Wie kann ich ein Rauchverbot durchsetzen?

Hallo zusammen, ich bin der Chef eines kleinen Baubetriebes. Wie kann ich ein generelles Rauchverbot in meiner Firma und auf den Baustellen durchsetzen?
Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?
besten Dank schonmal!
Gruß der Holzwurm!

Hallo Holzwurm,

meines Wissens stehen jedem Mitarbeiter pro 2 Stunden 10 Minuten Ruhepause zu, die auch „verraucht“ werden dürfen. Da kann man kein generelles Verbot aussprechen.
Im Betrieb und auf der Baustelle könnte man wohl ein Verbot erlassen, wenn in einem geschlossenen Raum auch
nur eine Person nicht wünscht, dass geraucht wird bzw. wenn eine Gefahr entsteht (z.B. Brandgefahr, oder auf dem Dach o.ä.).
Das ist aber eine reine Laienmeinung.

Uli

in geschlossenen Raeumen sollte das kein Problem sein, das gibt das Arbeitnehmerschutzgesetz ja inzwischen schon her. Ich wuerde mich mal bei der Berufsgenossenschaft erkundigen. Bei neuen Arbeitsvertraegen laesst sich ein Rauchverbot auf den Baustellen vertraglich vereinbaren.

Hallo zusammen, ich bin der Chef eines kleinen Baubetriebes.
Wie kann ich ein generelles Rauchverbot in meiner Firma und
auf den Baustellen durchsetzen?
Kann mir darauf jemand eine Antwort geben?
besten Dank schonmal!
Gruß der Holzwurm!

Hallo, lieber Holzwurm,

warum wollen Sie denn ein „generelles“ Rauchverbot durchsetzen? Es ist ja entscheidend für den Erfolg, dass alle Mitabeiter dieses Verbot EINSEHEN können, z.B. aus zwingenden Sicherheitsgründen (Brandgefahr) in einem Holzbetrieb - denn erst bei entsprechendem VERSTEHEN werden diese das Verbot auch einhalten.

Machen Sie das jedoch „nur“ aus Gründen der Gesundheitsförderung, wird es deutlich schwieriger: Sie können einen positiven Appell plakatieren, etwa: Wir rauchen hier nicht - unserem Betriebsklima zuliebe! - aber ganz verbieten wird nicht so einfach sein.

Ganz besonders schwierig erscheint mir die Umsetzung auf externen Baustellen: Macht das dort überhaupt Sinn? Und wie sollte man das denn ohne großen Mehraufwand kontrollieren?

Mit freundlichen Grüßen

Erich M. Hofer
(Österreich)

Da kann ich Dir nicht helfen,
Gruß von Hanns Konrad.

Da kann ich Dir nicht helfen,
Gruß von Hanns Konrad.

Hallo zurück Konrad, ich danke Dir trotzdem!
Gruß vom Holzwurm!

Hallo zurück Herr Hofer, ich bin überzeugter Nichtraucher. In einer Holzwerkstatt wird ja auch nicht geraucht. In meiner auch nicht. Soweit gut. Aber wenn meine beiden Kollegen von einer Baustelle in mein Büro kommen, kann ich danach jedesmal lüften. Der Zigarettengeruch ist einfach unangenehm.Und da kann ich mir gut meine Kundschaft vorstellen, die dann das selbe empfindet und auch richt. So ein Eindruck prägt.
Gruß vom Holzwurm!

in geschlossenen Raeumen sollte das kein Problem sein, das gibt das Arbeitnehmerschutzgesetz ja inzwischen schon her. Ich wuerde mich mal bei der Berufsgenossenschaft erkundigen. Bei neuen Arbeitsvertraegen laesst sich ein Rauchverbot auf den Baustellen vertraglich vereinbare

Hallo Claudia, das mit der BG ist sicher eine gute Idee. werde da mal nachfragen.Ich bin überzeugter Nichtraucher. In einer Holzwerkstatt wird ja auch nicht geraucht. Aber wenn meine beiden Kollegen von einer Baustelle in mein Büro kommen, kann ich danach jedesmal lüften. Der Zigarettengeruch ist einfach unangenehm.Und da kann ich mir gut meine Kundschaft vorstellen, die dann das selbe empfindet und auch richt. So ein Eindruck prägt. Man will sich ja von anderen Betrieben positiv abheben.
Gruß vom Holzwurm!

Hallo zurück Uli, ich denke das das rauchen auf die Pausen beschränkt ist.So ein Verbot greift ja auch immer in das Persönlichkeitsrecht ein. Und da sehe ich ein Problem.
Gruß vom Holzwurm!

Lieber Holzwurm,

kann ich gut verstehen, dass auch diese starken Gerüche von der Arbeitskleidung auf Kunden belästigend wirken. Das wäre aber auch der Fall, wenn Ihre Kollegen etwa ein Knoblauchgewürz in ihrer Brotzeit lieben, oder? Sie sehen, es ist schwierig hier eine Grenze zu ziehen…

Dennoch ist das Problem bei gutem Willen und etwas Rücksichtnahme (auf die Kunden) auf beiden Seiten lösbar, beispielsweise könnten die Kollegen aus dem Außendienst ihre Oberbekleidung draußen ablegen, BEVOR sie das Büro betreten, und sich vielleicht sogar die Hände waschen gehen? Allein das würde die Belästigung schon um 90 PROZENT verringern. Und ein klein wenig nach fleißiger Baustellenarbeit riechen darf man(n) ja dann wohl doch? Schließlich weiß auch der Kunde, dass er sich in einer Werkstatt befindet und nicht in einer Parfümerie, nicht wahr?

Herzliche Grüße,
Erich M. Hofer

Hallo Holzwurm,
VieLleicht ist es doch besser, mal bei deiner Innung oder.Handwerkskammer nachzufragen, vielleicht muss da ein Fachmann (Anwalt) befragt werden.
Uli

Hallo zurück Uli, ich denke das das rauchen auf die Pausen
beschränkt ist.So ein Verbot greift ja auch immer in das
Persönlichkeitsrecht ein. Und da sehe ich ein Problem.
Gruß vom Holzwurm!

Hallo Holzwurm,

für diese Frage bin ich KEINE Fachfrau. Hier aber dennoch einige Anregungen:

  1. Was ist Ihr Ziel? Was möchten Sie vermeiden, was gewinnen? Werden Sie sich darüber klar.

  2. Liegt Ihr Ziel in der Gesundheitsprävention? Dann sollten Sie auf Aufklärung setzen und sich erkundigen, ob es kostenfreie/-günstige Firmenseminare gibt. Wussten Sie, dass es einen Steuerfreibetrag gibt? http://www.abnehmenundmeer.de/steuertipp.pdf
    Scheinbar kann man Rauchen im Betrieb auch verbieten. Lesen Sie hier: http://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeitsplatz-nic…
    Hier noch weitere etliche links zu dem Thema: http://www.praevention-online.de/pol/Pol.nsf/SearchS…

  3. Liegen Ihre Ziele im Bereich Image, Außenwirkung? Dann sollten Sie klare Vorschriften machen. Denken Sie daran, dass ein Nichteinhalten der Vorschrift dann auch von Ihnen geahndet werden muss, sprich Konsequenzen wie Abmahnung etc.

  4. Liegt Ihr Interesse darin, dass Sie sich „um Arbeitszeit betrogen fühlen“? Auch hier helfen nur klare Regelungen für das Einhalten von Pausen.Und dann ggf. Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

  5. Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass Sie Ihre Ziele für die Arbeitnehmer transparent und nachvollziehbar gestalten. Sie könnten z.B. darüber aufklären:
    Welchen Eindruck hinterlassen Raucherpausen beim Kunden? Was kostet das?
    Wie viel Arbeitszeit geht verloren? Pro Tag, Woche Monat, Jahr? Wie viel kostet das?

  6. Grundsätzlich können Sie sicher darauf bestehen, dass im Unternehmensgebäude nicht geraucht wird, denn hier haben Sie Hausrecht.

  7. Denken Sie bei allen Maßnahmen immer daran: Sie können die Menschen nicht erziehen. Üjberlegen Sie bitte auch: Wie sieht der „Deal“ aus, wenn sie es nicht verbieten? Vielleicht möchten Sie Ihnen wichtige Mitarbeiter nicht verärgern, weil diese auch mal länger arbeiten oder am Wochenende ohne gleich auf die Barrikaden zu gehen.

  8. Wie auch immer Sie entscheiden: Machen Sie Ziel und Weg für alle verständlich.

Viel ERfolg und, wenn Sie noch Fragen haben finden Sie mit im Netz unter www.sabine-rothlaender-coaching.de
Beste Grüße
Sabine Rothländer

Hallo Holzwurm,

das ist bestimmt nicht so einfach, aber in Anbetracht Eures Materials nachvollziehbar :wink:.
Mein Vorschlag: Das Rauchverbot festlegen, erklären warum, schriftlich machen und alle unterschreiben lassen und die Konsequenzen aufzeigen, wenn sich jemand nicht daran hält.
So nach dem Motto: Ab 10.04.2012 gilt in unserem Betrieb und auf den Baustellen striktes Rauchverbot. Verstöße dagegen führen zu… Kündigung ??? .
Ankündigen kann man nur, was man dann auch einhält, sonst geht Deine Glaubwürdigkeit verloren.
Ich hoffe, Du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen.

herzliche Grüße

Nora

Hallo Holzwurm,

das Rauchverbot kannst Du aussprechen, Du bist der Chef.

Allerdings ist es mit der Umsetzung zumindest auf den Baustellen schwierig. Das kann nur vor Ort entschieden werden. Eigentlich obliegt die Aufsicht darüber dann Deinem Projektleiter/Baustellenleiter/Meister. Wahrscheinlich möchtest Du aber wissen, welche Konsequenzen Du verhängen kannst, wenn Deine MA diese Vorschrift missachten, oder?

Darauf eine Antwort zu finden ist schwierig. Es kommt zuerst einmal darauf an, was Du in Kauf nehmen möchtest. Kannst Du im schlimmsten Fall auf diesen MA verzichten. Tum Thema ordentlicher Kündigungsgrund bin ich allerdings überfragt.

VG
Daniela