Wie kann ich mich gegen die Heizkostenkürzung wehr

Hallo Ingrid K.Elke R.flottebiene,Engelstraenchen,Martin S.

Das Amt hat mir die Heizkosten ab sofort um 11,13 Euro gekürzt,mit der Begründung das zu viel gezahlt wurde.
Und nun soll noch eine Prüfung gemacht werden.
Das Amt hat das so geschrieben:„Unangemessenheit der Heizkosten-Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse“
Ich wohne bei meiner Mutter und im Jahr 2010 war der Gasverbrauch bei 21692kWh und das Amt hat vor,das Abzusenken auf 13330kWh.
Das Haus ist gebaut 1973 und nicht komplett isoliert.
Habt ihr ein Tipp,dass das Amt keine Absenkung macht?

Ich bedanke mich für die Antworten.
Gruß chaos

Ich würde beim Amt erstmal eine Begründung anfordern. Und wer prüft da was?
Kann den Vorgang leider nicht so richtig nachvollziehen.Evtl. haben die Anderen ne bessere Idee.

Hallo

Der Jobcenter will eine Prüfung machen,wegen Unangemessenheit der Heizkosten.
Habe die Rechnung des Gasversorgers mein Sachbearbeiter vorgelegt und er meint,wir hätten uns unwirtschaftlich Verhalten

Hallo, hab grad mal gegoogelt und bei Focus Online diesen Text gefunden, der weiterhelfen könnte:
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Jobcenter grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten für Wohnungen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern übernehmen sollen. Demnach darf keine Heizkostenpauschale gezahlt werden.
Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Nur wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muss im Einzelfall nicht alles bezahlt werden.

Die Arge soll konkret rläutern, was in Deinem Fall unwirtschaftliches Heizen ist!!

Hallo

ich bedanke mich für Deine Hilfe.Ich werde den Jobcenter das Urteil mal vorlesen.
Eine Frage hätte ich noch.
War das von den Jobcenter Rechtens,dass die mir sofort 11,19 Euro abgezogen haben?Die Begründung war,zuviel Heizkosten bislang gezahlt

Hallo

vielleicht kennst Du Dich auch aus,wenn ich zur Untermiete bei meiner Mutter wohnen möchte?
ich wohne Mietfrei aber das soll sich nun ändern.Wohne schon sehr lange Mietfrei und wenn ich nun den Untermietvertrag auf einmal vorlege,kann ich da Probleme bekommen und wie müsste dann der Vertrag aussehen?

Mach einen Mietvertrag und reiche diesen ein. Ich habe gehört, dass die ARGE das auch bezahlt, möglicherweise ist dies aber eine "Kann-"Entscheidung, das weiss ich nicht genau.

Die Begründung ist unklar, wievie zuviel gezahlt und woran wird dies gemessen - nachfragen und um schriftl. Antwort bitten.

Hallo,

entschuldige die späte Störung.Kennst Du vielleicht noch das Aktenzeichen oder Geschäftsnr.vom BSG Urteil zu den Heizkosten?Urteil war am donnerstag 10.02.11???
ich bedanke mich für die antworten

Hei Chaos,

die Crux an der Geschichte ist, daß du nicht ‚ganz normal‘ zur Miete wohnst. Dann wären laut Heizköstenverordnung sämtliche Heizkörper mit Meßgeräten auszustatten.

Briefe, die da lauten „Bitte senken Sie Ihre Heizkosten“, haben Bekannte von mir auch vom Hiob-Center bekommen. Unvaschemtheit!

Bei meinem Kumpel wurde exakt die Hälfte der Nachzahlung übernommen, denn wenn das Aamt bei einer Rückzahlung die Kohle einsackt, muß im Umkehrschluß auch die Nachzahlung übernommen werden.

Gut, das ist in deinem Fall etwas komplizierter. Am besten reichst du Klage vorm Sozialgericht ein, das ist die Sprache, die die beim Amt verstehen. Was soll denn bei euch geprüft werden, ob der Gaszähler manipuliert wurde?

LG

Martin

Sorry, hab das auch nur rauskopiert, mehr weiss ich auch nicht. Viel Erfolg!

Also ich kenne nur den Grundsatz, dass 1 € Heizkosten pro Quadratmeter übernommen werden. Wenn sich da eine neue Quadratmeterzahl bei der Wohnung ergeben hat oder vorher der Mutter zu viel oder zu wenig berechnet wurde, dann kann man da leider nicht viel machen.

Hallo

Habe heute die Post beim Amt abgegeben und bin gespannt wie die Entscheiden.Falls eine Absenkung und damit auch weniger Geld bekomme,dann kann man ja Widerspruch machen und dann sollen das die Richter entscheiden oder siehst Du das anders?
Gruß chaos12,

Sorry, hab das auch nur rauskopiert, mehr weiss ich auch
nicht. Viel Erfolg!

Hallo,
die haben dich bestimmt wg. wirtschaftlichem Verhalten gekürzt. Normalerweise sollte die ARGE erst einmal belehren und dann ggf. im nächsten Jahr absenken. Grundsätzlich ist die ARGE dazu aber berechtigt. Denn in §22 (1) SGB II steht drin, „Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.“ Angemessen ist ein auslegungsfähiger Begriff, den jede ARGE für sich definieren kann. Er richtet sich aber meist nach dem für das jeweilige Bundesland gültigen Nebenkostenspiegel. Ich würde hier mal nachlesen, wie hoch der m²-Verbrauch bei euch angesetzt ist und das mit dem von der ARGE angesetzten Verbrauch vergleichen. Ansonsten hilft nur noch Widerspruch einreichen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

„wer schreibt, der bleibt“ - ein alter Spruch, warte die Begründung ab.

Hallo

danke nochmal für die Hilfe und Dank Deiner Hilfe hat das Amt keine Ungemessenheit der Heizkosten feststellen können.
Ich hatte mein Sachbearbeiter auch gefragt,ob ich bei meiner Mutter zur Untermiete wohnen kann.Er sagte sofort darauf NEIN.Das hätte ich sofort machen sollen mit der Untermiete aber nicht jetzt nach solange Zeit ein Untermietvertrag beim Amt abgeben.Hat er damit Recht?
Gruß chaos

„wer schreibt, der bleibt“ - ein alter Spruch, warte die
Begründung ab.

Da wirst Du nix mehr machen können. glaube ich. Sorry