Hai
in welcher Weise sollte der FNP hier maßbeglich sein? Das Ding
ist nur eine Behördenrichtlinie über die Entwicklung einer
Stadt in eine bestimmte Richtung.
Ein FNP deckt im Gegensatz zum BP das gesamte Gemeindegebiet ab und man erhält folglich auf jeden Fall eine Aussage. Wenn du dir den FNP ansiehst, stellst du an der Legende fest, dass er sich (ebenso wie der Bebauungsplan) an den in der BauNVO festgelegten Arten der baulichen Nutzung orientiert. Das ist auch kein Wunder, denn beide, FNP wie BP, fallen unter den Oberbegriff Bauleitplan. Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan, der BP der verbindliche Bauleitplan nach BauGB.
Und um so besser, wenn der FNP den Charakter einer Verwaltungsrichtlinie hat, dann weiß das Baurechtsamt zumindest, woran es sich bei der Beurteilung einer Umzutzung zu richten hat, wenn kein BP vorliegt.
Der Zweite Haken an derlei Auskünften ist ein
„Bundeslandunabhängiger“
: Niemand kann bei einer derart
globalen Frage eine zufriedenstellende Antwort geben.
Doch, weil das Bauplanungsrecht im Gegensatz zum Bauordnungsrecht Bundesrecht ist.
Soll in
einem Einfamilienhaus ein Taxiunternehmen mit Werkstatt
betrieben werden, ist es klar, dass sowas mehr Lärm macht als
ein Architekturbüro. Arztpraxen zB brauchen Stellplätze und
verursachen uU erheblichen „Patientenverkehr“.
Welche Art der baulichen Nutzung in welchem Baugebiet zulässig ist, steht in der BauNVO. Welches Baugebiet es ist, steht im B-Plan oder hilfsweise eben im FNP.
Ganz so einfach ist es halt nicht
Hat Berlin (darum geht
es vermutlich)
Darum geht es nach Lektüre des UP nicht nur vermutlich. 
Gruß
smalbop