Wie kann ich gegen eine 100 % Kürzung bei Hartz 4 vorgehen ?

Hallo an alle :smile:
ich bin am 10.05.2010 früher von der GBF Gesellschaft zur beruflichen Föderung )gegangen weil ich in der Küche ausgerutscht bin und mir mein Knie sehr weh getan hat. Dies war mit meinem Cotch abgesprochen und er hat mir die erlaubnis gegeben zu gehen. Dannach bin ich zum Arzt gegangen und anschließend zu meiner Mutter.
Meine Mutter mein kleiner Bruder und Ich sind dann am Abend noch nach Würzburg gefahren, weil mein kleiner Bruder einen Termin beim Kinder und Jugendpsychologe in Würzbunrg hatte , bevor wir diesen Termin wahr nehmen konnten ist ein Unfall passiert und mein kleiner Bruder ist ins Krankenhaus gekommen meine Mutter bat mich mit Ihr zu warten und das war auch am 11.05.2010. Meine Mutter rufte für mich in der GBF an und Smeine fallmanagerin auch meine mutter sagte mir nur das es von meinem Fallmanager genehmigt wurde und das ich noch denn Nachweis für den 10.05.2010 nachbringen sollte. Dies konnte ich leider bis jetzt noch nicht nachgehen, da ich meine mutter noch nicht per telefon oder zu Hause antreffen konnte und mein Nachweis bei Ihr zu hause ist. Sobald ich sie erreiche oder antreffe werde ich diesen Nachweis Ihnen bringen. Ich versuche es täglich bei Ihr.
Und heute kam ein Brief das sie mich kürzen will darf sie das ?
Zudem steht in diesem schreiben das ich ohne erlaubniss gegangen bin wie kann ich das nachweisen?

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Viel Glück

Hallo,

es ist doch scheißegal, ob du mit oder ohne Erlaubnis gegangen bist, wenn du ein Attest vom Arzt hast. Und letztendlich sind das nur Drohungen. Wenn ich nen Termin beim Aamt habe, lasse ich mich in der Regel 2 Mal krankschreiben, daß ich dann erst der 3. ‚Einladung‘ Folge leiste. Ruckzuck ist dann ein Brief im Kasten, daß mir eine 30%ige Kürzung droht. Dann kommt die näxte Einlasdung. Ich wieder ne Krankschreibung zum Aamt, und wieder ne Kürzungs-Androhung. Kommentar überflüssig!

Guten Morgen,

naja, wenn Du nichts schriftliches hast, ist es immer schwierig!!
Ich würde vernünftig in ruhigem Ton mit meiner FM sprechen und außerdem reiche die geforderte Entschuldigung nach.

Ich weiß aus eigener Erfahrung mit meiner FM, dass die ganz schön unter Druck von oben her, stehen. Das ist das Problem.
Also locker bleiben und mit dem FM reden.

PS: Hast Du bzw. deine Mutter einen Zeugen von den Telefongesprächen?

Gruss Karin

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Hallo,

um Deinen Fall genau beurteilen zu können, bitte ich Dich mir genau zu schildern,was sich seit dem 10.5.2010 zugetragen hat.
Aus Deiner E-Mail geht das nicht eindeutig hervor.
Nur soviel, eine 100 % Kürzung gibt es nicht.
Außderdem bitte ich Dich Widerspruch gegen diese Mahßnahme einzulegen.

Gruß

Claus

Da es sich bei der „Verletzung“ in der Küche um einen Arbeitsunfall handelt, hätte dieser durch den Durchgangsarzt besichtigt werden müssen. Ist der Unfall bei der GBF aufgenommen worden?. Jedenfalls muss der Coach bestätigen, dass er dich nach Hause gehen gelassen hat. Es hört sich natürlich schon etwas seltsam an, dass du am gleichen Tag zum Psychologen nach Würzburg fahren kannst. Wenn du die Bescheinigung bei deiner Mutter liegenhasdt, und nicht dran kommen kannst, musst du eben noch mal zum Arzt und dir eine Kopie holen. Ohne diese Bescheinigung wird die Kürzung wirksam. Es muss aber schon eine wiederholter Fall sein, sonst käme keine 100 % Kürzung.

Hallo,

ja, sie darf kürzen. 100 % ist allerdings sehr krass, aber zulässig.

Einfach den Nachweis einreichen, Coach als Zeugen benennen, ebenso den Arzt. Ggf. Ihrer Mutter einen Brief schreiben. Das kostet 55 EURO-Cent und die Laufzeit ist i.d.R. ein Tag.

Hilfsweise Klage vor dem Sozialgericht. Das ist für Sie kostenfrei.

Viel Erfolg.

Sehr geehrte Frau Zina,

da Schreiben, dass Sie erhalten haben, stellt eine sogenannte Anhörung dar. Sie erfahren dadurch, auf welchem Sachstand Ihre Sachbearbeiterin ist und wie sie entscheiden würde, wenn Sie keine neuen Tatsachen erfährt. Besorgen Sie sich also diese Tatsachen. Versuchen Sie die Telefonate nachzuweisen; soweit sie noch im Wahlspeicher der Telefone sind, kann man beispielsweise ein Händi vorzeigen. Vom Arzt bekommen Sie eine Kopie der Krankmeldung. Von Ihrer Mutter können Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass Sie mit Ihrem Bruder unterwegs und dann im Krankenhaus waren. All das sollten Sie möglichst schnell dem Amt zur Kenntnis brigen.

Sie sollten mit Ihrem Coach bei der GBF reden und ihn ebenfalls um eine schriftliche Stellungnahme bitten.

Eine 100 % Kürzung wäre rechtswidrig, wenn dieser Vorfall einmalig war. Wenn Sie jedoch schon im Vorfeld andere Fehler gemacht haben, rate ich Ihnen zu einem Anwalt, denn es kann kompliziert werden und es muss schnell gehandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Thomas Hofmann

Geh noch mal zu deinem Seminarleiter und zu deiner Fallmanagerin und schildere den Fall. Falls es bei der Kürzung bleibt, such einen anwalt auf, Kosten übernimmt die Sozialkasse.

Hallo an alle :smile:
ich bin am 10.05.2010 früher von der GBF Gesellschaft zur
beruflichen Föderung )gegangen weil ich in der Küche
ausgerutscht bin und mir mein Knie sehr weh getan hat. Dies
war mit meinem Cotch abgesprochen und er hat mir die erlaubnis
gegeben zu gehen. Dannach bin ich zum Arzt gegangen und
anschließend zu meiner Mutter.

Um welchen Nachweis geht es den? Warst du am 10.05.2010 krank geschrieben? Wenn ja gehe zu deiner Krankenkasse und lasse dir eine Kopie der Krankmeldung geben.

Meine Mutter mein kleiner Bruder und Ich sind dann am Abend
noch nach Würzburg gefahren, weil mein kleiner Bruder einen
Termin beim Kinder und Jugendpsychologe in Würzbunrg hatte ,
bevor wir diesen Termin wahr nehmen konnten ist ein Unfall
passiert und mein kleiner Bruder ist ins Krankenhaus gekommen
meine Mutter bat mich mit Ihr zu warten und das war auch am

Das Krankenhaus oder die Polizei kann dir sicherlich den Unfall bestätigen.

11.05.2010. Meine Mutter rufte für mich in der GBF an und
Smeine fallmanagerin auch meine mutter sagte mir nur das es
von meinem Fallmanager genehmigt wurde und das ich noch denn
Nachweis für den 10.05.2010 nachbringen sollte.

Mit wem hat deine Mutter wann gesprochen? Mündliche Absprachen werden dir immer zum Negativen ausgelegt, da du sie nicht nachweisen kannst.

Dies konnte ich leider bis jetzt noch nicht nachgehen, da ich meine mutter
noch nicht per telefon oder zu Hause antreffen konnte und mein
Nachweis bei Ihr zu hause ist. Sobald ich sie erreiche oder
antreffe werde ich diesen Nachweis Ihnen bringen. Ich versuche
es täglich bei Ihr.

Ist deine Mutter vom Erdboden verschwunden?

Und heute kam ein Brief das sie mich kürzen will darf sie das?
Zudem steht in diesem schreiben das ich ohne erlaubniss
gegangen bin wie kann ich das nachweisen?

Sicher darf sie das. Meine persönliche Meinung ist, dass es eine übertriebene Härte darstellt im Verhältnis zu dem, was du gemacht haben sollst, wenn du bisher nach den Regeln gespielt hast.
Du hast die Möglichkeit die Sanktion ab zu wenden. Gehe zu deinem® Fallmanagerin mit den Belegen ,sonst hat es keinen Sinn, und erkläre und belege deine Aussage. Dann hat die Fallmanagerin noch die Möglichkeit ihre Entscheidung zu widerrufen. Wenn sie sich nicht darauf einläßt, dann mußt du Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen und diesen natürlich auch begründen. Dieser Widerspruch wird dann von jemanden anderen bearbeitet und für oder gegen dich entschieden. Wenn diese Entscheidung negativ für dich ist, kannst du noch dagegen klagen. Das würde ich allerdings nur mit einem Fachmann(=Anwalt) an deiner Seite tun. Da du Hilfebedürtig bist, bekommst du Prozesskostenhilfe, solltest du einen Anwalt benötigen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Sag mal bescheid wie es ausgegangen ist.
MfG

Also Hallo erstmal, 1:smiley:irekt 100 Prozent kürzen geht gar nicht. 1 Kürzung gleich 30 Prozent! Dann rate ich Dir geh zu deinem Coach von dieser Firma und laß dir das schriftl. oder telefonisch (bei deinem Fallmanager) bestätigen. Und wegen dem Attest, ruf bei dem Arzt an wo du warst und erklär ihm dein Problem, er soll dir bitte eine neue Bescheinigung über den besagten Zeitraum geben. Aber mach das schnellst möglich. Sonst wirst du nix mehr dran ändern können.

Hoffe ich konnte helfen
Mfg
Manuela

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Hallo Zina,
also das Schreiben was du bekommen hast, sollte eine Anhörung zu einer beabsichtigten Sankzion sein. Das heist dir wird die möglichkeit gegeben, dich hierzu zu äußern. Das solltest du tun und schriftlich darlegen wie sich die situation für dich darstellt. Hierzu musst du die bescheinigung für die fehlzeit am 10.05. nachreichen. vielleicht kannst du auch ne bestätigung von deinem coach (maßnahmentrainer) bekommen, der dir deine Abmeldung bestätigt.
Wenn du das alles innerhalb der Anhörungsfrist nachreicht, dann sollte die Sanktion vom Tisch sein.
Ansonsten hat die Arge grundsätzlich das Recht deine ALG II Leistungen zu kürzen. Jedoch würde ich dir dann den Weg des Widerspruches empfehlen, da hier häufig das Recht falsch angewand wird, das notwendige Ermessen nicht ausgeübt wird bzw. oft Formfehler gemacht werden.

Gruß Marty

ich denke du hast jetzt einziemliches problem an der „bake“ auf alle fälle erst mal in widerspruch gehen, wenn du das nicht machst hast du gar keine chance, dann kannst du es mit den nachweisen versuchen, aber trotzdem wird das schwer, wenn alle stricke reisen und du hast mit dem widerspruch keinen erfolg kannst du noch zum arbeitsgericht gehen, aber ich denke das sieht alles nicht gut aus, du hättest erst deine interessen wahr nehmen müssen, als bei deiner mutter und deinem bruder im krankenhaus zu bleiben, glingt zwar „schei?e“ aber es ist leider so, so lange du geld vom amt bekommst bist du zuerst denen verpflichtet, als deiner familie, aber eine 100% kürzung dürfen die auch nicht machen, wievile prozent das weiß ich nicht, gehe auf alle fälle in widerspruch
Hallo an alle :smile:
ich bin am 10.05.2010 früher von der GBF Gesellschaft zur
beruflichen Föderung )gegangen weil ich in der Küche
ausgerutscht bin und mir mein Knie sehr weh getan hat. Dies
war mit meinem Cotch abgesprochen und er hat mir die erlaubnis
gegeben zu gehen. Dannach bin ich zum Arzt gegangen und
anschließend zu meiner Mutter.
Meine Mutter mein kleiner Bruder und Ich sind dann am Abend
noch nach Würzburg gefahren, weil mein kleiner Bruder einen
Termin beim Kinder und Jugendpsychologe in Würzbunrg hatte ,
bevor wir diesen Termin wahr nehmen konnten ist ein Unfall
passiert und mein kleiner Bruder ist ins Krankenhaus gekommen
meine Mutter bat mich mit Ihr zu warten und das war auch am
11.05.2010. Meine Mutter rufte für mich in der GBF an und
Smeine fallmanagerin auch meine mutter sagte mir nur das es
von meinem Fallmanager genehmigt wurde und das ich noch denn
Nachweis für den 10.05.2010 nachbringen sollte. Dies konnte
ich leider bis jetzt noch nicht nachgehen, da ich meine mutter
noch nicht per telefon oder zu Hause antreffen konnte und mein
Nachweis bei Ihr zu hause ist. Sobald ich sie erreiche oder
antreffe werde ich diesen Nachweis Ihnen bringen. Ich versuche
es täglich bei Ihr.
Und heute kam ein Brief das sie mich kürzen will darf sie das
?
Zudem steht in diesem schreiben das ich ohne erlaubniss
gegangen bin wie kann ich das nachweisen?

Hallo,
Ich fange einfach mal hinten an, mit der Beweißpflicht ist es bei Die schlecht, wenn Du nicht gerade Zeugen hast die diese Telefonate bestätigen können, Zeugen ausserhalb der Familie.
In Deutschland ist es derzeit schon so, das Du Deine Unschuld beweisen mußt, nicht Deine Schuld muß bewiesen werden.
Du hast den Fehler gemacht, wenn Du mit dem Amt oder anderen etwas telefonisch ausmachts, danach dieses noch als Brief zu der betreffenden Stelle senden, in etwa, bezugnehmend auf das heutige Gespräch mit Ihnen in dem sie … bedanke ich mich für das Vertrauen.
Das Amt kann kürzen, das sogar bis 100 %. Sollte sie kürzen, gehe vor das Sozialgericht, Du mußt zwar eine kleine Summe zahlen an das Gericht, aber sonst hast Du keine Möglichkeit.

nur durch ein persönliches gespräch mit der arge und eventuell einer schriftlcihen eidesähnlichen erklärung ihrer mutter das sie am …mit… telefoniert hat und das die abwesenheit genehmigt wurde als weiterer beweis wäre wenn eine kopie des einzelverbindungsnachweis mit der telefonnummer eine variante zur beweisführung ansonsten gegen die sperre widersruch einlegen. und 100% gibts erst nach wiederholten male ansonsten erstmal 30% für 3 monate.
gruss
david

Hallo,

Ja, sie darf kürzen, wenn der Nachweis fehlt und Du ohne Erlaubnis gegangen bist. Wegen der Erlaubnis würde ich noch mal mit der Person in der Küche sprechen, die die Erlaubnis gegeben hat und mir das schriftlich geben lassen und den Nachweis auf jeden Fall und so schnell wie möglich, am besten persönlich bei der Fallmanagerin abgeben und den Fall erklären. Vielleicht hast Du dann Glück und bekommst das Geld noch.

Viel Glück
Tanja

Hallo,

bitte lege umgehend schriftlich (!) Widerspruch gegen die Kürzung ein.
Dann sprich mit deinem Coach, dass er dir eine schriftliche Bestätigung gibt, dass du zwar früher gegangen, dich aber abgemeldet hast.

Die 100%-Sperre ist unverhältnismäßig!

Viel Erfolg!

Hallo Zina! Zunächst bitte ich um Verständnis, das ichn erst jetzt versuche zu antworten. Ich war bis vorgestern im Urlaub.

Das ist ja eine dumme Sache, die Dir da passiert ist… Grundsätzlch unterliegst Du der „Mitwirkungspflcht“, d.h. Du musst alles daransetzen, dass Du Deine Situation verbesserst. Dazu gehört auch der ständige Kontakt zur GBF bzw. zur Fallmanagerin, wenn sich an Deinen Verhältnissen etwas ändert.

Leider hast Du „nur“ telefoniert und Dir von Deiner Fallmanagerin keine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass Du Dich gemeldet hast und dass sie Dir die „vorübergehende Ortsabwesenheit“ genehmigt hat.

Da bleibt Dir im Prinzip nur eins: Solltest Du einen Bescheid über eine evtl. Kürzung bekommen, sofort Widerspruch einlegen (per Einscheiben/Rückschein) und Dir von Deiner Mutter oder anderen Beteiligten schriftlich bestätigen lassen, dass Du alles versucht hast, Deine Probleme nachzuweisen.

Solltest Du in Berlin oder in der Nähe von Berlin wohnen, könnte ich Dir evtl. dabei helfen.

Mit herzlichen Grüßen und Gottes Segen, Dein Klaus

Hallo

tut mir leid, ich bin keine Expertin für den Leistungsbezug nach dem ALG-II.

LG