Wie kann ich gegen einen Gutachter vorgehen

Im Rahmen eines Umgangsverfahrens hat mich ein Gutachter im Beisein meiner Töchter eines gravierenden Ereignisses gegenüber einer meiner Töchter beschuldigt und gleichzeitig daraus das Ergebnis abgeleitet, dass dieses gravierende Ereignis einzig und allein für die Verweigerungshaltung verantwortlich ist. Was im Rahmen ein Umgangsverfahren als „gravierendes Ereignis“ zu verstehen ist, muß ich wohl nicht näher erläutern. Aufgrund der speziellen Umstände - ich kämpfe seit mehr als 4 Jahre um den Umgang mit meinen Töchtern - hat mich dieser Vorwurf und die gleichzeitige Verurteilung, insbesondere vor meinen Töchtern, massiv psychisch belastet. Mir war es danach zeitweise nicht möglich zu Arbeiten, da ich schwere Depressionen hatte, nur mit Schlaftabletten und Beruhigungsmitteln zur Ruhe kam. Ich hab mich zwar schriftlich gegen diesen Vorwurf zur Wehr gesetzt, sowohl bei Gericht als auch beim Gutachter, aber ohne Reaktion. Erst als ich nochmals ausführlich bei Gericht eine Stellungnahme abgegeben habe, da im schriftlichen Gutachten etwas ganz anderes stand (5 Monate später), hat der Gutachter lapidar ausgeführt „das es sich dabei um einen Versuchsballon, ein bewußte Provokation gehandelt habe“ das sich das aber nicht bestätigt hätte und er es deshalb auch nicht weiter verfolgt habe.
Ich empfinde das als menschenverachtendes Verhalten, was an Stasimethoden erinnert, wobei der Psychiater, als praktizierender Arzt hätte wissen müssen was solch ein Vorwurf bei einem Vater der um seine Töchter kämpft auslösen kann. Damit ist dieses Verhalten sogar vorsätzlich körperverletzend gewesen.

Hi,

du schreibst viel und gibst einen (zumindest mal mir) keinen Anhaltspunkt wie man dir helfen kann und wenn deine einzige Frage darin besteht wie man sich gegen ein Gutachten wehren kann bist du hier im falschen Brett.

Viele Grüße
Me

Hallo!

Hast Du keinen Rechtsanwalt beauftragt?
Der kann Dir auch sagen, wie Du weiter gegen den betreffenden Gutachter vorgehen kannst.

Gruß,
M.

Hallo,

informiere Dich doch mal auf der WEB-Site und im Forum und im Freundeskreis von www.gwg-gutachten.de

Im Freundeskreis findest Du vielleicht andere Betroffene von dem Gutachter.

Ein Gutachter haftet für seine Fehler. Er kann zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden. Du musst ihm aber seine Fehler und den Schaden bei Dir nachweisen.

Gruß
Ingrid