Hallo zusammen, ich möchte mit einer Zwischensparrendämmung mein 1. Geschoß dämmen. der Dachboden darüber soll ebenfalls gedämmt werden. Wie bekommt man es am besten hin, die Dampfbremse am Dach zwischen den beiden Etagen (1. Eatge und Dachboden) zu verlegen? Muss dazu jedes Zimmer kommplett „eingewickelt“ werden? Die Sparren sind 16 cm tief. Ist die Tiefe ausreichend? Für eine Dämmung von außen habe ich ein Angebot über 32000 EUR erhalten (Fläche mit Gaube ca. 121 qm) erhalten und denke es ist einfach zu teuer?
Hallo alleine,
16 cm Sparren reichen keinesfalls für eine Zwischensparren-Dämmung nach den gesetzlichen Regeln der EnEV.
32000 € für eine Fläche von 121 m2 ist viel zu teuer.
Senden Sie doch mal eine Anfrage mit Bildern vom Dach und Angaben zur Gebäudehöhe und Größe an [email protected] - daß ist ein Verlegefachbetrieb für Aufsparrendämmung - die machen Ihnen ein unverbindliches Angebot - ich schätze mal so max 25000 €
MfG WJ
Hallo WJ,
vielen Dank für Ihre Info.Werde ich mal machen.
Ich möchte gerne ein KFW DArlehen (Programm 151) in Anspruch nehmen und ebenfalls die Heizung sowie die Außenwände mit Einblassdämmung sanieren , habe aber keine Ahnnung, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die EnEV einzuhalten bzw. die Anforderungen der KFW zu erfüllen. Empfehlen Sie einen Sachverständigen, der die Maßnahmen abgleicht und die tatsächlich Energieeinsparung ausrechnet? Bin ein wenig hilflos.
Besten Dank AJ
Hallo AJ,
KfW-Darlehn erhält der Bauherr auch für „Einzelmaßnahmen“ wenn diese einzeln den Regeln entsprechen. Also Dämmwert für das Dach einzeln einhalten ebenso die Regeln für die Heizung usw.
Ich würde gerade jetzt noch keinen Sachverständigen bezahlen wollen. Ab Ende November stellt die „dena“ ein einheitliches Sachregister für „Energiebrater“ in das Internet und dort würde ich nach einem Berater vor Ort suchen.
Unabhängig davon können Sie sich bereits unverbindliche Angebote für jede Einzelleistung geben lassen, denn die müssen Sie auf jeden Fall „VOR ARBEITSBEGINN“ zur Beantragung der Förderung bei der Hausbank vorlegen.In keinem Fall darf mit Arbeiten begonnen werden bevor die schriftliche KfW-Zusage vorliegt; sonst verlieren Sie den Förderanspruch.
MfG WJ