG hast du keinen Anspruch, da ich es so verstehe, dass du im Moment noch bei deinen Eltern lebst und in derselben Stadt zur Schule gehst.
Für solche Fälle gibt es keine Unterstützung.

Wie lange möchtest du denn noch zur Schule gehen? Besteht die Möglichkeit, weiter entfernt von deiner Familie eine Fachschule oder eine Ausbildung zu absolvieren?
In deinem Fall musst du dich entscheiden, was dir wichtiger ist, alleine zu wohnen, dann solltest du dir einen Ausbildungsplatz suchen. Mit der Ausbildungsvergütung und dem Kindergeld solltest du eine preiswerte Wohnung oder ein WG-Zimmer finanzieren können.
Möchtest du aber auf jeden Fall weiter zur Schule gehen, musst du dich mit deinen Eltern arrangieren.

Hast du mal über einen 400-Euro-Job nachgedacht? Manche Jugendliche haben Jobs mit sehr guten Konditionen gefunden, bei denen sie zur Schule gehen oder studieren können.

Viel Glück!

Hallo,
bei uns in Frankreich, weiß ich was man macht, da unser Sohn auch in der Ausbildung ausgezogen ist. Er bekommt Untertützung usw. Aber wie es in Deutschland ist, leider keine Ahnun g

Hallo sam12345,

das könnte schwierig werden:
Rechtlich sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig, d. h. sie müssten die Wohnung und Deine Lebenshaltungskosten zahlen. Wenn sie das nicht können oder wollen, gibt es nur sehr eingeschränkte andere Möglichkeiten: Das Jugendamt scheidet als Kostenträger aus, da Du schon volljährig bist, es sei denn, Du hättest als Jugendliche schon Leistungen des Jugendamtes in Form von Hilfe zur Erziehung erhalten, dann könntest Du Dich an Deine zuständige JA-Mitarbeiterin wenden. Die zuständige Agentur für Arbeit, die für Mittellose einspringt (ALG II = das sog. Hartz IV), zahlt eigenen Wohnraum erst ab 25, vorher ist es zumutbar, bei den Eltern zu leben. Dort müsstest Du also darstellen, inwieweit die Situation zu Hause „untragbar“ ist, die Erfolgsaussichten sind erfahrungsgemäß gering.
Wenn Deine Eltern genug Geld haben und Dich „aus Böswilligkeit“ nicht ausziehen lassen, kannst Du zum zuständigen Amtsgericht gehen und Dich von einem Rechtspfleger kostenfrei beraten lassen, ob es Sinn macht, gegen Deine Eltern zu klagen. Erkundige Dich, wann die Sprechstunden sind.
Ansonsten wäre noch die Frage zu klären, ob Du zu jemand anderem ziehen könntest, Verwandte, Freunde etc.
Mehr Möglichkeiten fallen mir nicht ein.

Viel Erfolg!

Katie