Wie kann ich KFZ kosten absetzten ?

Hallo,

hatte als selbständiger ein gestelltes Fahrzeug und konnte einfach
meine ganzen Tankbelege absetzen.
Nun muß ich mein eigenes KFZ benutzen, also ich nutze das auf mich
zugelassene Fahrzeug privat und geschäftlich.
Wie kann ich da jetzt meinen geschäftlichen Teil absetzen?
Die Tankbelege gehen ja nicht mehr, da diese auch teilweise
für Privatfahrten sind.
Gibt es einen bestimmten Kilometersatz den man absetzten kann
also jeden Monatsende einen bestimmten Betrag x Kilometer??
Führe ein Fahrtenbuch und kann jeden Kilometer trennen
ob privat oder geschäftlich.

vielen Dank für Euere Hilfe

Gruß
Sven

Hallo!

Wie kann ich da jetzt meinen geschäftlichen Teil absetzen?

Kommt drauf an, zu welchem Anteil du deinen Wagen geschäftl. nutzt! Zudem spielt dein Firmenkapital eine Rolle!

Die Tankbelege gehen ja nicht mehr, da diese auch teilweise
für Privatfahrten sind.

Kommt eben drauf an!

Gibt es einen bestimmten Kilometersatz den man absetzten kann
also jeden Monatsende einen bestimmten Betrag x Kilometer??
Führe ein Fahrtenbuch und kann jeden Kilometer trennen
ob privat oder geschäftlich.

Pro KM 0.30ct kann man absetzen!

Gruß
Flo

Hallo Flo,

darf ich…?

Zudem spielt dein Firmenkapital eine Rolle!

??? Welche?

Die Tankbelege gehen ja nicht mehr, da diese auch teilweise
für Privatfahrten sind.

Kommt eben drauf an!

Worauf?

Führe ein Fahrtenbuch und kann jeden Kilometer trennen
ob privat oder geschäftlich.

Pro KM 0.30ct kann man absetzen!

Bei Aufzeichnung aller Aufwendungen und Fahrtenbuch 0,30 Euro (die Du wahrscheinlich meinst): Warum nicht mehr als diese??

Für Erleuchtung dankt

MM

Hallo MM,

darf ich…?

du darfst :smile:

Zudem spielt dein Firmenkapital eine Rolle!

??? Welche?

Ui, ui, umfassendes Thema! Denn bei der vollen Absetzung des Autos wird immer der Neuwert des Wagens als Referenzwert genommen! Sprich: Du kaufst pro Forma von Oma den 5er aus München für 1000 EUR. Nun berechnest du nicht die 1000 EUR als Ausgabenposten, sondern die 30000 EUR Beschaffung und dort eben den entsprechenden Anteil! Je nach Firmenumsatz und -Kapital kann das eine ordentliche Minusrechnung sein! Hier würde ich mir aber ohnehin nen Profi zur Hilfe holen, denn der berät hier am besten! Zudem kommt es darauf an, welche Art von Gewerbe du hast! Als Arzt wirdst Du wieder anders behandelt usw.

Die Tankbelege gehen ja nicht mehr, da diese auch teilweise
für Privatfahrten sind.

Kommt eben drauf an!

Worauf?

Führe ein Fahrtenbuch und kann jeden Kilometer trennen
ob privat oder geschäftlich.

Pro KM 0.30ct kann man absetzen!

Bei Aufzeichnung aller Aufwendungen und Fahrtenbuch 0,30 Euro
(die Du wahrscheinlich meinst): Warum nicht mehr als diese??

Ja, ich meine jeden geschäftlich erbrachten Kilometer! Wieso magst du noch mehr absetzen @ MM? In den 30ct sind übrigens alle Nebenkosten miteinbezogen (Reparatur, Versicherung, Wertminderung etc.)

Kleine Anmerkung: Google doch mal nach „Auto absetzen“ und deinem entsprechenden Beruf!

Gruß
flO

Hallo nochmal,

Zudem spielt dein Firmenkapital eine Rolle!

??? Welche?

Ui, ui, umfassendes Thema! Denn bei der vollen Absetzung des
Autos wird immer der Neuwert des Wagens als Referenzwert
genommen!

Nein, für die Abschreibung die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Und für die pauschale Berechnung der Nutzungsentnahme für Privatfahrten der (ggf. modifizierte) Listenpreis. Der „Neuwert“ spielt nur dann eine Rolle, wenn die AHK zufällig mit ihm zusammen fallen. Und als Begriff im Versicherungswesen, aber das gehört nun gar nicht mehr hierher.

Sprich: Du kaufst pro Forma von Oma den 5er aus
München für 1000 EUR. Nun berechnest du nicht die 1000 EUR als
Ausgabenposten, sondern die 30000 EUR Beschaffung und dort
eben den entsprechenden Anteil!

Wahrscheinlich meinst Du nicht Ausgaben, sondern Abschreibung (= AfA). Eine derartige Berechnung der AfA habe ich meiner Lebtag noch nicht gesehen und mich täte interessieren, ob Du sie in irgendeiner Weise aus dem EStG, dem BewG oder vielleicht auch dem HGB herleiten kannst?

Je nach Firmenumsatz und
-Kapital kann das eine ordentliche Minusrechnung sein! Hier
würde ich mir aber ohnehin nen Profi zur Hilfe holen,

Pleased to meet you - hope you guess my name! :wink: Inwiefern die Höhe der steuerlich anzusetzenden Kfz-Aufwandes vom „Firmenkapital“ (was immer das sein mag) abhängt, wird durch Deine Ausführungen nicht unbedingt klarer. Hast Du eventuell ein Problem mit dem Begriff „Firmenkapital“ und meinst in Wirklichkeit AfA, AHK oder etwas aus der Kante?

Zudem kommt es darauf an, welche Art von
Gewerbe du hast!

Nein.

Als Arzt wirdst Du wieder anders behandelt

Interessant: Wo sind denn da die Unterschiede? Gelten für Ärzte andere Vorschriften betreffend Pauschalrechnung und Vollkostenrechnung / Fahrtenbuch? Wo stehn die denn?

Falls Du sone Spezialfälle wie die Frage meinst, ob bei einem Arzt, der zu Hause eine Praxis betreibt und z.B. Belegbetten in einer Klinik hat, Wege zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten oder Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorliegen, wenn er in die Klinik fährt, halte ich es nicht für nützlich, diese als Spezialfälle hier einzubringen und damit den armen Fragesteller noch vollends zu verwirren. Wir können uns da aber gern noch ein bissel Rechtsprechung um die Ohrwaschel hauen…

Die Tankbelege gehen ja nicht mehr, da diese auch teilweise
für Privatfahrten sind.

Kommt eben drauf an!

Worauf?

Führe ein Fahrtenbuch und dann jeden Kilometer trennen
ob privat oder geschäftlich.

Ja. Und, wenn das Kfz zum Betriebsvermögen gehört, den gesamten Aufwand in die Überschussrechnung bzw. GuV packen. Privatfahrten als steuerpflichtige Nutzungsentnahme buchen. Im Gesamtaufwand pro gefahrenen km sind natürlich auch die Tankquittungen für Privatfahrten drin, sonst wärs ja nicht der Gesamtaufwand pro gefahrenen km. Panemaj?

Pro KM 0.30ct kann man absetzen!

Bei Aufzeichnung aller Aufwendungen und Fahrtenbuch 0,30 Euro
(die Du wahrscheinlich meinst): Warum nicht mehr als diese??

Ja, ich meine jeden geschäftlich erbrachten Kilometer! Wieso
magst du noch mehr absetzen @ MM?

Weil ich die Soldaten in Afghanistan nicht bezahlen will z.B.? Oder einfach nicht mehr ESt zahlen will als das Gesetz es befiehlt z.B.? Wie das geht, erklär ich Dir gleich.

In den 30ct sind übrigens
alle Nebenkosten miteinbezogen (Reparatur, Versicherung,
Wertminderung etc.)

Aber bloß in folgendem Fall: Kfz gehört nicht zum Betriebsvermögen und betrieblich erbrachte km werden nachgewiesen und als Einlage gebucht.

Wenn das Kfz zum BV gehört, erfolgt entweder die Berechnung der privat entnommenen Nutzung als Pauschalbetrag (1% vom Listenpreis pro Monat), ggf. unter Berücksichtigung der Deckelung, oder in Höhe des nachgewiesenen Aufwandes, wenn ein Fahrtenbuch vorliegt. In diesem zweiten Fall wird der tatsächliche Aufwand pro km in der Regel deutlich oberhalb von 0,30€ liegen.

Kleine Anmerkung: Google doch mal nach „Auto absetzen“ und
deinem entsprechenden Beruf!

Google doch einfach mal nach meiner Vika und meinem entsprechenden Beruf…

Dir und allen Lesern empfehle ich dringend, in derlei Fragen nicht beliebig zu googeln. Da kommt jede Menge Halbheiten und Müll raus. Ein Blick ins Gesetz hilft eher.

Brauchst Du noch Quellen? Sag Bescheid, dann liefere ich sie heute abend nach.

Schöne Grüße

MM