Wie kann ich ein österreichischem Fahrzeug in Deutschland melden?

Hallo,

ich wohne nun in Deutschland und möchte mein Fahrzeug in Deutschland melden und zulassen.
Wie gehe ich vor? Als erstes Versicherung oder TÜV? Oder zur Zulassungsstelle?

Was benötige ich alles?

Mein Pickerl (TÜV) l und KFZ Versicherung läuft bald ab und daher meine Frage an Euch!

Danke!

Hallo!

ich nehme ja an, Du kommst mit dem zugelassenen und versicherten Fahrzeug mit Österreich-Kennzeichen hierher.

Das ist recht unkompliziert, schau mal in diesen Leitfaden rein, Abschnitt „Gebrauchtwagen EU-Ausland“ ) Da stehen alle Punkte drin, die man beachten und beibringen muss.
Mit dem TÜV mache erst einmal nichts, er darf nur noch nicht abgelaufen sein !

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=1527!0

MfG
duck313

Ja genau, (noch) zugelassen und (noch) versichert… Ok, das heißt als erstes zur Zulassungsstelle?

Ja, aber du musst dich vorher selbst am neuen Wohnort anmelden.
Diese Bestätigung brauchst Du zum Fahrzeug anmelden.
Also dein 1. Weg wird zur Stadt/Gemeinde führen müssen.

Und dann besorge vor dem Gang zur Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung, das der Wagen ab Ummeldung versichert ist.

MfG
duck313

Hallo Duck,

wie meinst Du „Mit dem TÜV mache erst einmal nichts, er darf nur noch nicht abgelaufen sein !“? Wenn das Fahrzeug nicht noch neu genug ist, dann braucht er für die Zulassung eine deutsche HU-Bescheinigung.

Übrigens würde ich mir möglichst noch ein paar Tage Zeit lassen: Durch den heutigen Feiertag, der zum einen das Wochenende verlängert und dann auch noch am Monatsanfang liegt, wird in den nächsten Tagen auf den Ämtern genug los sein.

Damit meine ich, dass die Zulassungstelle die noch gültige Österreichische HU anerkennt .
Mag sein, man muss dann bald doch zum deutschen TÜV fahren.

Ich ging davon aus, das man mit einem gültigen ausländischen Kennzeichen hierzulande keine HU-Untersuchung machen kann.

Da isser, der Dativ!
Er tut also doch nicht aussterben, er tut sich nur dort zeigen, wo ihn keiner vermuten tät!

Glückauf!

Mag sein, dass es für Österreich eine Ausnahme gibt, aber meines Wissens wird kein ausländischer „TÜV“ (wie auch immer der heißt) anerkannt.

Spart Euch diesen Oberlehrerkäse, das juckt keinen!

Hallo,

wie sieht es aus bei einer Variante dieses Falles:
ein Auto war erst in D und ist nun seit ein paar Jahren in A zugelassen. 7

Nun soll es wieder nach D verbracht, abgemeldet und in D verkauft werden.

Der Verkäufer wird vom österreichischen Halter abweichen.
Eine Vollmacht zum Verkauf würde vorliegen.

Was ist zu tun?
Der Wagen ist ca. 8 Jahre alt, es liegt also ein COC Papier vor.

Es handelt sich um einen Mercedes mit V6 Diesel, den in A kein Mensch haben will. Deshalb der Verkauf in D.
Jemand hier Interesse…? :wink:

Im Ernst: sollte man zuvor wieder einen deutschen Fahrzeugbrief ausstellen lassen, oder könnte ein Käufer problemlos mit den östrreichischen Papieren eine Zulassung in D erhalten?

Eine TÜV-Abnahme könnte ich auch noch durchführen lassen.
Das A-Pickerl wird hier wohl nicht gelten, wie ich annehme.
Weshalb sollte die EU bei der Harmonisierung auch mal etwas Sinnvolles machen…?

Gruß und besten Dank im Voraus,

M.