Hallo zusammen,
zunächst finde ich es gut, dass hier jemand versucht, den angefragten technischen Aspekt zu beantworten, statt mit das aus rechtlichen Aspekten zu verwerfen. Der Hinweis darauf ist ok, aber das hier ist keine Rechtsberatung.
Aber ich muss dem Jo energisch widersprechen.
Das wird schwierig bis unmöglich werden.
Im Gegenteil. Es ist eher trivial.
Stell dir vor, du willst ein Geräusch erzeugen, was alle hörbaren Frequenzen abdeckt,
also alle Bässe, Mitten und Höhen, die es so gibt.
Dieses Geräusch heißt „Rauschen“, deckt im entsprechenden Frequenzbereich exakt und ausnahmslos jede Frequenz ab und ist sowohl im hörbaren Breich als auch im UKW-Bereich leicht zu erzeugen.
Genauso verhält es sich mit Radio- bzw. Funkfrequenzen.
Der Radiobereich geht von 87,5 bis 108 Mhz in Schritten von 0,05 Mhz.
(Das ist der UKW-Bereich, nicht der Radiobereich.) Selbst wenn man ein nur eine Reihe diskreter Frequenzen (= Träger) erzeugen will, ist das durchaus möglich, wenn auch nicht mehr so simpel. Bei den Übertragungsverfahren, die mit FDM (Frequency Division Multiplexing) arbeiten, wird genau das gemacht. In der Version ODFM auch in einem kleinen Kästchen, über dass ihr gerade Internet empfangt oder bei DVB-T in eurem Fernseher. Da werden in dem kleinen, billigen Kästchen mal so nebenbei ein paar tausend Frequenzen erzeugt, moduliert, und auf dem Empfangsweg auch demoduliert.
Will man freilich die Träger auch nach dem UKW-Standard frequenzmodulieren und nicht nur erzeugen, geht es noch anders. Dann braucht man meines Wissens nach tatsächlich n einzelne frequenzmodulierte Generatoren, die sich in Digitaltechnik wiederum ziemlich simpel in einem einzigen FPGA im angefragten Rahmen durchaus realisieren lassen. Man braucht nicht 410 Träger, so viele UKW-Kanäle gibt es nicht, und schon gar nicht so viele Sender in einer Region.
Dass das erzeugt Signal noch auf einen ausreichend leistungsfähigen Verstärker und dann auf eine Antenne gegeben werden muss, dürfte klar sein. Auch die erforderliche Ausgangsleistung zu berechnen ist möglich, wenn man die Feldstärke der zu übertreffenden anderen Sender kennt.
Technisch zwar machbar, aber ungleich aufwendig.
Nein. Und warum es dafür ein Sternchen gab, weiß ich nicht.
Wie gesagt, das ist eine Antwort, die die technischen Aspekte erörtert, aber nicht die juristischen.
Grüße, Uwe