Wie kann ich mich gegen eine sacharbeitrin beim amt beschwerden

ständig wird von dieser sacharbeitrin meine folge anträge abgelehnt mit der begründung es fehlen unterlagen. obwohl ich immer alles bringe ich habe das gefühl es ist mobbing.

Servus,

das Gefühl hilft hier nicht weiter, alldieweil die Frau immer konkret äußert, welche Unterlagen zu welchem Antrag genau fehlen.

Ob diese Unterlagen erforderlich sind oder nicht, lässt sich anhand der einschlägigen Rechtsquellen (Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen) überprüfen.

Wenn tatsächlich Unterlagen angefordert werden, die zur Bearbeitung nicht nötig sind, lassen sich diese konkret auflisten. Mit dieser Liste wendet man sich dann sinnvoll an den verantwortlichen Vorgesetzten (je nach Behörde kann das z.B. ein Sachgebietsleiter, ein Dienstellenleiter usw. sein); dieser ist daran interessiert, dass die Sachbearbeiter, die unter seiner Verantwortung arbeiten, keine überflüssigen Schritte unternehmen, weil er dann mit dem Personalschlüssel noch weniger zurecht kommt als sowieso schon. Er wird sich also liebend gerne um das Problem kümmern.

Voraussetzung ist allerdings auch dort ein konkreter und vollständiger Vortrag des Sachverhaltes - mit Gefühlen und dem ich weiß nicht wie weit ausgelutschten „Mopping“ kommt man da nicht weiter: Um Mobbing handelt es sich dabei nämlich ganz sicher nicht, der Begriff ist anders definiert.

Übrigens: Das Wörtlein „beschweren“ wird nicht mit „gegen“, sondern mit „über“ konstruiert.

Schöne Grüße

MM

Persönlich bei den Vorgesetzten. Welche das sind und in welchem Zimmer diese anzutreffen sind, erfährst du über Hinweistafeln im Amt deiner Wahl. Du kannst aber nicht erwarten, dass diese immer ereichbar sind.
Man kann sich auch schriftlich beschweren

  1. Mit einem Brief adressiert an das Amt deiner Wahl.
  2. Wenn das „Amt“ AA oder JC heißt, dann auch hier: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/…. Dort Beschwerden.
    Egal, welche Form du wählst, solltest du deine Beschwerde mit Fakten belegen. „Obwohl ich immer alles bringe“ ist dafür ungeeignet. Prüfe selbst, ob „alles“ auch die erforderlichen Informationen zur Bearbeitung enthalten. Deine Gefühle haben bei einer Beschwerde nichts zu suchen.
    Solltest du einen schriftlichen Bescheid erhalten haben, mit dem du dich benachteiligst fühlst, steht dort drin, wie du dagegen angehen kannst.

auch ohne Gruß
Otto