Wie kann ich das Arbeitsamt verklagen?

Hallo, hat jemand Rat? Ich habe in den Jahren 2007, 2008 und 2009 zeitweise ALG I bezogen. Vor 2007 war ich ca. 10 Jahre im Ausland tätig. Das Arbeitsamt hat mir 2007 gesagt ic h solle ein Formular E 305 von der ausländischen Sozialversicherung einreichen. Das hab ich auch getan. Jetzt kommt das Arbeitsamt und fordert das gesamte ALG zurück. Ich habe Widerspruch eingelegt und - als der Widerspruch abgewiesen wurde - Klage.
es stellt sich jetzt raus dass das Arbeitsamt mir nie hätte raten dürfen in Deutschland Arbeitslosengeld zu beantragen. Ich war kein Grenzgänger und hätte erst in Deutschland arbeiten müssen bevor die Sozialversicherungsleistungen aus dem Ausland anerkannt werden. Ausserdem soll - wie das Arbeitsamt jetzt sagt - auf dem Formular E 305 nciht genügend Daten stehen um in Deutschland Arbeitslosengeld zu beantragen.
Dann habe ich argumentiert dass das Arbeitsamt mir eben kein Arbeitslosengeld hätte geben sollen im Jahr 2007, 2008 und 2009 (jeweils nur einige Monate), da ja wohl der Antrag nicht hätte genehmigt werden dürfen. Ich hätte im Ausland bleiben können. Dort hätte ich mehr und für eine längere Zeit Arbeitslosengeld erhalten. Ich bin im Jahr 2007 nach Deutschland weil das Arbeitsamt mir „schnelle Vermittlung“ zugesangt hatte. Allerdings habe ich nie einen Vermittlungsvorschlag erhalten.

Jetzt hat das Arbeitsamt mich angezeigt mit dem Vorwurf ich hätte mich nur zum Schein in Deutschland angemeldet.
Mittlerweise bin ich krank von dem ganzen Ärger. Ich will jetzt gegen das Arbeitsamt klagen weil ich nur terrorisiert werde. Offensichtlich will das Arbeitsamt verdecken dass im Jahr 2007 usw. ein Fehler gemacht wurde. Allerdings glaube ich mittlerweile dass es kein Fehler war sondern das Arbeitsamt mir absichtlich Arbeitslosengeld gegeben hat mit dem Ziel und der Planung, mir Schwierigkeiten und Probleme zu bereiten.

Kann jemand helfen? Wie müsste so eine Klage bezeichnet werden? Was ist das, z.B. vorsätzliche Täuschung? Oder Verdacht auf Beihilfe zur Körperverletzung (weil ich vom Arbeitsamt systematisch krank gemacht werde).

Gruesse,
femalecentury

Hallo,
sorry ich kann da leider nicht helfen, das ist nicht mein Gebiet.
Liebe Grüße
glaub nicht alles

Hallo und guten Abend,

Sie werden verstehen, dass es nach Grundsätzen von diesem Portal verboten ist, eine Rechtsberatung zu geben.

Da Sie bereits angezeigt worden sind, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, und zwar von einem Fachanwalt für Sozialrecht. Das Thema ist außerdem zu komplex, als Ihnen tatsächlich vom heimischen Computer raten zu können.

@femalecentury,

hier bin ich mit meinem Latein am Ende.
Suche dir am besten einen Fachanwalt.
mfg falkoo

da es hier um größere beträge geht, würde ich vorschlagen, sie holen sich beim arbeitsgericht rat. ggf. wird ihnen prozesskostenhilfe bewilligt und sie können mit einem fachanwalt für arbeitsrecht vorgehen, der sie in diesder sache eingehend beraten wird.

ich kann nicht sagen, ob sie erfolg haben werden, drücke ihnen aber beide daumen.

mt freundlichen grüßen,
hansemann

Offensichtlich will das Arbeitsamt verdecken dass im
Jahr 2007 usw. ein Fehler gemacht wurde.

Das kann theoretisch sein

mittlerweile dass es kein Fehler war sondern das Arbeitsamt
mir absichtlich Arbeitslosengeld gegeben hat mit dem Ziel und
der Planung, mir Schwierigkeiten und Probleme zu bereiten.

Kann jemand helfen? Wie müsste so eine Klage bezeichnet
werden? Was ist das, z.B. vorsätzliche Täuschung? Oder
Verdacht auf Beihilfe zur Körperverletzung (weil ich vom
Arbeitsamt systematisch krank gemacht werde).

Hier wäre ich sehr vorsichtig. Zum einen glaube ich, dass die Arge besseres zu tun hat, als einzelne Klienten dermaßen reinzulegen und zum anderen ist es gefährlich solche Äußerungen zu machen (üble Nachrede…), auch wenn sie wahr sein sollten.

Hallo femalecentury,

zu diesem Problem läßt sich kaum etwas rechtlich konkretes sagen, ohne dass es gleich in eine Rechtsberatung ausufert, die ich nicht leisten kann und will.
Hauptprobleme, die es zu lösen gilt, sind hier anscheinend:

  1. Scheinanmeldung in Deutschland (um hier Arbeitslosengeld zu beziehen?)
    Der Vorwurf muss entkräftet werden: Wohnsitz UND gewöhnlicher Aufenthalt sollten im entsprechenden Zeitraum in Deutschland sein. Weiterhin wäre ein Nachweis der Äußerungen der Arge zur Zeit der Arbeitslosmeldung hilfreich (Zeugen, Gedächtnisprotokoll, Schriftverkehr…), aus denen ersichtlich ist, dass die Arge eine schnelle Vermittlung versprach und Dir geraten hat hier zu bleiben. Hilfreich wären auch Nachweise über Deine Arbeitssuche, um nachzuweisen, dass Du in Deutschland bleiben wolltest.
  2. Es ist zu klären, warum es überhaupt zum Leistungsbezug kommen konnte. Hast Du falsche Angaben gemacht oder ist die Arge nicht sorgfältig genug vorgegangen.
    Als aller erstes hätte ein grundsätzlicher Anspruch geprüft werden müssen, um zu klären, ob Sozialhilfe oder ALG I(II) beantragt werden kann. Existiert ein grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland, so werden wohl erstmal Leistungen i.H. des ALG II Satzes gezahlt, bis der Antrag abschließend beschieden werden kann. In der Regel kann so kein Rückforderungsanspruch entstehen…
    So hätte es meines Wissens nach laufen müssen. Außerdem hätte man Dich darauf hinweisen können / müssen, dass es vielleicht besser ist zunächst im Ausland Arbeitslosengeld zu beantragen oder zunächst auch hier in Deutschland erst zu arbeiten.
  3. Wie sieht es mit dem Vertrauensschutz in Bescheide aus? Wurden die Leistungen jeweils per Bescheid endgültig oder vorläufig bewilligt? Sind also die Bescheide rechtskräftig geworden?..
  4. Gibt es einen Weg, dass sich die Arge mit dem ausländischen Arbeitsamt in Verbindung setzt, um gegebenenfalls hier bestehende Ansprüche auf sich überzuleiten?

Vielleicht gibt es ja auch noch andere Ansatzpunkte, um die Rückforderung abzuweisen. Die Klage ist dafür der richtige Weg. Um diesbezüglich rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, kannst Du Dich an einen Rechtspfleger beim Sozialgericht oder auch an Stellen wie Caritas, Arbeitslosenzentren Deines Wohnortes etc. wenden. In der Regel wirst Du hier kostenlos beraten und teilweise auch rechtlich vertreten. Solltest Du direkt anwaltliche Hilfe benötigen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit mit einem Beratungshilfeschein (beim Amtsgericht zu beantragen) einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Dies geht aber nur, wenn die Klage noch nicht eingereicht wurde. Danach muss Prozeßkostenhilfe beantragt werden.
Viel Glück beim kämpfen.

LG
Franz57

Auch wenn die Arbeitsagentur hier Fehler gemacht hat, führt kein Weg daran vorbei, dass du Leistungen zu Unrecht erhalten hast. Das ist dir ja wohl auch im Verfahren vor dem Sozialgericht bescheinigt worden.

Ich nehme an, dass die Forderung mittlerweile rechtskräftig ist. Dass du wegen dem „mit dem Kopf durch die Wand laufen“ mittlerweile Kopfschmerzen hast, ist verständlich. Mit einer wie auch immer gestalteten Klage wirst du aber nicht durchkommen.

Sorrx, ich kann dir keine andere Antwort geben.

Hallo,
also ob Recht oder nicht kann ich nicht beurteilen,aber es gibt auf dem Sozialgericht eine sogenannte Rechtsantragsstelle díe die KLageschrift aufnehmen und bei den Formulierungen helfen.Offiziell dürfen diese zwar keinen rechtlichen Rat erteilen aber vielleicht haben sie Erfahrung mit solchen Fällen.Ansonsten einfach mal schlau machen bei der Diakonie oder ähnlichen Einrichtungen ob die eine Beratung anbieten.Bei uns gibt es auch eine Beratungsstelle für Arbeitslose,einfach mal suchen.
Gruß Megara

Wened dich sofort an eine Gewerkschaft oder an das Arbeitsgericht direkt. Lass dir dazu eine Rechstberatung geben, die kostenlos ist. Vll bist Du ja bei einem Sozialverband Mitglied.Klar ist, dass das Arbeistamt Fehler vertuschen will. Und mach es schnell

Also wo du klagen kannst müßte auf den Bescheiden vom Arbeitsamt stehen. Sei vorsichtig mit deinen Verdächtigungen.
Ich kann dir nur empfehlen, suche dir fachlichen Rat bei einem Anwalt.
MfG

Deiner Meinung nach kann also das Arbeitsamt ahnungslose Antragsteller in existenzbedrohende finanzielle Schwierigkeiten bringen? Also das Arbeitsamt (ich glaube das war Vorsatz. Ich habe den Verdacht ich wurde mit falschen Versprechen auf schnelle Vermittlung in Arbeit nach Deutschland gelockt um dann ausgeplündert und krank gemacht zu werden) kann wissentlich oder grob fahrlässig ALG I zahlen für 12 oder mehr Monate und dann einfach zurückverlangen? Ich habe immer noch keine Arbeit und keine finanziellen Mittel. Mir hat das Arbeitsamt gesundheitlich, wirtschaftlich und persönlich nciht mehr zu reparierenden Schaden zugefügt.
Wenn das Arbeitsamt in Deutschland korrekt geprüft hätte, also mir nie hätte raten dürfen in Deutschland ALG zu beantragen und den Antrag nie hätte annehmen dürfen, dann hätte ich im Ausland ALG bekommen! Seit Jahren werde ich terrorisiert vom Arbeitsamt. Zusätzlich zum wirtschaftlichen Schaden wurde mir auch noch (und meiner Meinung nach geplant und vorsätzlich!!!) persönlicher und gesundheitlicher Schaden zugefügt. Ich gehe mit dem Prozess bis vor das int. Gericht für Menschenrechte. Ist es hier mal wieder so weit das Staatsbedienstete sich alles erlauben können?

Tut mir Leid, ich komme zu keiner anderen Auffassung, Du hast Geld irrtümlich bekommen und musst es eben zurück zahlen. Da führt kein Weg dran vorbei.

Hallo Hans,
ich finde es prima das Du Deine Meinung mitteilst. Offensichtlich gibt es den Grundsatz das - wenn das Arbeitsamt zurückfordert und laut „zu unrecht erhalten“ brüllt - der Einzelne zahlen muß. Hier sagst Du genau das was ich angenommen habe: das Arbeitsamt wusste das es Leistungen zurückfordern würde und dies auch kann weil es ja den bequemen Grundsatz gibt einfach nur eine Daten dafür zu liefern dass was nicht geprüft wurde und der Einzelne ist schon verurteilt und kann sich aufhängen. Aber das ist Betrug!! Es ist der Beweis dafür dass ich vom Arbeitsamt vorsätzlich betrogen wurde! Ich hätte die Leistungen (ALG I) in einem anderen Land beantragen können (Niederlande, dort wurden die Anwartschaften angespart; oder Partnerzusammenführung in U.K.). Allerdings sagen die niederländischen Behörden jetzt die Anwartschaften seien mit dem Formular E 305 nach Deutschland übertragen worden, i.e. ich kann jetzt in den Niederlanden kein ALG mehr beantragen. Es ist einfach so: das deutsche Arbeitsamt hat mich mit vorsätzlich falschen Versprechen nach Deutschland gelockt um um auszurauben und möglichst umzubringen.

Hi u sry für die zu späte Antwort (leider ersticke ich hier förmlich in Anfragen…), aber bezüglich deiner Frage kann ich leider eh nicht helfen, da ich hier überfragt bin! Tut mir sehr leid u hoffe, du konntest das Problem anderweitig lösen :smile: Grüsse