Wie kann ich einen Vertrag verhindern, der

… ein falsches Datum hat?

Hallo liebe Helfenden,

mein Vater ist geschäftunfähig und sein Betreuer soll sein Haus verkaufen. Seine Frau lebt getrennt von ihm und versucht immer wieder Geld aus ihm raus zu bekommen. Nun habe ich als Gerücht gehört, dass sie meinem Vater, den sie noch immer regelmäßig im Heim besucht und so tut, als wären sie Freunde, einen Vertrag untergeschoben hätte, indem er unterschrieben hat, dass sie von ihm 20.000.- Euro bekommt, wenn sein haus verkauft sei. Ihm hat sie glaubhaft gemacht ( er liest nie irgendwas, sondern unterschreibt dieser Frau einfach Alles) er unterschreibe ihr nur, dass sie von ihm 200.- Euro bekommen würde, wenn das Haus verkauft sei, da sie ihm dieses Geld dann vorstrecken wollte, als eine Art Taschengeld, dass er sich mal wieder was leisten könnte, da ihn sein Betreuer so knapp hält.
Plötzlich zeigt nun die beste Freundin der Frau ein dringendes Interesse am Kauf dieses Hauses, hat es auch schon besichtigt und bestand darauf, dass der Betreuer ihr Kaufangebot unverzüglich dem Betreuungsgericht zur Genehmigung unterbreiten solle. Ich hatte mich gewundert, warum diese Person mehr Geld bezahlt, als das Haus wert ist, aber jetzt ist es mir klar, die Damen machen dann halbe- Halbe.
Wie kann ich das verhindern, nachdem ich ja keine Beweise habe, weil mein Vater dieses Schriftstück allein im Besein seiner von ihm getrennt- lebenden Frau unterschrieben hat? Ich habe diese Info nur über eine weitere Bekannte der Damen erfahren, da mir diese das beim Einkaufen beiläufig erzählte.
Dieser Vertrag sei auf ein Datum zurückdatiert gewesen, als mein vater noch geschäftfähig war.
Was kann man denn da machen?

Urkundenfälschung ist strafbar!

Wenn der Vertrag zurückdatiert wurde, so ist das eine strafbare Handlung! Hier wäre es also nun wichtig nachweisen zu können das der Vertrag wirklich zurückdatiert wurde. Das Dokument müsste also von einem Fachmann untersucht werden z.B auf die verwendete Tinte, das Papier e.t.c.

Oft ist es auch möglich über den Inhalt des Dokuments aufzuzeigen das der Vertrag gefälscht wurde. z.B das Dinge erwähnt sind die im gefälschten Zeitraum garnicht auftreten oder aktuelle sien konnten.

Hallo, nach Ihrer Schilderung kommt Betrug § 263 StGB in Betracht. Betrug ist, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch schädigt, dass er durch Vorspiegeln falscher oder durch entstellen oder Unterdrücken wahrer Tatsachen einen Irrtum erreget oder unterhält. Ich kann Ihnen nur dringend anraten einen Anwalt für Vertragsrecht einzuschalten. Alles andere-zumal es um viele Euro geht-wäre m.E. absolut nachlässig. Wenn Sie keinen Fachanwalt kennen, rufen Sie die Anwaltskammer an, diese nennt Ihnen Anwälte für Ihre Belange. Viel Glück.

hallo

dass sie von ihm 20.000.- Euro bekommt, wenn sein haus

verkauft sei.) er
unterschreibe ihr nur, dass sie von ihm 200.- Euro bekommen

-> das ist arglistige täuschung somit kann der vertrag angefochten und rückwirkend aufgelöst werden,wenn die anfechtungserklärung binnen 10 jahren erfolgt.

es ist nur eine frage der beweise

bisher scheint es ja nur ein gerücht zu sein da braucht ihr eine gute beweisstrategie

die anfechtung kann nur dein vater oder dessen betreuer machen!

Lg mario

Hallo Liebchen1973,

wenn Ihr Vater geschäftsunfähig ist und einen Betreuer hat, so ist dieser - von ihm mit seiner Frau geschlossene - Vertrag natürlich nichtig und begründet keinen Anspruch der Dame.

Selbst wenn Ihr Vater mit der Rückdatierung einverstanden war, so konnte er auch dahingehend keine wirksame Willenserklärung abgeben.

Das Verhalten der Dame stellt vielmehr einen Betrug/sversuch dar. Zum einen hins. der Höhe des Betrages, zum anderen hins. der Datierung.

Was Sie da nun tun können: Tja, Sie müssten den Vorwurf natürlich beweisen… Möglicherweise ist dem Betreuer etwas über die von Ihrem Vater vor der Betreuung abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bekannt.
Möglicherweise war Ihr Vater im Zeitpunkt der Unterschrift jedoch kurzzeitig geschäftsfähig. Dann wurde er jedoch über den Betrag getäuscht und könnte seine Willenserklärung anfechten / vom Betreuer anfechten lassen.
Möglicherweise gibt es ‚‚graphologische‘‘ Möglichkeiten, den Schwindel aufzudecken.

Ich kann Ihnen daher leider nur raten, sich den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

mein Vater ist geschäftunfähig und sein Betreuer soll sein
Haus verkaufen.

Dieser Vertrag sei auf ein Datum zurückdatiert gewesen, als
mein vater noch geschäftfähig war.
Was kann man denn da machen?

Da kannst du nur über ein zivilrechtliches Verfahren etwas machen. Am besten bei der Polizei Anzeige erstatten und dann das Verfahren bei Gericht einleiten. Über ein Unterschriften-Gutachten lässt sich dann der Betrug aufdecken. Am besten auch einen Rechtsanwalt mit einschalten.

Gruß Pifane

Hallo,
wenn ich richtig lese, steht Ihr Vater unter Betreuung. Der Vater kann also gar nichts geschäftlich veranlassen oder bestimmen.
Setzen Sie sich am besten mit dem Betreuer in Verbindung, um alle Fragen und Punkte abzuklären. Dieser soll sich dann auch - er ist ja auch über die Vermögenswerte bestellt - mit der Frau hinsichtlich des falsch datierten Papieres in Verbindung setzen.
Wenn der nicht darauf reagieren will, stellen Sie bei der dortigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Frau mit dem Hinweis, dass sie Erklärungen des geschäftsunfähigen Vaters erstellt, datumsmäßig gefälscht hat und falsche Behauptungen verbreitet. Sie können sich auch erst einmal direkt mit der Frau -evtl. schriftlich- in Verbindung setzen und Strafanzeige androhen.
MfG
PB

Komplizierte und verworrende sache. Geh zum Anwalt damit.
Ole

… ein falsches Datum hat?

Hallo liebe Helfenden,

mein Vater ist geschäftunfähig und sein Betreuer soll sein
Haus verkaufen. Seine Frau lebt getrennt von ihm und versucht
immer wieder Geld aus ihm raus zu bekommen. Nun habe ich als
Gerücht gehört, dass sie meinem Vater, den sie noch immer
regelmäßig im Heim besucht und so tut, als wären sie Freunde,
einen Vertrag untergeschoben hätte, indem er unterschrieben
hat, dass sie von ihm 20.000.- Euro bekommt, wenn sein haus
verkauft sei.

Hallo Liebchen1973,

wenn es tatsächlich so ist, dass Ihr Vater geschäftsunfähig ist, dann brauchen Sie sich überhaupt keine Gedanken zu machen. Dann könnte Ihr Vater unterschreiben was er wollte, es wäre in jedem Fall nichtig. Ein Vertrag mit Geschäftsunfähigen braucht nicht angefochten zu werden, weil er nie bestanden hat. Er ist in sich nichtig. Das heißt, dieser Vertrag ist so gestellt, als hätte es ihn nie gegeben. Ich Vater soll sich, falls das Vertrauen besteht, diesbezüglich an den Betreuer wenden. Sollten aus dem „Vertrag“ irgend welche Dinge auf Ihren Vater zukommen, dann muss sofort erklärt werden (von ihm oder von seinem Betreuer), dass er geschäftsunfähig ist und demzufolge der Vertrag auch nichtig. Viel Erfolg und alles Gute.
Matzko

Hallo Liebchen 1973,
unterrichten Sie den betreuer von diesem Schreiben. Beantragen Sie, dass das Schreiben kriminaltechnisch unterersucht wird. Am Trocknungsgrad der Tinte kann man heute mit einiger Genauigkeit den Zeitpunkt der Unterschrift feststellen.
Viel Erfolg!
AS

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo,

das wird eine sehr heikle Angelegenheit. Interessant wäre es zu wissen, woher diese Bekannte es wusste, bevor sie es dir beim Einkaufen berichtete.
Davon ab wird es das größte Problem sein, wirklich zu beweisen, dass dein Vater mit eigenem Wissen der Ex-Frau das Schreiben unterzeichnet hat und dieses zurück datiert wurde. Ich nehme mal an, dass sie es aufgesetzt hat und das könnte möglicherweise ein Schlüssel zum Erfolg sein. Wenn du andere Briefe deines Vaters findest, könnte man diese Schreiben mit dem von der Ex-Frau vergleichen und sollte die Schreibweise sich deutlich unterscheiden, wäre das sicherlich ein Indiez dafür, dass es sich hierbei um Betrug handelt. Dies ist kein Kavaliersdelikt und es wird streng bestraft. Nicht nur die Ex-Frau, sondern auch deren Freundin können dann vor Gericht gestellt werden. Und selbst der Betreuer könnte „Besuch“ erhalten, wenn bei ihm Ungereimtheiten auffallen sollten. Aber bis dahin ist es noch ein ganzes Stück.

Am besten kann dich darin - denke ich mal - ein gelernter Rechtsberater beistehen, der ggf. einen Detektiven beauftragen wird für die verdeckten Recherchen. Das wird das Ausschlag gebende vermutlich sein.

Ich habe nur bedingt Erfahrung in solchen Dingen. In der Firma, wo ich arbeite, sind wir seit ca. 2-3 Jahren an so einem möglichen Betrugsfall dran. Es ging bei uns lediglich zuerst nur um ca. 300 €. Dem Schuldner wurde alles angedroht, was rechtlich möglich war und dann stellte sich heraus, dass die angebliche Auftraggeberin - wie dein Vater - bevormundet wird. Dann haben wir versucht an die Betreuerin zu gelangen und ihr Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen, da angeblich auch niemand die gelieferte Ware empfangen hätte. Nun ist aber in eine andere Richtung ermittelt worden und derzeitig wird gegen den Mann oder Vater eine Anzeige vorbereitet, da dieser offenbar unter dem Namen der zu betreuten Frau bestellt habe und so versucht, um die Zahlung drum herum zu kommen. Aber genaueres hat uns der beauftragte RA auch noch nicht berichtet.

Aber zu deiner Sache kann ich im Moment leider nicht mehr raten, als bisher geschrieben.

Wünsche viel Erfolg und alles Gute,

VG TT

Ja, ich habe auch schon überlegt einen Detektiv zu beauftragen, aber ich müsste ständig mein Geld investieren und davon habe ich dann am Ende auch nicht viel, leider. Das ist der Knackpunkt. Der Betreuer selber agiert in der Richtung überhaupt nicht. Leider. Mal sehen.
Dankeschön soweit von mir.

Hallo,

die Beweislage ist in der Tat recht schwierig in diesem Fall…
Die Frage ist, wie genau ist der Vertrag formuliert? Wie sieht es denn aus, wenn Ihr Vater Ihnen das Haus überschreibt? Dann ist das Haus Ihr Eigentum, Ihr Vater hätte keinen „Gewinn“ erzielt und müsste somit auch kein Geld abgeben. Wenn Sie das Haus dann verkaufen, könnten Sie eine Schenkung an Ihren Vater machen mit der Bindung, dass von dem Geld nichts an die Frau Ihres Vaters geht.

Gruß,

twilight666

Hallo,
deine Anfrage wurde bereits unter dem Benutzer-Konto "„TT-fragt“ beantwortet.
Leider erhalte ich immer alle Anfragen doppelt zugestellt vom System. Daher entschuldige ich mich für die möglicherweise verspätete Reaktion.
Viele Grüße, TT