Wie kann ich eine Filiale im Ausland eröffnen und wie geht das mit den Steuern?

Hallo

ich will als Schweizer eine Auslandfiliale eröffnen. Wie kann ich da vorgehen. was muss ich tun und wie sieht das mit den steuern aus. es handelt sich um ein online-shop.

roli

Da suchst du dir einen Fiskalvertreter Schweiz (macht bspw. http://www.handelskammer-d-ch.ch) oder, wenns ein bißchen komplexer wird und über Mehrwertsteuer hinausgeht, einen Steuerberater in der Schweiz.

Servus,

für den Zusammenhang Betriebssteuern ist es sicherlich sinnvoller, keinen Schweizer StB in Anspruch zu nehmen, sondern einen aus dem Land, in dem die Filiale sitzen soll.

Ein Sitz im Ausland kann aber nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist davon abhängig, dass es Räume in diesem Land gibt, die von der Filiale tatsächlich betrieblich (und nicht nur als bloßes Warenlager) genutzt werden. Der erste Schritt wird hier also sein, zu klären, wie sich das (z.B. in Lörrach, St. Louis, Dornbirn uzw.) einrichten lässt.

Die nächsten Schritte (Rechtsform usw.) folgen, wenn die Frage der tatsächlich existierenden Adresse geklärt ist.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ein Schweizer braucht in der CH keinen Fiskalvertreter - abgesehen davon, dass eine Schweizer Filiale eines deutschen Unternehmens auch keinen braucht.

Schöne Grüße

MM

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ok. danke vielmal.

wenn ich dann dies geklärt habe, gibt es nur ein lager/büro in deutschland in zukunft, plus der hauptsteuersitz in der schweiz. (kein personal)
also ein onlineshop mit ch adresse in der schweiz und ein anderer shop mit .de adresse in deutschland.
wie kann ich das filialübergreifend handeln. zb. natülich steuern plus waren handeln , von schweiz schicken oder von deutschland in die schweiz. und zahle ich steuern an beiden wohnsitzen. grosse firmen, auch deutsche haben ja ihren firmensitz (hauptsteuersitz) in der schweiz (ok mit mehr mitarbeitern als ich!) um besser zu fahren. ich habe schon 2t wohnsitz in deutschland.
die filiale ist dann auf anfuf, da online shop , offen oder hoffentlich zb. 1tag pro woche geöffnet vor ort. genügt das?

Servus,

sicher genügt das. Wichtig bei einer Zweigniederlassung ist, dass eben nicht nur ein Lager an der Stelle ist, sondern auch verwaltende Tätigkeit stattfindet. Bei einer Filiale im eigentlichen Sinn (z.B. GmbH mit Sitz und Betriebsräumen in Lörrach) ist das eh keine Schwierigkeit.

Wichtig hier übrigens, von vornherein die Begriffe Filiale (= rechtlich selbständig), unselbständige Zweigniederlassung und ggf. auch Betriebsstätte zu unterscheiden - davon hängt einiges ab.

Die Besteuerung hängt von der Steuer im Einzelnen (z.B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer) ab, und auch von der Gestaltung im Einzelnen. Für alle gemeinsam ist, dass das willkürliche Vermischen der Aktivitäten (danach klingt „filialübergreifend“ ein bisschen) immer zu Huddel führt: Wenn zwei getrennte Unternehmen oder zwei getrennte Betriebe eines Unternehmens da sind, müssen diese auch technisch und wirtschaftlich getrennt organisiert werden.

Schöne Grüße

MM

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Ups. Habe das umgedreht gelesen, als Deutscher in die Schweiz.