Liebe/-r Experte/-in,
als Vater mache ich mir große Sorgen um meine Tocher und meinen Enkel (10 Monate).
Mein Schwiegersohn hat in den letzten Jahren unglaublich viel Schweiß gebaut und der Schuldenberg wird immer mehr. Er hat in Versandhäusern bestellt, die Ware nicht bezahlt dafür aber bei eBay verkauft, er hat einen Kredit über 5000 € bei der VW Bank aufgenommen obwohl zu diesem Zeitpunkt gar keinen Job hatte. natür konnte er die monatlichen Raten nicht bedienen so das man ihm jetzt den Kreditvertrag gekündigt hat und somit 5400€ fällig werden.
Mehrfach war er vor Gericht und hat für seine Taten Sozialstunden bekommen. Das ganze hat dazu geführt, das nun auch kein Geld mehr für die monatliche Autorate da ist um meine Tochter das Auto ans Autohaus zurückgeben mußte.
Meine Tochter ist mit den Nerven völlig am Ende und denkt bereits über Scheidung nach.
Ich als Vater frage mich natürlich wie kann ich meinen Schwiegersohn stoppen, ehe er meine Tochter in den Schuldensumpf zieht. Habe ich als Vater / Schwiegervater rechtliche Möglichkeiten gegen meinen Schwiegersohn vorzugehen bzw. einen Anwalt mit entsprechenden MAßnahmen zu beauftragen ?
Ich danke für eine schnelle Hilfe
Nein ,es gibt da als Vater keine rechtliche Möglichkeit…leider !
Schick ihn zur Schuldnerberatung und mache ihm klar, dass wenn er sich nicht helfen lässt das für ihn unmittelbare Konsequenzen hat
(welche muss man abwägen …also etwas was ihn richtig treffen würde )
Aber rechtlich, keine chance
Guten Tag, was Ihr Schwiegersohn da treibt, ist schlicht und einfach Kreditbetrug. Sie oder Ihre Tochter müssten ihm, so meine ich, unmissverständlich sagen, dass Sie Strafanzeige erstatten, wenn er so weitermacht (und das dann auch t u n , wenn er wieder so etwas macht !). Um Ihre Tochter zu schützen, müsste sie öffentlich erklären, für die Schulden ihres Mannes nicht aufzukommen (da wäre es wohl richtig, Sie holen sich anwaltlichen Rat ein - aber bitte drauf achten : Der Anwalt soll nur beraten ! Nicht sich bevollmächtigen lassen, Sie bzw. Ihre Tochter zu vertreten - das wird dann recht teuer, weil er sich nach dem Streitwert richtet. Besser, Sie sagen ihm gleich, Sie wünschen eine Beratung, und handeln sein Honorar mit ihm aus (zwischen €80,-- und € 150,00, schätze ich, wären angemessen).
Hatte Ihre Tochter bei den Käufen oder bei dem Kredit mit unterschrieben ? Falls ja, hat sie ein eigenes Einkommen ? Wenn sie „nur“ Hausfrau ist, kann sie bei der Bank ihre Mithaftung widerrufen. Auch da kann der Anwalt ggf. etwas sagen.
Ich denke, das ist es fürs erste.
Das sei einmal gesagt : Ihr Schwiegersohn ist kriminell, und das einschlägig. Er gehört vors Gericht. Die Lieferanten und die Bank sollten davon erfahren, dass er vorbestrafter Betrüger ist, dann werden die entsprechend Strafantrag stellen.
Bei so bedenkenlosem Handeln muss er gestoppt werden.
Wenn sie noch Fragen haben - gerne.
Alles Gute für Ihre Tochter
Peter Brückner . 21255 Königsmoor
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Ganz wichtig ist, dass Ihre Tochter nichts im Zusammenhang mit ihrem Ehemann unterschreibt!!!
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Als Schwiegervater und Vater können Sie rechtlich nichts unternehmen, da beide volljährig sind (aber Sie können natürlich eine Stütze für Ihre Tochter sein!)
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Sollte Ihre Tochter irgendwie betroffen sein, dadurch dass ihr Ehemann etwas auf ihren Namen bestellt hat oder ähnliches, sollten Sie ihr einen Anwalt finanzieren (wenn möglich), falls keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wird. In den Fällen, bei denen Ihre Tochter nichts unterschrieben hat bei Mahnbescheiden ggf. Widerspruch einlegen (Fristen beachten!). Das wird dann evtl. zu Gerichtsverfahren führen und kann dann evtl. zu Strafanzeigen wegen Betruges führen.
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Ihre Tochter sollte so etwas wie eine Ehe- oder Lebensberatung aufsuchen, damit sie sich über die Beziehung zu ihrem Mann im Klaren wird.
Mehr kann ich hier nicht ohne weitere genaue Kenntnis der Materie schreiben. Alles Gute für Ihre Tochter!
Hallo,
juristisch gesehen haben Sie keinerlei Rechte. Das sind beides erwachsene und mündige Menschen. Sie sind, trotz aller Nähe, ein Außenstehender. Wichtig ist, dass Ihre Tochter nichts unterschrieben hat, weil sie sonst mithaftet. Der Schwiegersohn sollte aus meiner Sicht in eine psychologische Beratung gehen, aber das wird er vermutlich ablehnen. Evtl. kann Ihre Tochter ihn zum Gang in eine Paarberatung bewegen, weil geklärt werden muss, inwieweit hier ein Zusammenleben überhaupt noch möglich ist. Es kann auch eine Erziehungsberatungsstelle sein (kostenlos), weil ja ein Kind da ist, das natürlich auch in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich würde auf jeden Fall eine Beratung empfehlen. Ihre Tochter kann da auch alleine hingehen, wenn ihr Ehemann sich weigert mitzugehen. In einer Beratung lernt man sein Verhalten, seine Beweggründe und Gefühle kennen und zu reflektieren, damit man Entscheidungen für die Zukunft treffen kann.
Für Sie als Vater ist es sicherlich schwierig, weil Sie im Wesentlichen nichts machen können, außer Ihrer Tochter zu signalisieren, das Sie für sie da sind, wenn sie Sie braucht.
Ich hoffe, das meine Sätze Ihnen etwas helfen konnten.
Viele Grüße
Micha
…sorry, aber diese Anfrage ist mir im Alltag durch die Finger gerutscht. Wenn sich da inzwischen nichts getan hat, bitte ich um erneute Anfrage