Wie kann ich eine Untätigsanzeige bei der Arge mac

Habe ein Jobangebot vom Arbeitsamt bekommen. Stelle angenommen (Mini-Job für 250 Euro) dann gemeldet, dass ich den Job habe. Daraufhin haben die die Zahlung eingestellt, obwohl der NV nur anzurechnen war. Habe am 13.3. geschrieben und Kontoauszug beigefügt, dann nochmal am 23.3.geschrieben, dass die Miete von denen nicht überwiesen wurde und ich Post vom Vermieter hätte.
Am 12.04.2010 schribt mir die Arge: Die Leistungen werden ab 1.5.2010 ganz versagt…
Ich glaube, da muß ich mich jetzt mal wehren. Wer kann mir helfen?

Hallo!
Eine Untätigkeitsklage kann beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.
Da du aber eine Versagung (keine Entziehung?) erhalten hast, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall WIDERSPRUCH gegen den ergangenen Bescheid einlegen!
Zum Thema „Untätigkeitsklage“ empfehle ich einen Blick in Wikipedia.

Herzliche Grüße!

Hi,

Nimm den Arbeitsvertrag, Kopien deiner Schreiben und das Schreiben vom Vermieter und Kontoauszüge zur ArGe und zeige alles PERSÖNLICH deinem „Betreuer“. Wenn du hartz IV erhälst, darfst du bei einem Minijob lt AA oder ArGe entweder 120 oder 160 Euro für dich behalten (weiß nicht mehr genau, wer welchen Betrag freispricht), der Rest wird verrechnet.
Gehe mal von einem administrativen Fehler aus. AA und ArGe kommunizieren manchmal aneinander vorbei. ich würde die haltung des Ratbitters einnehmen starr des Aggressors, da kommst du weiter.

Alles Gute,

Andi

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Hallo,
Gegen die Androhung die Leistungen zu streichen mußt Du sofort Einspruch einlegen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. dann würde ich Dir raten zu einem Persöhnlichen Gespräch zur Argr zu gehen. sollte des ergebnislos bleiben, bleibt nur der Weg zum Sozialgericht. Hier in Berlin ist das recht einfach.
Dein Problem schildern und eine - Einstweilige Verfügung - beantragen. Mfg. shd-korekt.

vielen Dank für den guten Rat, gehe morgen persönlich hin

Vielen Dank

Guten Tag,

eine Untätigkeitsanzeige (ich vermute, gemeint ist die Untätigkeitsklage) scheint hier nicht das Richtige zu sein, da die ARGE ja tätig geworden ist, nur eben - Ihren Angaben zu Folge - nicht in Ihrem Sinne.

Wie hoch war Ihr letzter Leistungsanspruch?

Dies wäre Interessant zur Klärung, ob die Einstellung zu Recht erfolgte.

Liegt Ihnen ein schriftlicher, rechtsmittelfähiger (also mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehener) Einstellungsbescheid vor?

Sollte dies der Fall sein, und Ihr letzter Leistungsanspruch so hoch gewesen sein, dass sich noch ein Leistungsanspruch ergeben sollte, wäre ein Widerspruch gegen diesen Bescheid das richtige Mittel.

Die Stelle, wo dieser einzulegen wäre ist wieder in der Rechtsbehelfsbelehrung (so diese dann vorhanden ist) zu finden.

Hallo Marsi0603,

Sie können gegen den Versagungsbescheid von der Arge einfach schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser wird dann in der Regel nicht vom Sachbearbeiter sondern von jemand anders geprüft. Versagen tut die Arge in der Regel eigentlich nur, wenn man einer Mitwirkungspflicht nicht nachgegkommen ist. Am einfachsten wäre es aber einfach mal beim Sachbearbeiter vorzusprechen und nach der Begründung der Versagung zu fragen. Meistens klärt sich das dann direkt und wenn nicht kann man aber immer noch Widerspruch einlegen.

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Hallo Marsi0603,

Sie können gegen den Versagungsbescheid von der Arge einfach
schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser wird dann in der
Regel nicht vom Sachbearbeiter sondern von jemand anders
geprüft. Versagen tut die Arge in der Regel eigentlich nur,
wenn man einer Mitwirkungspflicht nicht nachgegkommen

ist. Am

einfachsten wäre es aber einfach mal beim Sachbearbeiter
vorzusprechen und nach der Begründung der Versagung zu fragen.
Meistens klärt sich das dann direkt und wenn nicht kann man
aber immer noch Widerspruch einlegen.

Habe ein Jobangebot vom Arbeitsamt bekommen. Stelle angenommen
(Mini-Job für 250 Euro) dann gemeldet, dass ich den Job habe.
Daraufhin haben die die Zahlung eingestellt, obwohl der NV nur
anzurechnen war. Habe am 13.3. geschrieben und Kontoauszug
beigefügt, dann nochmal am 23.3.geschrieben, dass die Miete
von denen nicht überwiesen wurde und ich Post vom Vermieter
hätte.
Am 12.04.2010 schribt mir die Arge: Die Leistungen werden ab
1.5.2010 ganz versagt…
Ich glaube, da muß ich mich jetzt mal wehren. Wer kann mir
helfen?

Danke vielmals

Da ich nicht aus der BRD stamme, kann ich Dir da auch nicht helfen.

vielen Dank für den guten Rat, gehe morgen persönlich hin

Hallo marsi0603,
Von einer Untätigkeitsanzeige halte ich persöhnlich nichts.Alles geschriebene in dieser Hinsicht verläuft sich bei der Arge im Sand. es gibt im Netz aber vordrucke für diesen Zweck. Mußt Du mal googeln.
Der bessere Weg ist der direkt zum Teamleiter und nicht abwimmeln lassen. Aber nicht vergessen gegen einen Aufhebungsbescheid sofort widerspruch einlegen. Sonst verstreicht die Einspruchsfrist.Notfalls gibt es auch Organisationen die dir weiterhelfen. Mfg. shd-korekt

Also bevor du da zum Anwalt gehst, würde ich da erstmal persönlich vorsprechen. Sollte doch machbar sein, oder?

Hallo marsi0603

könntest du bitte noch ein paar mehr Angaben machen, damit man sich ein Bild vom tatsächliche Stand der Dinge machen kann.
z. Bsp. bekommst du ALG II oder ALG I

  • hast du der Agentur f. A. oder der ARGE mitgeteilt in welcher Höhe dein Verdienst sein wird?
  • bist du in einer Bedarfsgemeinschaft?
  • erhälst du sonst noch irgenwie Einkommen oder Zufluss von Leistungen?
  • hast du mehr als das zulässige Vermögen und es vielleicht nicht angegeben?
  • hast du Zuflüsse in Form vom Zinsen, Steuerrückzahlungen etc. erhalten?
  • wohnst du zu Haus bei den Eltern oder mit anderen z. Bsp. mit einem Partnten, Partnerin zusammen?
  • welche Begründung gibt die ARGE an, dass die Leistungen zum … versagt werden sollen?
  • hast du eine Anhörung bekommen, dass sie dir die Leistungen sperren wollen?
  • hast du gegen irgendwelche Auflagen verstoßen?
  • hast du zum wiederholten Male gegen Auflagen verstoßen?

Das sind so die wichtigsten offenen Fragen um halbwegs eine klare Antwort zu geben.

Hallo Marsi,

haben Sie die Nebenverdienstbescheinigung eingereicht?
Es muss ja einen Grund geben, warum die Leistung versagt wird. Das steht auch im Beendigungsbescheid drin.