Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Nachdem ich 8 Jahre in einem Reihenhaus zur Miete wohnte, habe ich rechtzeitig gekündigt (01.02.2011). Der Vermieter wollte sich die Wohnung angucken und kam am 25.01.2011 zur Besichtigung. Dabei schaute er sich alle Zimmer, Küche (öffnete Schränke und Backofen, strich mit den Fingern über die Arbeitsplatte usw.) und Keller an. Er notierte sich die Zählerstände, meinte:
„genau so habe ich mir die Übergabe vorgestellt. Sie sind sehr angenehme Mieter gewesen.“
Bei der Abnahme war mein Vater anwesend.
Ich wies den Vermieter darauf hin, ein Abnahmeprotokoll anzufertigen. Worauf er antwortet: " Frau B., lassen Sie es uns nicht zu kompliziert machen. Ich weiß ja, in welchem Zustand die Wohnung ist." Damit wurde kein Abnahmeprotokoll erstellt.
Er nahm einen Schlüssel mit und 2 Tage später, sollte der zweite Schlüssel in den Briefkasten geworfen werden. Dies erfolgte auch rechtzeitig.
Nach 1,5 Wochen erinnerte ich den Vermieter an die Kaution in Höhe von etwa 2000 Euro. Darauf meinte er, er würde die Überweisung sofort vornehmen.
nach weiteren 1,5 Wochen war die Kaution immer noch nicht da. Ich rief den Vermieter an, woraufhin er von Schneidespuren auf der Arbeitsplatte in der Küche sprach, er einen Kostenvoranschlag von einem Sachverständigen machen ließ und wir nochmal darüber sprechen müssten. Die Küche war mindestens 5 Jahre vor dem Einzug eingebracht worden, also mehr als 13 Jahre alt.
Jetzt sind nun fast 4 Wochen vergangen. Der Vermieter meldet sich nicht, bei anrufen werde ich von der Sekretärin abgewimmelt.
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Kann der Vermieter die Kaution einbehalten?
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Kann er nach einer mündlichen Abnahme Mängel (die bei der Besichtigung hätten gesehen werden könnten) geltend machen?
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Darf er die Mängel auf der Arbeitsfläche einer alten Küche überhaupt geltend machen? Wie lange ist die Nutzungsdauer einer Küche?
Bitte helft mir, ich weiß nicht weiter!
Vielen Dank im Voraus!
