Unser Vermieter hat einem anderen Mieter aus unserem Haus nachweislich die Hausverwaltungskosten aus den Nebenkosten in 2007 erlassen/entfernt, da diese ja nicht zulässig sind. Den anderen Mietern im Haus stellt er sie aber noch Jahre weiter in Rechnung, obwohl er weiss, dass dies nicht rechtens ist. Kann man ihn dafür juristisch belangen?
Genaue Aussagen sind ohne Dauer und Vertragseinsicht nicht möglich. Ich empfehle sich an den Mieterbund zu wenden. Falls von Ihrer Seite stillschweigend der Betrag über mehrere Jahre gezahlt wurde, ohne das
Widerspruch eingelegt wurde, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie Rückzahlungen eines längeren Zeitraums bekommen. Sie sollten weiter dringend Widerspruch einlegen, um zu verhindern, dass Sie den Betrag weiter zahlen müssen (einfach nicht mehr Zahlen geht nicht).
Im übrigen ist es Ihr Pech, wenn Sie nicht Ihre Vertragsbindungen überprüfen. Der Vermieter ist nicht vepflichtet Sie darauf hinzuweisen.
Unser Vermieter hat einem anderen Mieter aus unserem Haus
nachweislich die Hausverwaltungskosten aus den Nebenkosten in
2007 erlassen/entfernt…
also in diesem fall kann ich das nicht so genau sagen, aber wenn das im allgemeinen nicht rechtens ist, würde ich die kosten einfach nicht bezahlen und den vermieter darauf hinweisen das das nicht rechtens ist.wenn er sich nicht damit zufrieden gibt, kann man ja immernoch sagen das man sowas dann wohl am besten juristisch klärt. die meisten vermieter (zumindest wenn es keine wohnungsgesellschaft-/genossenschaft ist) also privatvermieter, lassen sich dann doch darauf ein. also viel glück.