Wie kann ich bei einem Kunstfehler vorgehen?

Ich hatte vor 10 Jahren eine Operation am Ohr, wobei mir der Arzt Nerven zerstört hat und ich nun auf der rechten Seite nicht mehr richtig schmecken kann. Damals hieß es, dass es sich mit der Zeit regenerieren würde aber es ist nicht passiert. Kann ich jetzt noch was dagegen tun bzw gerichtlich vorgehen?

Danke für eure Antworten

Die erste Anlaufstelle bei Behandlungsfehlern bzw. dem Verdacht darauf ist immer noch die Schlichtungsstelle für Arzthafpflichtfragen (http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de). Die können dir am besten Auskunft über das Procedere, mögliche Verjährung & Co. geben.

Grüße
EP

Hi,

Kann ich jetzt noch was dagegen tun bzw gerichtlich
vorgehen?

Warum willst Du dagegen „vorgehen“? Erhoffst Du Dir eine Entschädigung (die sowieso nie „angemessen“ sein kann)?

Es gibt viele Operationen, wo zwangsläufig Nerven verletzt oder abgetrennt werden, das muss man einfach in Kauf nehmen und kann es nicht immer gleich als „Kunstfehler“ bezeichnen.

Gruß,

Anja

Hallo Anja,

Es gibt viele Operationen, wo zwangsläufig Nerven verletzt
oder abgetrennt werden, das muss man einfach in Kauf nehmen
und kann es nicht immer gleich als „Kunstfehler“ bezeichnen.

so sehe ich das auch!
Wenn die Nervenverletzungen unüblich sind, ist das natürlich eine andere Sache, aber bei vielen OPs ist es nunmal unvermeidbar.

Viele Grüße,
Nina

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Hallo,

Über den Sinn und Erfolg bei Deinem Problem will ich nichts schreiben.

Aber:

Jede Ärztekammer in Deutschland hat Gremium, die sich mit Behandlungsfehlern auseinandersetzt. An diese Stelle kann sich jeder Mensch wenden, wenn er denkt, es liege ein Behandlungsfehler vor.
Das Verfahren ist kostenlos, sprich man braucht primär kein Geld zu bezahlen für den kompletten Vorgang.
Das ganze Verfahren endet dann mit einer Empfehlung / Statement (Gutachten).

Dieses Ergebnis ist wie ein „Schiedsspruch“ zu werten. Er ist jedoch nicht rechtlich komplett verbindlich. Wenn eine Partei anderer Meinung ist, dann kann man gerne über einen Rechtsanwalt andere Schritte durchführen lassen. Jedoch wird sich manches Gericht evtl. am erstellten Gutachten orientieren.

Wenn man sowas vorhat, ist jedoch das Wichtigste zu wissen, dass keine anderen Verfahren bereits laufen oder angestrebt sind. Sobald ein Verfahren eröffnet wird, legt die Ärztekammer sofort ihre Arbeit nieder und kümmert sich nicht mehr um den Fall.

Anja