Hallo Liebe Community,
meine Frage ist, kann ich die Wohnung meiner Großmutter übernehmen, da diese nach ihrem derzeigiten Krankenhausaufenthalt, nicht mehr in der Lage sein wird, ihren eigenen Haushalt zu führen und alters/pflege- gerecht unergebracht wird.
Ich möchte diese Wohnung übernehmen, da der Mietvertrag doch schon recht alt und daher die Wohnung auch günstig ist.
Die Wohnungen werden normalerweise, wenn ein Mieter die Wohnung verlässt renoviert und umstrukturiert (neue Zimmeraufteilung) --> dementsprechend werden auch die Mietkosten höher.
Aber genau das möchte ich nicht. Ich hätte gerne diese Wohnung mit dem alten Schnitt und der alten Mietrate direkt übernommen.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Wohnung zu übernehmen bzw. den Mietvertrag auf mich umschreiben zu lassen?
Kurz noch zu erwähnen ist, ich möchte das wissen, da ich vor einiger Zeit schon einmal diese Gelegenheit hatte, allerdings wurde mir damals beim Nachfragen bei der Zuständigen Wohnungsbau gesagt, es wäre eine sehr lange Warteliste und es kann Jahre dauern, bis ich eine Wohnung vermittelt bekommen würde.
Das möchte ich gerne umgehen und die Wohnung direkt übernehmen.
Danke und Gruß,
Felix
Eine Antwort auf diese Frage zu geben ist ohne den Mietvertrag vorliegen zu haben nicht möglich. Ich bin kein Rechtsanwalt und darf daher keine Rechtberatung machen, wohl aber einige grundsätzliche Bemerkungen von mir geben.
Prinzipiell ist der Mietvertrag mit der alten Dame geschlossen. Jeder neue Mieter - gleich ob Verwandter oder Fremder - muss mit der Wohnungsbaugesellschaft einen neuen Mitvertrag schließen. Wenn diese mit dem Mieter einverstanden ist, gibt es keine Probleme, andernfalls hat man eigentlich keine Möglichkeiten, den Vermieter zu zwingen, einen bestimmten Mieter anzuerkennen.
Wie wäre denn folgende Lösung: Sie erzählen nicht herum, dass Ihre Oma wohl nicht mehr in die Wohnung zurückkommt, sondern bewohnen die Wohnung, um die Oma zu betreuen, sobald sie wieder zurückkommt. Solange die Miete und alle anderen Kosten pünktlich bezahlt werden und Ihre Oma noch unter den Lebenden weilt, sollte dies kein Problem sein, denn sie darf Sie in der Wohnung aufnehmen - insbesondere um für die spätere Pflegesituation die notwendige Vorsorge zu treffen. Und wenn alles für die Rückkehr der alten Dame vorgesehen ist und sie kommt nicht zurück haben sie - unter Umständen - schon längere Zeit in der Wohnung gewohnt. Sollte Ihre Oma nun versterben, wird man Sie nicht bedenkenlos vor die Tür setzen, weil Sie ja dann keine eigene Wohnung haben, in die Sie zurückkehren könnten. Meines Wissens haben Sie dann auch einen kleinen Anspruch in der Wohnung bleiben zu können, den Ihnen aber ein Rechtsanwalt (Fachanwalt für Mietrecht!) dezidiert aufgrund des vorgelegten Mietvertrages erklären kann.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Matthias Lauke
Hallo Herr Turbanisch,
leider kenne ich mich mit Mietobjekten und Mietwohnungen zu wenig aus.
Ich kann Ihnen keine befriedigende Antwort geben.
Ich wünschen Ihnen viel Erfolg.
Christine Moser
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