Wie kann ich das Erbe fair aufteilen

Hallo,
mal angenommen, ich möchte mein Erbe fair verteilen. Wie müsste ich vorgehen?
Meine Ausgangssituation ist folgende:
Ich bin ledig.
Wir waren drei Brüder, einer hat noch Familie mit 2 Kindern, der dritte ist bereits verstorben. Der verstorbene Bruder hatte drei Kinder, wovon eines auch schon gestorben ist.

Wenn ich das nun mal mit kleinem Wissen aufteilen wollte wäre das so richtig?
Der lebende Bruder bekommt 50%
Die Kinder des verstorbenen Bruders auch 50%. Diese teilen das unter sich zu je der Hälfte auf.

Das wäre ja das einfachste, aber jetzt wird’s komplizierter.
Ich war selbständig und mein Betrieb wurde nicht abgemeldet, bzw. ruht.
Mal angenommen, ich habe noch Betriebsvermögen, das ich vererbe, wer trägt dann die Steuer bei der Umwandlung von Betriebs- in Privatvermögen?
Wie wird ein Haus mit Wohn- und Wirtschaftsfläche bewertet?

Weiter mal angenommen, mein Bruder stirbt vor mir. Was sieht die Erbfolge dann vor?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Wenn Du ohnehin nach gesetzlicher Erbfolge aufteilen willst (was deiner aktuellen Darstellung entspricht), brauchst Du nichts tun. Nur wenn Du hiervon abweichen möchtest, ist ein Testament/Erbvertrag notwendig. Dabei bist Du in Bezug auf Geschwister und deren Kinder und Kindeskinder vollkommen frei in der Verteilung des Erbes, da hier keine Pflichtteilsansprüche bestehen. Steuerrechtlich kann es aber bei größeren Vermögen z.B. sinnvoll sein vorhandene Enkel gleich mit zu bedenken und nicht nur deren Eltern, da hierdurch ggf. eine schlechtere steuerliche Situation entstehen kann.

Was die weitergehende Geschichte angeht, so erben die Erben zunächst in Erbengemeinschaft und diese Gemeinschaft trägt dann auch gemeinsam alle anfallenden Kosten und Steuern, … Dabei haften die Erben gesamtschuldnerisch, d.h. im Zweifelsfall kann sich ein Gläubiger einen Erben herauspicken und von dem alles verlangen, was ihm zusteht. Der so belastete Erbe muss dann versuchen von den Miterben deren entsprechende Anteile sich wieder zurück zu holen.

Um so eine Situation zu umgehen und auch die faktische Abwicklung der ganzen Geschichte in professioneller Art und Weise sicherzustellen, wäre hier ggf. eine Testamentsvollstreckung (d.h. dann bräuchte man auch trotz an sich gesetzlicher Erbfolge ein Testament) mit einem entsprechend erfahrenen Testamentsvollstrecker sinnvoll, der erst nach Begleichen aller Kosten und Steuern das Erbe auskehrt.

Bzgl. des möglichen Vorversterbens des weiteren Bruders würde nach gesetzlicher Erbfolge das gelten, was auch für den anderen vorverstorbenen Bruder gilt. Der ihm theoretisch zufallende Erbteil wird zu gleichen Anteilen auf seine eigenen Kinder verteilt. Und das Spiel funktioniert auch über beliebig viele weitere Generationen. D.h. auch wenn schon zwei oder drei Generationen dazwischen verstorben wären, würde man immer bei den Anteilen so bleiben, wie sie je nach Generation theoretisch zu verteilen gewesen wären, und verteilt dann hypothetisch in die nächste Generation, … bis man wieder auf gezeugte und lebende Abkömmlinge stößt.

4 Like