Wie kann ich den Gebietscharakter rausfinden?

Hallo!

Nach unzähligen Telefonaten mit Ämtern und Behörden bin ich immer noch nicht schlauer:

Ich plane, ein freistehendes Einfamilienhaus für rein gewerbliche Zwecke zu nutzen; bis jetzt konnte mir jedoch kein Amt Auskunft geben, ob in diesem Gebiet überhaupt Gewerbe betrieben werden darf.
Weder Amt für Stadtentwicklung, Bauaufsichtsamt, Gewerbeamt, Ordnungsamt noch Senatsverwaltung konnten mir Auskunft geben, welches Gebietscharakter dort festgelegt ist!

Wie kann man das rausfinden?

[MOD: nicht-FAQ:1129-konforme Frage gelöscht]

Das Haus steht in Berlin-Rudow im Wildblumenviertel. Vielleicht hat zufällig schon jemand die Antwort. :smile:

Bin dankbar für alle Hinweise und Tipps!

Schönes Wochende und Grüße
Jurinella

Hallo Jurinella,
hast du mal nach dem Flächennutzungsplan gegoogelt? Dort solltest du fündig werden.
Ich verstehe nicht, dass das Bauamt dazu keine Auskunft geben kann.
Gruß florestino

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau das habe ich gesucht.
Über die Auskünfte der Ämter staune ich auch sehr. Mit Antworten wie: „Egal wo das Haus steht, wenn es Ihnen gehört können sie machen was sie wollen“, ist einem nicht viel geholfen.

[MOD: nicht-FAQ:1129-konforme Fragen gelöscht]

Schönen Gruß
Jurinella

Hallo

Über die Auskünfte der Ämter staune ich auch sehr. Mit
Antworten wie: „Egal wo das Haus steht, wenn es Ihnen gehört
können sie machen was sie wollen“, ist einem nicht viel
geholfen.

Es ist einem im Umgang mit den an Bräsigkeit nicht zu überbietenden Berliner Verwaltungsbeamten ohnehin selten geholfen.

Hier ist der FNP:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/

Gruß
smalbop

Hallo,
in welcher Weise sollte der FNP hier maßbeglich sein? Das Ding ist nur eine Behördenrichtlinie über die Entwicklung einer Stadt in eine bestimmte Richtung.

Die fehlende Auskunfstfreude könnte mit zwei Dingen zu tun haben: ein „Gebietscharakter“ ist kein - zumindest mir bekannter - fester Rechtsbegriff. Gemeint ist vermutlich vielmehr die Art der baulichen Nutzung nach der (tlw. ehem.) Planzeichenverordnung oder Baunnutzungsverordnung. Entsprechend wie man auftritt (auf beiden Seiten des Telefonhöhrers :smile:) könnte man also ggf. auch keine befriedigende Antwort erwarten :smile:

Außerdem ist eine solche „Art“ in einem FNP ziemlich egal für den Fragesteller. Es kommt vielmehr darauf an, ob sowas im Gebiet des Hauses des Fragestellers in einem Bebauungsplan festgesetzt ist oder in welchem Gebiet (§34/§35 BauGB) sich das Haus ggf. stattdessen befindet. Danach sollte man mal fragen :wink:

Der Zweite Haken an derlei Auskünften ist ein „Bundeslandunabhängiger“ :smile: : Niemand kann bei einer derart globalen Frage eine zufriedenstellende Antwort geben. Soll in einem Einfamilienhaus ein Taxiunternehmen mit Werkstatt betrieben werden, ist es klar, dass sowas mehr Lärm macht als ein Architekturbüro. Arztpraxen zB brauchen Stellplätze und verursachen uU erheblichen „Patientenverkehr“.

Ganz so einfach ist es halt nicht :smile: Hat Berlin (darum geht es vermutlich) nicht sowas wie ein Baubürgerbüro, in dem man sich mal beraten lassen kann?

Gruß vom
Schnabel

Hai

in welcher Weise sollte der FNP hier maßbeglich sein? Das Ding
ist nur eine Behördenrichtlinie über die Entwicklung einer
Stadt in eine bestimmte Richtung.

Ein FNP deckt im Gegensatz zum BP das gesamte Gemeindegebiet ab und man erhält folglich auf jeden Fall eine Aussage. Wenn du dir den FNP ansiehst, stellst du an der Legende fest, dass er sich (ebenso wie der Bebauungsplan) an den in der BauNVO festgelegten Arten der baulichen Nutzung orientiert. Das ist auch kein Wunder, denn beide, FNP wie BP, fallen unter den Oberbegriff Bauleitplan. Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan, der BP der verbindliche Bauleitplan nach BauGB.

Und um so besser, wenn der FNP den Charakter einer Verwaltungsrichtlinie hat, dann weiß das Baurechtsamt zumindest, woran es sich bei der Beurteilung einer Umzutzung zu richten hat, wenn kein BP vorliegt.

Der Zweite Haken an derlei Auskünften ist ein
„Bundeslandunabhängiger“ :smile: : Niemand kann bei einer derart
globalen Frage eine zufriedenstellende Antwort geben.

Doch, weil das Bauplanungsrecht im Gegensatz zum Bauordnungsrecht Bundesrecht ist.

Soll in
einem Einfamilienhaus ein Taxiunternehmen mit Werkstatt
betrieben werden, ist es klar, dass sowas mehr Lärm macht als
ein Architekturbüro. Arztpraxen zB brauchen Stellplätze und
verursachen uU erheblichen „Patientenverkehr“.

Welche Art der baulichen Nutzung in welchem Baugebiet zulässig ist, steht in der BauNVO. Welches Baugebiet es ist, steht im B-Plan oder hilfsweise eben im FNP.

Ganz so einfach ist es halt nicht :smile: Hat Berlin (darum geht
es vermutlich)

Darum geht es nach Lektüre des UP nicht nur vermutlich. :smile:

Gruß
smalbop

Das ist eine erhebliche Nutzungsänderung und erfordert auf jeden Fall einen Bauantrag nach § 60 der Bau-Ordnung Berlin.
Vorabanfragen sind an das Bau-und Wohnungsaufsichtsamt zu richten.

Hallo,
das ist ja grundsätzlich alles richtig, aber in welcher Weise hilft dem Fragesteller denn bitte weiter, wie eine Gemeinde die Verwaltung im Rahmen ihrer Planungshheit angewiesen hat, eine bestimmte „Gegend“ im FNP zu entwickeln bzw. „vorzubereiten“? :wink: Gewerbe ist doch grundsätzlich auch in MK- und W(A)-Gebieten zulässig. Die Frage bezog sich m.E. auf „etwas kleinteiligere und handfesterere“ Planung (ein einzelnes EFH, wenn ich mich recht erinner’ :wink:)

Gruß vom
Schnabel

o.w.T.

Hallo,
gibt es in der Berliner Bauordnung keine Bauvoranfrage oder einen Bauvorbescheid? :wink: Die sind in NRW in der Regel billiger als Bauanträge (vorallem bei Ablehnung :wink: )

Gruß vom
Schnabel

Hallo Jurinella

ich meine, mal etwas aufräumen zu müssen. Der Flächennutzungsplan gibt eine Planungsabsicht (Hoffnung), sagt aber nichts über die gegenwärtige Nutzung. Falls kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, muss man wirklich schauen, wie sich das Bauvorhaben / die Umnutzung in den Bestand einfügen lässt. Stellungnahmen dazu sind oft sehr subjektiv.

Mit einer Bauvoranfrage (die nicht der Eigentümer stellen muss), bekommt man preiswert etwas mehr Sicherheit.

Grüße

Ulf