Wie kann ich erben wenn es kein Testament gibt?

Ein entfernt verwandter Onkel hat keine eigenen Kinder und zu lebzeiten mich als Bevollmächtigte über den Tod hinaus in Bank- und Rechtsgeschäfteauf eingesetzt. Er hatte mich gebeten einen Notartermin zu vereinbaren um mich als Alleinerbin einzusetzen. Dieser Termin ist aufgrund einer akuten Erkrankung nicht realisiert worden. Nach seinem Krankenhausaufenthalt sollte er erstmal Gesund werden und nicht seinen Tod vorbereiten, daher habe ich nicht gedrängt einen neuen Termin wahrzunehmen.
Nach einiger Zeit erkrankte er an Demenz. Ich habe mich bis zu seinem Tod um ihn gekümmert. Auf mein drängen hat sich die restliche Familie an der Pflege beteiligt. Er hatte noch eine Schwester und diese eine Tochter.
Nun muss ein Erbschein beantragt werden. Welche Ansprüche habe ich? Ein Testament existiert nicht.

Zu 100% kann ich da leider keine Auskunft geben, aber ohne Testamet denke ich sieht es schlecht aus mit Erben denn dann wird die gesetzliche Erbfolge eingehalten zuerst Frau und Kinder danach Geschwister und deren Kinder. Aber wie gesagt bitte nicht 100%ig drauf verlassen.

Am besten du nimmst dir einen guten Juristen der sich mit Erbrecht auskennt.
ich kanndir da leider nicht helfen
gruß Werner

Hallo Anna1900,

Wenn kein Testament gemacht wurde, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben stes die nächsten Blutsverwandten, das wäre hier die Schwester des Verstorbenen. Die schließt ihre eigene Tochter aus, es sei denn, die Schwester würde die Erbschaft ausschlagen.

Es sieht so aus, dass Sie hier Pech haben. Da Ihnen die Erbschaft zugesagt war und Sie mit Rücksicht darauf großen Einsatz geleistet haben, wäre dieser evtl. zu entschädigen. Rechtlich ist das allerdings recht kompliziert, da müßten Sie, wenn Sie sich mit der Erbin nicht einigen, einen Anwalt einschalten.

Schönen Abend noch,
S.

Danke

Am besten du nimmst dir einen guten Juristen der sich mit
Erbrecht auskennt.
ich kanndir da leider nicht helfen
gruß Werner

Danke

Hallo Annna
Wenn kein Testament vorliegt,gilt die gesetzliche Erbfolge.
Das heiß Abkömmlinge (Kinder) und Ehegatten stehen an erster Stelle.
Da ich annehme er war alleinstehend sind die Geschwister die nächsten Angehörigen.
Falls er nichts geschrieben hat ist das der Stand.
l.G.Schattengras

hallo anna1900
soweit ich weiss,leider keine.
wenn ein mensch stirbt und keine eigenen kinder usw. hat geht alles an seine schwester.
ist diese vollmacht bzw. betreuungsvollmacht notariell festgehalten worden?
normalerweise steht ihnen von diesem erbe leider nichts zu, ausser sie einigen sich mit ihrer tante, was das finanzielle betrifft, aber bitte alles vom notar schriftlich bestätigen lassen, denn sonst stehen sie nachher doch ohne etwas da. ansonsten sollten sie sich mit einem fachanwalt in verbindung setzten, um auf der sicheren seite zu sein. sie können auch einen antrag auf den pflichtanteil stellen.
ich hoffe sie erreichen was.
viele grüsse sicha

Soweit ich weiß, haben Sie, wenn es nicht Ihr direkter Onkel gibt, ohne Testament keinen Anspruch auf ein Erbe. In wie weit die Vollmacht jetzt noch relevant ist, kann ich nicht sagen, da sollten Sie einen Anwalt zu rate ziehen.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Sollte kein Testament vorhanden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Da Ihr Onkel keine Kinder hat, würde sein Erbe je nach dem an die Erben der 2., 3., 4. oder 5. Ordnung gehen.

Also zunächst seine Eltern und dessen Abkömmlinge. Sofern diese nicht vorhanden, seine Großeltern und deren Abkömmlinge…usw.

Weitere Hinweise zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie in meinem Buch „Einfach vorsorgen“ - etwa bei Amazon bestellbar.

Gerne kann ich für im Rahmen einer Erstberatung klären, bei Vorlage eines entsprechenden Stammbaums, wer aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu welchen Anteilen erben würde.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo, leider kann ich Dir keine gute Nachricht machen. Da der Verstorbene noch eine Schwester hat, wird diese Alleinerbin werden. Sollte der Verstorbene größeres Vermögen hinterlassen haben, könnte vielleicht in einem klärenden Gespräch erörtert werden, ob Sie bereit ist, Dir einen gewissen Betrag für die Betreuung abzugeben. Sie ist aber nicht verpflichtet. MfG Löwenkind

Hallo,
was heisst „entfernt verwandter Onkel“ ?
Wenn da keine eigenen Nachkommen sind, ist der Erbfolge nach erst einmal seine Nichte dann dran zu Erben. Wenn Sie nicht selbst in solch einem Verhältnis stehen, wird da ohne schriftliche Verträge oder der Gleichen nichts drin sein.
Aber ein Erbschein und oder ein Notar können da auch weiter helfen.
Leider kann ich Ihnen dazu nicht mehr sagen.

Gruß

Hallo,
was ist das für ein entfernter Verwandter?
Macht aber auch nichts. Erben des Verstorbenen sind, wenn keine Kinder oder Ehefrau vorhanden, die Eltern, sind diese vorverstorben, die Kinder der Eltern, also die Schwester des Verstrobenen. Diese erbt den gesamten Nachlasse. Die Vollmacht ist evtl. zu prüfen, ob daraus über den Tod hinaus Geschenke an sich selbst (wenn von § 181 BGB befreit) gemacht werden dürfen.
Ansonsten, Akte zu, Fall erledigt.
MfG
PB

Also du hast eine Vollmacht für die Bankgeschäfte über den Tod hinaus. Wenn die Bank erfährt, dass der "Onkel
" verstorben ist, werden die meisten Banken das Geld trotzdem erstmal „einfrieren“, bis einer mit einem Testament oder Erbschein kommt! Im übrigen ist ein Erbschein vom Amtsgericht nicht gerade billig! Habe hier eigene Erfahrungen!
Da kein Testament besteht -nicht der Wille zählt-, ist der nächste Angehörige Erbe. Ergo nicht Du!!! sondern die Schwester und evtl. auch deren Tochter. Wenn noch Fragen auftauchen gerne nochmals fragen.

Hallo annna1900,
ich denke, dass keine Ansprüche bestehen. Sollte die Schwester noch leben, erbt diese alles. Ansonsten erbt die Nichte (Tochter der Schwester).
mfg
Lara50

Hallo annna1900,
wenn kein Testament vorhanden ist erben nach gesetzlicher Erbfolge die nächsten Verwandten (Schwester).
Mit freundlichen Gruß
Günter

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Ob du hierbei teilweise zum Zuge kommst kann ich aufgrund deiner Angaben nicht beurteilen. Die Stellung als Alleinerbe ist jedoch nicht möglich. Du benötigst auf jeden Fall ein testament (ggf. eine als solche auslegbare privatschriftliche Verfügung die den Willen des erblassers erkennen lässt.

ml

Also,
es kommt drauf an, wie weit der Onkel verwandt ist und ob ggf. jemand vor dir erbt!
Da keine Kinder da sind, erben die Eltern jeder 1/2, wenn die Verstorben sind, geben die ihren Anteil jeweils an alle ihre Kinder zu gleichen Teilen ab! Wenn von den Kindern jemand verstorben ist, dann erben die Kinder, wenn keine Kinder vorhanden sind, fällt das tote Kind weg und der Anteil wird auf die anderen mitverteilt!
Wenn du auf Grund dieser REgelung nicht Erbin bist, dann kannst du wohl nichts machen!

keine Erbansprüche