Wie kann ich meine Kinder in die Steuerkarte eintragen

Ich lebe nicht in Deutschland, ich bin sogar abgemeldet, aber ich beziehe Mieteinnahmen aus Deutschland. Jetzt soll ich eine Steuererklaerung abgeben. Ich will die Kinderfreibetraege nutzen. Ich habe ZWEI deutsche Kinder die nur als EIN mal 0,5 Kind eingetragen sind. Wer kann mir sagen wer mir meine Kinder eintraegt OHNE nach Deutschland zu fliegen ? Das Finanzamt Berlin wo ich zuletzt gemeldet war reagiert auf keine Fragen. Welches Amt ist zustaendig ? Jedes Einwohnermeldeamt ?? Auch die Mutter lebt mit mir im Ausland.

Hallo.

„Für Kinder, die im Ausland leben wird der Kinderfreibetrag gewährt. Jedoch ermäßigt er sich bei Kindern mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland. Wie hoch die Ermäßigung ist, richtet sich nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat. Zur Bestimmung der Verhältnisse nutzen die Behörden eine Ländergruppeneinteilung.“

Bei Fragen ganz einfach das zuständige Finanzamt anrufen. Die können Auskuft darüber geben ob bei den 0,5 beide Kinder schon berücksichtigt sind.

Hallo,
leider kenne ich mich mit den Steuern kaum aus und das Finanzamt hilft wirklich wenig. Aber meine Freibeträge hat immer das Einwohnermeldeamt geändert. Nur ist die Frage, ob die das so einfach per Post machen. Auf der anderen Seite können Sie ja auch nicht verlangen, dass man wegen 2 min Behördenaufwand extra nach Deutschland kommt.
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann, versucht euer Glück beim einwohnermeldeamt, die sind meist zuvorkommender als das Finanzamt.

MFG

Hallo,

vielleicht hilft dir dieser Link weiter:
http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default…

Eigentlich ist für die Änderung der Steuerkarte die Stadt- oder Gemeindeverwaltung deines Wohnortes zuständig. Wie das bei Auslandaufenthalt ist, kann ich dir leider nicht sagen.

Viele Grüße
Eva

da kann ich leider nicht helfen …
aber es müsste sicher online möglich sein …
schon mal angerufen? im amt und selber mit denen reden: wenn es zu teur ist per skype. www.skype.de

Hallo, bin leider kein Experte in dem Bereich, kann Ihnen nicht helfen.
mari-2

hallo, olafausmainz.
die kinder auf der lohnsteuerkarte werden bei dem abzug der steuer aus einkünften aus nichtselbständiger arbeit berücksichtigt. d.h. falls sie in deutschland nur einkünfte aus vermietung und verpachtung haben, hat ihre lohnsteuerkarte nichts damit zu tun. für die eintragung der kinder auf der lohnsteuerkarte ist grundsätzlich die gemeinde bzw. stadtverwaltung zuständig. beziehen sie in deutschland kindergeld für ihre kinder? dann können sie bei der steuererklärung anlage kind abgeben neben der anlage v für die vermietung und verpachtung. ich würde ihnen aber raten einen steuerberater um rat zu fragen. hoffe geholfen zu haben.

Soweit ich weiß, ist dann das Konsulat zuständig. Für den Eintrag benötigt man eine Lebensbescheinigung der Kinder.
Mehr weiß ich leider auch nicht.

Lieber Olaf,
für Mieteinnahmen braucht man keine Steuerkarte, also werden auch keine Kinder eingetragen.
Bei der Steuererklärung kannst Du die Kinder in der Anlage KIND eintragen.
Gruss, Susanne

Hallo,
die Kinder werden in Ihrem Fall nicht auf der Steuerkarte eingetragen, sondern Sie füllen zur Einkommensteuererklärung die Anlagen Kinder mit den Daten Ihrer Kinder aus. Damit werden die Kinder dann berücksichtigt.

MfG
schisa