Liebe/-r Experte/-in,
könnt Ihr mir bitte helfen?
Mein Vermieter hatte mir beim Einzug in meine Wohnung im Mai 2009 zugesgt, dass ich seinen Fernsehanschluss (eine Sat-Anlage)mitbenutzen kann. Diese Leistung hat er auch bis gestern (23.04.2010)erbracht. Seit heute habe ich keinen Empfang mehr. Dazu zu sagen ist folgendes. Ich habe vom Vermieter im Februar eine Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten. Auch hier wurde mir beim Einzug mehrmals zugesichert, dass diese Kündigung nie zustande kommen wird. Auf Grund von vermehrtem Schimmel in der Wohnung, ist man mir damit allerdings noch entgegen gekommen. Ich werde also jetzt Ende Mai hier ausziehen. Wieder zum eigentlichen Problem! Der Fernsehanschluss ging zwischenzeitlich - seit der Kündigung - immer wieder mal nicht korrekt und jetzt gar nicht mehr. Ich hatte den vermieter bei den ersten Anzeichen bereits schriftlich mitgeteilt, dass er den Orginalzustand wieder herzustellen hat, da es sich um eine zugesagte und bisher erbrachte Leistung handelt. Darauf hin teilte er mir mit, dass es nicht an ihm, sondern angeblich an meinem Fernsehgerät liegen sollte. Ist schon mal kompletter Quatsch, denn der geht einwandfrei und hat auch nichts mit der Übertragung zu tun.
Was kann ich jetzt tun? Gibt es einen Gesetzesauszug, den ich dem Vermieter nochmals mitteilen kann? Kommt ja immer besser an. Ich habe noch einen Monat Miete (also jetzt für Mai) zu zahlen. Kann ich hier auch mindern, bis der Zustand wieder hergestellt ist?
Bitte helft mir. Habe nämlich auch noch ein Kind im Haus, das natülich, wie jedes Kind, auch gern mal Fern sieht und jetzt nervt… 
Danke Euch, Gruss ichselbst42
Der Vermieter hat mindestens 4 Grundprogramme zu garantieren. Wie er das macht, ist seine Sache. Setzen Sie ihm eine Frist für die Reparatur und mindern >Sie die Miete um 15 % der Warmmiete.
Hallo, vielen vielen Dank für die rasche Antwort. Die Frist habe ich gesetzt. Ich werde auch die Miete mindern. Allerdings bleibt mir nur noch die Mai-Miete…
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass bei nicht vertragsgemäßem Zustand der Wohnung, hier Schimmel und ausgefallenes Fernsehen, eine Mietminderung in angemessener Höhe erfolgen kann. Voraussetzung ist immer eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter, in der deer Mangel angezeigt wird mit der Fristsetzung zur Abstellung. Eine Mietminderung gilt dann ab dem Zeitpunkt der Anzeige. Man sollte dann auch tatsächlich die Miete mindern und nicht nur androhen.
Die Höhe einer Mietminderung ist immer im Einzelfall zu beurteilen; bei Schimmel ist es schon ein beträchtlicher Mangel bei größerem Umfang oder extremem Befall. Bei fehlendem Fernsehempfang sind nur geringe Minderungen möglich.
Eine Sorge kann man allgemein nehmen, selbst etwas zu hohe Mietminderung wird im Rechtsstreit dem Mieter eher nicht angelastet, da er kein „Fachmann“ ist.
Man kann selbst etwa einschätzen, ab welchem Betrag der Vermieter deswegen einen Rechtsstreit eingehen würde.
Gruß suver
Hallo, danke für die ausführliche Antort. Hat mir schon ein wenig weitergeholfen. Hatte meiem Vermieter mit Frist darüber in Kenntnis gesetzt und siehe da, er ist so zu sagen „gerannt“, um meinen Empfang wieder hin zu bekommen. Aber jetzt geht’s… Für den Schimmel fühlt er sich jedoch nicht verantwortlich und behauptet, dass es Eigenverschulden sei (falsches Lüften). Ist zwar nicht so, denn ich wohne zur einen Seite hin im Keller und genau da tritt der Schimmel auf. Da hilft kein Lüften. Da steckt einfach total viel Feuchtigkeit drin. Das merkt man auch an dem Modergeruch, der mir gleich bei unserem Einzug aufgefallen ist. Als ich das gesagt habe, hat man mich vertröstet und gemeint, dass es daran lege, das die Wohnung eien Weile leer stand und sich das wieder geben wird. Witz oder
? Naja, so ist das mit den lieben Privatvermietern, die sich immer noch alles leisten können. (Gibt es natürlich auch unter den Mietern…) Aber ich muss dazu sagen, dass ich schon viele Wohnungen hatte und noch nie irgendwo Schimmel aufgetreten ist. So viel zu meinem Lüftungsverhalten.
Aber noch einmal DANKE und Gruss ichselbst42