Wie kann ich klein Beträge absetzen?

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Nebenverdienst. Ich bin selbstständig mit angemeldeten Gewerbe und Umsatzsteuerpflichtig.

Ich brauche keine Angestellten, würde aber gerne eine Freundin kleine Arbeiten ausführen lassen für z.B. 100 Euro ab und zu mal (für z.B. flyer verteilen). Muß ich sie dann gleich als Minijob anmelden, damit ich die Ausgabe absetzen kann? Die Freundin ist nicht selbstständig kann also keine Rechnungen schreiben.

Ich möchte aber diese Beträge absetzen können. Ich habe mal gehört, das man z.B. sowas wie Vermittlergutscheine machen kann.

Vielleicht haben Sie ja einen Tip für mich.

Mit freundlichen Grüßen

Monika

Hallo Monika,

Zeitungsverlage machen z.B. für Ihre Austräge sog. „Agentenverträge“. Der Austräger erhält Geld pro zugestelltem Exemplar. Dabei gibt es keinen Arbeitsvertrag, keine Sozialversicherung, keine Lohnsteuer. Für den „Agenten“ heißt das im Umkehrschluss: Kein Krankengeld, kein Urlaub, keine geregelte Arbeitszeit. Der Agent, der kein Gewerbe hat, müsste diese Einnahmen als „sonstige Einkünfte“ erklären. Da bei den Zeitungen meist Schüler arbeiten, ist das kein Problem. Deine Freundin kann Dir also gelegentlich ein Quittung unterschreiben: „100 Euro für Flyer verteilen“, die Du absetzen kannst. Falls Deine Freundin weitere Einkünfte hat, sollte sie diese gelentliche Agentur-Tätigkeit in der Steuererklärung angeben. Genaue und verbindliche Auskünfte: Finanzamt und Krankenkasse.

Hi Monika,

die Antwort ist ein unbedingtes JA! Denn hier geht es nicht nur um die SV/LSt sondern vor allem um Deine Haftung im Falle eines Unfalls Krankeit etc. Bist Du auch in der BG gemeldet. Muss auch sein, wenn Du jmd. anstellst.

Grüße Fred

Ist meine Antwot angekommen? Ich bekomme diese immer wieder als unbeantwortet angezeigt

Ne, von dir hatte ich nichts bekommen.

LG Moni

Ist meine Antwot angekommen? Ich bekomme diese immer wieder
als unbeantwortet angezeigt

…egal, welcher Betrag. Es geht nicht ohne Minijob oder Rechnung.

Elamail