Wie kann ich Gewinn bei EÜR vorziehen?

Hallo Steuerexperten,
Ich bin als Freiberufler selbständig und ermittle meinen Gewinn nach Einnaheme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Im Jahr 2011 habe ich ein großes Teilprojekt abgeschlossen und bereits im Somer die zugehörige Abschlagszahlung in Rechnung gestellt. Da bei anderen Projektpartnern Verzögerungen auftraten, verschiebt sich nun die gesamte Auszahlung leider bis ins Frühjahr 2012.
Da bei der EÜR ja nur der tatsächliche Zahlungseingang im entsprechenden Jahr berücksichtigt wird, habe ich in 2011 nur einen extrem kleinen Gewinn. Im Jahr 2012 werde ich dagegen einen extrem hohen Gewinn haben, wenn die Zahlung für das Projekt aus 2011 eingeht.
Daher nun meine Frage: Wie kann ich die Einnahmen, die eigentlich dem Projekt aus 2011 zugehören vorziehen, um bereits die der Einkommenssteuer 2011 einen höheren Gewinn zu erzielen und dafür in 2012 einen entsprechend niedrigeren Gewinn?
Geht dies bei der EÜR überhaupt oder muss ich auf Bilanzierung umstellen und wie ist dies gegebenenfalls machbar?

Zur besseren Einordnung, ich habe nur sehr wenige Buchungsvorgänge pro Jahr, aber die sind dafür entsprechend hoch (fünfstellig).

Vielen Dank für Ihre Beantwortung,
Klarine

Hallo liebe Klarine,
leider sehe ich bei Deinem Problem auch nur die Umstellung auf Bilanzierung. Da die Bf nicht umfangreich ist, wäre der Aufwand der Erstellung einer Eröffnungsbilanz ja nicht sehr groß. Du müßtest Dich aber auf alle Fälle wg des Antrags auf Änderung der Gewinnermittlung am besten mit dem/der Sachbeabeiter/in beim zuständigen Finanzamt absprechen.
Ist etwas spät so kurz vor Ablauf des Wirtschaftsjahres.
Für die Eröffnungsbilanz brauchst Du die
Aktivposten: Endstände 2010 DeinerForderungen, der Afa-Tabellen, Kasse, evtl Bankkonten etc
Passivposten: Verbindlichkeiten, evtl Bankkonten etc

Aber vielleicht kennt ja ein hier anwesender „Steuerfuchs“ noch einen Trick??? Ich hoffe es für Dich! Kannst ihn mir dann verraten… :wink:

Frohe Festtage trotzdem!
Ramona

hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo,
gerade in Bezug auf Abschluss und Bilanzierung ist mein Wissen nicht sooo vollständig, aber ich denke eine Umstellung auf Bilanzierung ist nicht notwendig. Auch in der E/Ü Rechnung ist sowohl eine Ist- wie auch eine Soll-Versteuerung zulässig. Ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn bekommt man vom Fianazamt auch eine Aufforderung, auf Soll-Versteuerung umzustellen, sofern man bei Gewerbebeginn den Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt hat.
Also : Einfach das Jahr überprüfen und alle zu erwartenden Zahlungen mit reinnehmen und noch nicht getätigte Zahlungen ebenfalls und dann ab dem nächsten Jahr so weitermachen. Nochmal rückgängig danach geht nicht mehr, soweit ich weiß.

hallo klarine,

habe selbst nach 20 jahren bilanzierung und doppelter buchhaltung und sollversteuerung so meine geregelten Probleme bei der EÜR.
also alle kosten in die VSt. 2011 = Guthaben für die MWSt. für 2012. am besten das FA über verrechnungsabsicht SOFORT per elster informieren.

„Es ist so einfach, vom Mehrwert zu fristen;
… es lohnt sich aber nicht!“

„Lohn ist die Berechnung einer Leistung, die (bis auf die Steuer) noch heute keinen berechenbaren Eingang in unsere Finanzwelt erhalten hat.“
karin pupp

Bezüglich der EkSt. geht eben nicht so einfach wie USt.
Bei der EkSt. bei Leistung und NICHT ZAHLUNG durch auftraggeber muss dir ein MINUS entstanden sein, also Verlustvortrag auf’s neue jahr 2012. Weil ja deine nicht erhaltene einnahme die erbrachte leistung übersteigen müsste. / sollte. = es gibt keinen Gewinnvortrag sondern nur Verlustvorabzug. Berechne also die bis dato (2011) fällig gewordenen Einnahmen als Verlust für dieses Jahr.
Achtung: du solltest tatsächlich nachweisen können, dass die wegen o.a. nicht zahlen (auch keine abschläge) in 2011.

Bis Ende des jahres evtl. auch an mahnbescheid und so denken.

lg aus der ruhrstadt Bottrop
karin

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Aber so ganz klar ist mir das ganze aber leider immer noch nicht.
Wie kann ich einen Verlustvortrag geltend machen, wenn ich bei der EÜR nur die Zahlungen berücksichtige? Außerdem will ich ja 2011 einen hohen Gewinn haben, den ich ja auch erwirtschaftet aber nur nicht periodenferecht gezahlt bekomemn habe, um in 2012 dann entsprechend Elterngeld zu bekommen.
Mit der MWSt ist es unproblematisch, weil das Projekt ein öffentliches Forschungsvorhaben der EU ist und die Zahlung MWSt-frei ist.
Was muss ich denn nun konkret vor Jahresende beim Finanzamt an-/ummelden?

Viele Grüße,
Klarine

Hallo Freiberufler,
du kannst die zu erwartenden Beträge als Forderungen an Erlöse buchen, beim Geldeingang buchst du die Forderung (Bank an Forderungen) wieder aus.
Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Wenn du einen Verlust hast, kannst du diesen über die Steuererklärung in das kommende Jahr vor oder in das bereits abgelaufene Jahr zurück tragen. In der EUR bleibt dies jedoch unbeachtet. Hier ermittelst du das Ergebnis (Einnahmen minus Kosten) wie bisher.
Viel Glück
MaSpezi

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola