Wie kann ich meine Mietkaution am besten einfordern. Was für Rechte habe ich?

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne seit Oktober 2009 nicht mehr in der Wohnung. Die Übergabe war einwandfrei. Es wurden keine Mängel festgestellt. Man sagte mir auch, ich bekomme meine Kaution sofort wieder. Ich habe ein halbes Jahr dort gewohnt. Ich hatte allerdings keinen Stromzähler, da man mir sagte, es wird noch ein neuer Zähler eingebaut. Strom habe ich also nicht bezahlt.
Bis heute habe ich meine Kaution nicht erhalten.
Nun weiß ich nicht, wie ich am besten vorgehe um meine Kaution zurückzubekommen. Angeblich ist die Abrechnung für Nebenkosten schon erstellt worden. Die Hausverwaltung hat wollte dies nochmals nachprüfen. Das ist jetzt auch schon drei Wochen wieder her. Auf Emails bekomme ich keine Antwort mehr.
Es wäre toll, wenn mir da jemand einen Rat geben können.

Viele Grüße

pansen-it

Setzen Sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis (keine mail)eine Frist und Nachfrist von je 14 Tagen zur Auszahlung der Kaution. Danach machen Sie einen Mahnbescheid (mahnung-online.de, dann klagen.

das mit dem Strom ist nicht nachvollziehbar! dieser wird nach meiner Kenntnis nie vom Vermieter kassiert sondern vom jeweiligen Stromlieferanten.

Die Kaution wird nach Verrechnung mit offenen Forderungen und verzinst den zeitweiligen Nutzer fremden Eigentumes erstattet. ePost die leichtsinniger Weise oft unsigniert und unverschlüsselt also unzuverlässig verschickt wird, kann geändert, gefälscht und manipuliert werden und muss nicht angenommen und nicht beantwortet werden.

Sicher sind Einschreiben-Rückschein - da hat man verwertbare und belegbare Tatsachen die falls notwendig von Gerichten anerkannt werden. Aus meiner Tätigkeit beim DMB weiß ich das meist persönliche Gespräche mit den Zuständigen, weiter helfen.

Hallo, pansen-it,
Empfehlen dir, Der Hausverwaltung einen Termin zusetzen, bis wann du die Rückzahlung der Kaution erwartest. Dies insbesondere, da nach Auskunft der HV. Die Abrechnung bereits erstellt sei, sodass es keinen Grund mehr gebe, die Kaution zurückzuhalten. Es ist ja auch möglich, dass dir noch Rückzahlungen aus den Vorausleistungen für die Betriebskosten noch zustehen.
Zum Abschluss weise daraufhin, dass du ansonsten dich veranlasst sähest, den Rechtsweg in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Willi