Wir haben unser Haus vorzeitig verkauft und sollen jetzt Vorfälligkeitszinsen zahlen. Da die Zinsen im Moment sehr niedrig sind, geht es hier um eine ordentliche Summe. Kann ich die Bausparverträge „bunkern“,d.h. trotzdem weiter zahlen, obwohl ich keine Immobilie mehr habe. Als Sicherheit hätte die Bausparkasse ja das Geld vom Verkauf. Vielleicht kaufe ich mir in der nächsten Zeit wieder eine Immobilie. Wenn ja, wie wird das berechnet, wie läuft so etwas ab ? Ich bin bereit die vereinbarten Zinsen und die Raten weiter zu zahlen.
Das Ganze ist eine Frage nach den
tatsächlichen Verhältnissen und tatsächlichen
Planungen. Die kenne ich nicht und ka#nn
deshalb auczh nicht rechnen und raten.
Bei den dezeit niedrigen Zinsen ist es wahrscheinlich besser, den Vertrag mit Vorfälligkeit abzulösen. Das
verkaufte Objekt hat wahrtscheinlich genug Erfolg ge-
bracht. Bei Neukauf dürfte dann der noch niedrige Zins
vorteilhafter sein. Bautz
Hallo!
Also das kommt auf die Bausparkasse an. Am besten mit dem Darlehensgeber (Bausparkasse??? so entmehme ich es aus Ihrer Anfrage) reden und ihm sagen das sie die Zinsen und Raten weiter zahlen (wie vereinbart). Das Geld können Sie ja in den bestehenden Vertrag - oder in einen neuen Bausparvertrag einzahlen (Achtung hohe 'Kosten Abschlussgebühr). Auf jeden Fall anbieten einen großen Teil des Verkaufserlöses (oder alles - kenne Ihre genauen Summen nicht) an die Bausparkasse abzutreten.
Gruß von dreaminthedark
PS: Ansonsten mal die Bausparkasse nennen und von welchen Summen Ablöse wir reden
Ich bin gar nicht sicher, ob ich die Fragen beantworten kann. War die verkaufte Immobilie mit Bauspardarlehen finanziert, oder in welchem Zusammenhang stehen hier diese Bausparverträge?
Wieso hat die Bausparkasse das Geld vom Verkauf? Wenn die Immobilie wie gesagt dort mit irgendwelchen Bauspardarlehen finanziert war, dann wird der Verkaufserlös natürlich für die Rückzahlung der Darlehen verwendet.
Als Bausparkasse hätte ich kein Interesse, mit Darlehen zur Verfügung zu stehen, wenn die Besicherung durch eine eingetragene Grundschuld nicht gegeben ist. Den Verkaufserlös stattdessen auf irgendwelchen Konten zu bunkern und diesen mit einer Verpfändungserklärung als Sicherheit anzubieten, macht doch wirtschaftlich gesehen gar keinen Sinn.
Auch mit Blick auf den anstehenden Kauf einer neuen Immobilie nicht. Der Kaufpreis, oder besser der zu finanzierende Betrag müsste dann ja dem Verkaufserlös des ersten Objekts entsprechen und die Immobilie müsste auch sonst preislich, von der Ausstattung, Lage, und vom Beleihungsauslauf ähnlich sein - dann könnte man mit der Bausparkasse über einen Sicherheitentausch verhandeln, im Einzelfall geht sowas schonmal.
Aber wenn du das Haus schon verkauft hast, dann sind die Gelder doch schon geflossen, die Darlehen sind soweit dadurch getilgt, eine Revalutierung ist oft auch technisch garnicht möglich.
Somit befürchte ich, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu vermeiden ist. Versuchen kann man es natürlich, aber da hilft eigentlich nur, mit der Bausparkasse zu sprechen.