Hallo Steuerexperten,
Ich bin als Freiberufler selbständig und ermittle meinen Gewinn nach Einnaheme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Im Jahr 2011 habe ich ein großes Teilprojekt abgeschlossen und bereits im Somer die zugehörige Abschlagszahlung in Rechnung gestellt. Da bei anderen Projektpartnern Verzögerungen auftraten, verschiebt sich nun die gesamte Auszahlung leider bis ins Frühjahr 2012.
Da bei der EÜR ja nur der tatsächliche Zahlungseingang im entsprechenden Jahr berücksichtigt wird, habe ich in 2011 nur einen extrem kleinen Gewinn. Im Jahr 2012 werde ich dagegen einen extrem hohen Gewinn haben, wenn die Zahlung für das Projekt aus 2011 eingeht.
Daher nun meine Frage: Wie kann ich die Einnahmen, die eigentlich dem Projekt aus 2011 zugehören vorziehen, um bereits die der Einkommenssteuer 2011 einen höheren Gewinn zu erzielen und dafür in 2012 einen entsprechend niedrigeren Gewinn?
Geht dies bei der EÜR überhaupt oder muss ich auf Bilanzierung umstellen und wie ist dies gegebenenfalls machbar?
Zur besseren Einordnung, ich habe nur sehr wenige Buchungsvorgänge pro Jahr, aber die sind dafür entsprechend hoch (fünfstellig).
Vielen Dank für Ihre Beantwortung,
Klarine