Wie kann ich Beriebliche Altersvorsorge kündigen?

Ich habe 2 Betriebliche Altersvorsorgeverträge (Direktversicherung) in die ich und mein ehemaliger Arbeitgeber 6 Jahre lang eingezahlt haben.Als ich im letzten Jahr zum Opfer der Kriese wurde habe ich beide Verträge Beitragslos gestellt. Da ich nun dringend Geld benötige möchte ich sie Kündigen. Mir ist klar das ich da Verluste hin nehmen muss und das Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fällig werden würden. Trotzdem möchte ich kündigen.Ist das Möglich? Die Versicherung teilte mir telefonisch mit das das nicht möglich sei. Doch höre ich immer wieder das es doch möglich sein soll? Wie kann ich vorgehen?

Servus lieber Ratsuchender,
leider kann ich Dir zur Zeit nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Hans

hallo baloo,

die auskunft der versicherung ist rechtens. nun klar können sie es versuchen eine schriftliche kündigung einzureichen, aber nicht enttäuscht sein, wenn sie eine ablehnung der kündigung erhalten, das betriebliche altersvorsorge-sagt schon das wort- eine vorsorge fürs alter ist. hartzIV und insolvenzgeschützt ebenso. also wie gesagt, einfach versuchen…
mfg
das team der bav-werkstatt

Hallo,

Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.

Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.

Gruss Lothar Hauschulz
www.anlagesparen.de

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Hallo,

BAV- Verträge können erst ausgezahlt werden, wenn Du mindestens 60 Jahre alt bist. Vorher gibt es keine Möglichkeit.

Hallo,

die Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Hallo,
da habe ich leider auch keine bessere Antwort. Die Direktversicherungen unterliegen einer sog. Verfügungsbeschränkung und können frühestens mit 60 Jahren gekündigt werden.
Einige Gesellschaften führen diese Verträge, nachdem die VN-Eigenschaft auf den Privatmann übergegangen ist, auch als Privatvertrag. So kommt es immer wieder vor, dass schriftliche Kündigungen Erfolg haben. Das ist aber in der Regel nicht so. Versuche einfach schriftlich deinen Vertrag zu kündigen. Mal sehen was passiert.
Tut mir leid, dass ich keine bessere Nachricht habe.
Gruß