Wie kann ich die Aktivierungspflicht des derivativen Goodwills sowie das Aktivierungsverbot des orig

Ich komm einfach nicht weiter! ich möchte endlich verstehen, wie ich die Änderung des Paragraphen §248 HGB erklären kann. und dazu noch die Aktivierungspflich des derivativen Goodwill.

ich weiß zwar was gemacht worden ist, jedoch verstehen tu ich das ganze noch nicht ganz. ich wäre euch für eine erklärung die mich zum verstehen dieses themas bringt, sehr dankbar!

lg
Prinz

Ich fange mal mit der Aktivierungspflicht des derivativem Goodwill oder Geschäfts- und Firmenwert an:
Dieser ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich dem Substanzwert des Unternehmens (Eigenkapital + stille Reserven - stille Lasten).
Der Geschäfts und Firmenwert ein immaterieller Vermögensgegenstand. Dieser ist zu einem bestimmten Preis fremd beschafft und somit lt. §246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktivierungspflichtig.

Für bestimmte selbst erstellte Vermögensgegenstände besteht-entgegen der Aktivierungspflicht für den derivatien Geschäfts- und Firmenwert- ein Aktivierungswahlrecht. Hierbei sind z.B. Entwicklungskosten für Software und andere Produkte denkbar.
Für Kundenbeziehungen, Marken usw. besteht hingegen weiterhin ein Aktivierungsverbot §248 HGB

Somit ist es abhängig, ob der immaterielle Vermögensgegenstand erworben oder selbsterstellt wird.
Wir er entgeltlich erworben muss er aktiviert werden. Bei Selbsterstellung gibt es abhängig vom Typ ein Wahlrecht bzw. Verbot der Aktivierung.