wie kann ich in den besitz von Flächen kommen, die im Grundbuch nicht geführt werden Eigentümer unbekannt
gruß
marc
wie kann ich in den besitz von Flächen kommen, die im Grundbuch nicht geführt werden Eigentümer unbekannt
gruß
marc
Durch ersitzen! - In der heutigen Zeit, in der fast jeder Quadratzentimeter jemandem grundbuchmäßig zuzuordnen ist, kaum mehr vorstellbar. Liegt das Grundstück Ihrer Begierde evtl. auf dem Mond?
Durch ersitzen! - In der heutigen Zeit, in der fast jeder Quadratzentimeter jemandem grundbuchmäßig zuzuordnen ist, kaum mehr vorstellbar. Liegt das Grundstück Ihrer Begierde evtl. auf dem Mond?
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Hallo Marc,
das ist ein aufwändiges Verfahren. Du musst beim Katasteramt herausfinden, wie das Flurstück lautet bzw. muss neu vermessen werden. Dann wird beim zuständigen Grundbuchamt ein Antrag auf „Anlegung des Grundbuchs“ gestellt. Die Eigentümer der umliegenden Flurstücke werden angeschrieben, ob sie damit einverstanden sind, dass Du dieses Grundstück bekommst. Wenn alles glatt geht, kann es in Dein Grundbuch gebucht werden.
Allerdings kann ich Dir nicht sagen, was das alles kostet. Frag mal beim Katasteramt (Stadtverwaltung) nach.
Viele Grüße von der Blonden
Hi Marc,
da werde ich nicht wirklich helfen können…
Ich weiß nur aus den letzten Bankjahren, dass Ostdeutschland immer noch „eigene Gesetze“ hat und wir darüber hinaus noch nie „Ami-Land-Gepflogenheiten“ hatten!
Wenn du denkst, eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben, solltest du lieber an anderer Stelle nachfragen.
Sorry, M.
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Hi,
wenn du tatsächlich Grund und Boden erwerben wollen solltest, der grundbuchlich nicht geführt wird, ist es auch in Ostdeutschland klar geregelt…
Wende dich an das zuständige Amtsgericht, die müssen sich im Falle des Nichtwissens kümmern.
Ansonsten musst du die Hierarchie nach oben klettern.
Kann natürlich mit Kosten verbunden sein.
Nochmals sorry.
M.
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evtl. im liegeschaftskataster??? irgendwo wird es sicherlich geführt…
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Hallo,
was heißt „im Grundbuch nicht eingetragen“? M. W. sind alle Flurstücke im Grundbuch verzeichnet.
Einzige Phantasie ist, sich - über die Gemeinde oder das Katasteramt - eine Flurkarte des betreffenden Gebietes zu besorgen, um dann über die Flurstücksnummer im Grundbuchamt die Zuordnung zu suchen - „berechtigtes Interesse“ vorausgesetzt.
Gruß
Günter
hi,
es gibt grundstücke denen kein grundbuchblatt zugeodnet ist. im kataster steht kein eigentümer.
wer kann da anspruck anmelden?
Hallo,
da muß ich passen, keine Ahnung, tut mir leid.
Gruß
Günter
Hallo marc!
„Grundstücke sind abgegrenzte Teile der Erdoberfläche, die katastermäßig erfasst und mit
eigener flurstücksnummer auf gesondertem grundbuchblatt geführt werden.“
Soweit die Definition. Jedes Grundstück muss also im Grundbuch geführt sein.
Ich würde mich an deiner stelle nochmal beim Katasteramt erkundigen.
Gruß, sunny
-)Also, in Besitz kommst du, wenn du dich drauf stellst:smile:
Ich denke, dir geht es mehr um das Eigentum.
Zwischen Besitz und Eigentum besteht schon ein großer Unterschied.
Den Vorrednern muß ich leider widersprechen: Es gibt buchungsfreie Grundstücke.
§3 Abs.2 Grundbuchordnung sagt:
„Die Grundstücke des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer Kommunalverbände, der Kirchen, Klöster und Schulen, die Wasserläufe, die öffentlichen Wege, sowie die Grundstücke, welche einem dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnunternehmen gewidmet sind, erhalten ein Grundbuchblatt nur auf Antrag des Eigentümers oder eines Berechtigten.“
Woher die Gewissheit, dass der Eigentümer unbekannt ist?
Erster Schritt ist wirklich das Katasteramt. Sobald mehr bekannt ist, kann man auf die Frage der Aneignung oder Ersitzung oder Aufgebot näher eingehen.
Viel Erfolg
Hallo diplrpfl,
danke füe deine antwort.
ich war beim katasteramt habe mich nach einigen grundstücken erkundigt… 2 von denen (nicht sehr groß) haben keinen eigentümer.
und für diese grundstücke ist auch noch kein grundbuchblatt angelegt.
wer hat anspruch auf diese grundstücke–ich?
wie werde ich eigentümer?
gruß huck