Wie kann ich meine Kaution einfordern?

Ich habe mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.07. gekündigt. Da der Vermieter aber nach der Kündigung widerrechtlich die Wohnung betreten hat, habe ich am 30.06. fristlos gekündigt. Die Übergabe der Wohnung fand auf Wunsch des Vermieters nicht nach der fristlosen Kündigung sondern erst Mitte Juli statt. Seiner Meinung nach ist die fristlose Kündigung nicht gültig. Der Vermieter behält nun die Kaution mit der Begründung ein, dass die Miete für Juli noch aussteht. Er hat sich bereit erklärt, die Kaution abzüglich der Miete für Juli auszuzahlen, was aber praktisch nicht möglich ist:
Da die Kaution nämlich auf einem Mietkautionskonto angelegt ist, kann der Betrag nur als Gesamtsumme von der Bank an Mieter+Vermeiter ausgezahlt werden. Wenn ich aber mit dem Vermieter zur Bank gehe, um mir den Differenzbetrag auszahlen zu lassen, erhält der Vermieter die Monatsmiete für Juli. Da diese Mietschuld afgrund der fristlosen Kündigung aber m.E. nicht besteht, möchte ich natürlich diese nicht dem Vermieter überlassen.
Kann ich über einen gerichtlichen Mahnbescheid die Auszahlung der kompletten Kaution fordern?
Sind die 2 Forderungen von Mieter und Vermieter unabhängig voneinander?
Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich?
Danke!

HALLO SCHWARZUNDWEISS!
EINE SCHÖN VERZWICKTE SITUATION; WILL ICH MEINEN

Ich habe mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.07. gekündigt.
Da der Vermieter aber nach der Kündigung widerrechtlich die
Wohnung betreten hat, habe ich am 30.06. fristlos gekündigt.

WARUM HAT DER VERMIETER DEINE WOHNUNG BETRETEN?
WARST DU ZU DIESEM ZEITPUNKT SCHON AUSGEZOGEN?
WIE HAST DU DAS BETRETEN FESTGESTELLT?
HAT ER DICH IM VORFELD GEBETEN; DEINE WOHNUNG ZU BETRETEN ODER EINEM ANDEREN MIETINTERESSENTEN ZU ZEIGEN?

Die Übergabe der Wohnung fand auf Wunsch des Vermieters nicht
nach der fristlosen Kündigung sondern erst Mitte Juli statt.

WANN DIE WOHNUNGSÜBERGABE STATTFINDET IST UNABHÄNGIG VOM KÜNDIGUNGSTERMIN - HAT ER ALSO DIE KÜNDIGUNG ZUM 15.7. AKZEPTIERT?
WANN BIST DU GENAU NACH DER FRISTLOSEN KÜNDIGUNG AUSGEZOGEN?

Seiner Meinung nach ist die fristlose Kündigung nicht gültig.

DIE FRISTLOS KÜNDIGUNG IST GÜLTIG; WENN DER VERMIETER HAUSFRIEDENSBRUCH MIT DEM BETRETEN BEGANGEN HAT!
WELCHE GRÜNDE HATTE ER?
WENN DIE WHG ZU DIESEM ZEITPUNKT SCHON VON DIR GERÄUMT WAR; WIRD ES SCHWER DEN TATBESTAND DES HAUSFRIEDENSBRUCH ZU BEWEISEN!

Der Vermieter behält nun die Kaution mit der Begründung ein,
dass die Miete für Juli noch aussteht. Er hat sich bereit
erklärt, die Kaution abzüglich der Miete für Juli auszuzahlen,
was aber praktisch nicht möglich ist:
Da die Kaution nämlich auf einem Mietkautionskonto angelegt
ist, kann der Betrag nur als Gesamtsumme von der Bank an
Mieter+Vermeiter ausgezahlt werden. Wenn ich aber mit dem
Vermieter zur Bank gehe, um mir den Differenzbetrag auszahlen
zu lassen, erhält der Vermieter die Monatsmiete für Juli. Da
diese Mietschuld afgrund der fristlosen Kündigung aber m.E.
nicht besteht, möchte ich natürlich diese nicht dem Vermieter
überlassen.
Kann ich über einen gerichtlichen Mahnbescheid die Auszahlung
der kompletten Kaution fordern?

BIST DU MITGLIED IM MIETERSCHUTZVEREIN?

Sind die 2 Forderungen von Mieter und Vermieter unabhängig
voneinander?

KANN ICH DIR NICHT BEANTWORTEN - BIN KEIN ANWALT

Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich?
Danke!

ES IST IMMER SCHWIERIG EINE SOLCHE SACHLAGE IN EINER EMAIL ZU KLÄREN - DU KANNST GERNE ANTWORTEN: ABER ICH DENKE; DASS DER WEG ZUM ANWALT UNABDINGBAR IST; UM DIE GESAMTE KAUTION VOM VERMIETER WIEDERZUERHALTEN!

BESTE GRÜSSE UND VIEL ERFOLG!

HALLO SCHWARZUNDWEISS!
EINE SCHÖN VERZWICKTE SITUATION; WILL ICH MEINEN

Ich habe mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.07. gekündigt.
Da der Vermieter aber nach der Kündigung widerrechtlich die
Wohnung betreten hat, habe ich am 30.06. fristlos gekündigt.

WARUM HAT DER VERMIETER DEINE WOHNUNG BETRETEN?

Um Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen.

WARST DU ZU DIESEM ZEITPUNKT SCHON AUSGEZOGEN? nein
WIE HAST DU DAS BETRETEN FESTGESTELLT?

Information, von dem neuen Mieter, dass er an einem Tag besichtigt hat, als ich nicht anwesend war.

HAT ER DICH IM VORFELD GEBETEN; DEINE WOHNUNG ZU BETRETEN ODER
EINEM ANDEREN MIETINTERESSENTEN ZU ZEIGEN?

Er hat die Wohnung anderen Mietinteressenten gezeigt. Dies hat er mir einen Tag vorher angekündigt und da ich nicht in der Stadt war, habe ich gesagt, dass die Besichtigung zu einem Termin stattfinden sollte, zu dem ich anwesend bin (es haben davor auch schon 3 Wohnugsbesichtigungen stattgefunden mit Maklern/Mietinteressenten)

Die Übergabe der Wohnung fand auf Wunsch des Vermieters nicht
nach der fristlosen Kündigung sondern erst Mitte Juli statt.

WANN DIE WOHNUNGSÜBERGABE STATTFINDET IST UNABHÄNGIG VOM
KÜNDIGUNGSTERMIN - HAT ER ALSO DIE KÜNDIGUNG ZUM 15.7.
AKZEPTIERT?

Nein, da er angeblich bei längerer Abwesenheit die Wohnung betreten darf (diese Klausel steht im Vertrag, aber ich habe mich schon informiert, dass bei mir 1. keine längere Abwesenheit im jur. Sinn vorlag und 2. die Klausel evtl. ungültig ist)

WANN BIST DU GENAU NACH DER FRISTLOSEN KÜNDIGUNG AUSGEZOGEN? 3 Tage

Seiner Meinung nach ist die fristlose Kündigung nicht gültig.

DIE FRISTLOS KÜNDIGUNG IST GÜLTIG; WENN DER VERMIETER
HAUSFRIEDENSBRUCH MIT DEM BETRETEN BEGANGEN HAT!
WELCHE GRÜNDE HATTE ER?
WENN DIE WHG ZU DIESEM ZEITPUNKT SCHON VON DIR GERÄUMT WAR;
WIRD ES SCHWER DEN TATBESTAND DES HAUSFRIEDENSBRUCH ZU
BEWEISEN!

Der Vermieter behält nun die Kaution mit der Begründung ein,
dass die Miete für Juli noch aussteht. Er hat sich bereit
erklärt, die Kaution abzüglich der Miete für Juli auszuzahlen,
was aber praktisch nicht möglich ist:
Da die Kaution nämlich auf einem Mietkautionskonto angelegt
ist, kann der Betrag nur als Gesamtsumme von der Bank an
Mieter+Vermeiter ausgezahlt werden. Wenn ich aber mit dem
Vermieter zur Bank gehe, um mir den Differenzbetrag auszahlen
zu lassen, erhält der Vermieter die Monatsmiete für Juli. Da
diese Mietschuld afgrund der fristlosen Kündigung aber m.E.
nicht besteht, möchte ich natürlich diese nicht dem Vermieter
überlassen.
Kann ich über einen gerichtlichen Mahnbescheid die Auszahlung
der kompletten Kaution fordern?

BIST DU MITGLIED IM MIETERSCHUTZVEREIN?

Sind die 2 Forderungen von Mieter und Vermieter unabhängig
voneinander?

KANN ICH DIR NICHT BEANTWORTEN - BIN KEIN ANWALT

Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich?
Danke!

ES IST IMMER SCHWIERIG EINE SOLCHE SACHLAGE IN EINER EMAIL ZU
KLÄREN - DU KANNST GERNE ANTWORTEN: ABER ICH DENKE; DASS DER
WEG ZUM ANWALT UNABDINGBAR IST; UM DIE GESAMTE KAUTION VOM
VERMIETER WIEDERZUERHALTEN!

BESTE GRÜSSE UND VIEL ERFOLG!

Kann ich Ihnen nicht beantworten. Bin Versteigerer und kein Anwalt fürt Mietrecht.