Wie kann ich mit meinem Hobby legal Geld verdienen

Hallo,

Ich würde gern mit meinen Hobby und mit meinem erlernten Beruf Florist, ein Paar Euro nebenher verdienen.

Allerdings möchte ich dies legal tun.

Ich habe den Wunsch, von mir hergestellte Produkte auf Märkten, und durch einen Onlinestore evtl. bei Ebay oder sogar durch ein eigenes Hoflädchen (auf dem eigenen Gründstück) anzubieten und zuverkaufen.
Allerdings soll es nicht zu einem Zwang werden, sondern auch noch Hobby bleiben.(Also keine Fließbandarbeit, sondern eher Künstler *g)

Da ich aber Teilzeitbeschäftigt bin und auch schon einen 400 Eurojob nebenbei habe. Ist halt die Frage wie macht man diesen Traum war.

Soll ich Gewerbe anmelden? Wenn ja, als Kleingewerbetreibender?
Was muss ich wegen der Krankenversicherung beachten und meinen Rentenzahlungen? Wie läuft die Sache mit den Jobs weiter und muss ich meine Chefs unterrichten? Was muss ich bei einer Gewerbeanmeldung alles beachten und wie muss ich mich ggf. noch Zusatzversichern?

Wie selle ich es an meine Träume wahr zumachen?

Ich habe bei der IHK angerufen und dort hat man mir nur ein Existensgründerseminar auf Auge drücken wollen, aber mir wurde im gleichen Atemzug mitgeteilt, das es dort keine persönlichen Gespräche geben wird. Wenn ich von der IHK eine Beratung haben will, bekomme ich diese nur, wenn ich auch ein koplett ausgearbeitetes Firmenkonzept möglichst schon vom Steuerberater und der Bank abgesegnet vorlegen kann. Das Gewerbeamt hat mich abblitzen lassen mit den Hinweis, dafür sind sie nicht zuständig.

Ich möchte mein Hobby im Moment noch nicht zum Hauptberuf machen um davon Leben zukönnen. Also möchte ich auch nicht ein komplexes Firmenkonzept vorlegen müssen.

Geht es denn nicht auch einfacher?

HILFE

LG ULLRICH

Hallo,

Ich würde gern mit meinen Hobby und mit meinem erlernten Beruf
Florist, ein Paar Euro nebenher verdienen.

Allerdings möchte ich dies legal tun.
Allerdings soll es nicht zu einem Zwang werden, sondern auch
noch Hobby bleiben.(Also keine Fließbandarbeit, sondern eher
Künstler *g)

Mir ist nicht ganz klar in welche Richtung es gehen soll.
Wenn es was künstlerisches ist, dann brauchst du nkein Gewerbe. Falls es doch eher handwerklich ist, musst du ein (Klein-) Gewerbe anmelden.

Anhand des Aufrisses (Onlineshop, Hofladen, Markt) vermute ich ehr zweites.

Ciao maxet.

Floristik gehört ansich mehr zum Handel(Blumeneinzelhandel) , also wird nicht als Handwerk gewertet. (Läuft alles über die IHK)

Es ist so, ich werde von Freunden und Bekannten, des öftern darauf angesprochen, für Ihre privaten Feiern schon mal die ein oder andere Dekoration zumachen. Hauptsächlich in der Adventszeit, dann würde ich z.B. gern auf dem Weihnachtsmarkt einen Stand machen. (Dafür müsste ich aber auch die Möglichkeit haben auf einen Großmark einkaufen zukönnen)
Da ich nebenher Puppen, Naturseife, Schilder, Ketten usw.(Es ist eine bunte Mischung) herstelle, immer so wie mir danach ist und ich in produktiven Phasen kommt da schon einiges zusammen,ich möchte diese ebenfalls gerne z.B. in einem Internetshop/auf einen ausgewählten Märkten (wären nur selten im Jahr) anbieten.
Wenn die oberen Dinge angenommen würden, könnte ich mir vorstellen einen Hofladen sprich späteren regelmäßigen Handel aufzuziehen. Nur im Moment ist es doch eher sporadisch.

Ich denke ich bin Künstler mit Handelinteresse.
Also würde ich schon gern Gewerbe anmelden, aber sagen wir mal die kostengünstigste Variente, da es eben sein kann das ich auch mal Monate keine Einnahmen hätte, weil ich mal eben nichts Produziert habe.

Und da wüsste ich eben gern wie genau mach ich das und was muss ich in bezug auuf meine Jobs beachten und was für Kosten enstehen dann.

G Ullrich

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Hallo,

Ich würde gern mit meinen Hobby und mit meinem erlernten Beruf
Florist, ein Paar Euro nebenher verdienen.

Allerdings möchte ich dies legal tun.
Allerdings soll es nicht zu einem Zwang werden, sondern auch
noch Hobby bleiben.(Also keine Fließbandarbeit, sondern eher
Künstler *g)

Es ist so, ich werde von Freunden und Bekannten, des öftern
darauf angesprochen, für Ihre privaten Feiern schon mal die
ein oder andere Dekoration zumachen.

solange du die Leute kennst und es im Rahmen bleibt (geschätzt 5mal im Jahr), ist das Nachbarschaftshilfe und legal.
Falls du allerdings als Florist o.ä. arbeiten solltest, kann ein Blick in den Arbeitsvertrag diesbezüglichen Stress mildern.

Hauptsächlich in der Adventszeit, dann würde ich z.B. gern auf dem
Weihnachtsmarkt einen Stand machen. (Dafür müsste ich aber auch die
Möglichkeit haben auf einen Großmark einkaufen zukönnen)

Bei 08/15- deko (Kranz, Streauss etc. riecht das natürlich stark nach Gewerbe. stellst du Einzelstücke her die es nicht vergleichbar im Blumenladen um die Ecke oder im geschenkeshop o.ä. gibt, dann kann man die Künstlerschiene fahren.

Da ich nebenher Puppen, Naturseife, Schilder, Ketten usw.(Es
ist eine bunte Mischung) herstelle, immer so wie mir danach
ist und ich in produktiven Phasen kommt da schon einiges
zusammen,ich möchte diese ebenfalls gerne z.B. in einem
Internetshop/auf einen ausgewählten Märkten (wären nur selten
im Jahr) anbieten.

Naturseife ist ein interessantes thema. es gibt eine KosmetikVO. es könnte ein heisses Eisen werden so etwas ausserhalb des Freundeskreises in den verkehr zu bringen.
Bei den produkten Puppen, Schilder, Ketten gilt das im Bezuig auf die Weihnachtsfloristik gesagt.

Wenn die oberen Dinge angenommen würden, könnte ich mir
vorstellen einen Hofladen sprich späteren regelmäßigen Handel
aufzuziehen. Nur im Moment ist es doch eher sporadisch.

Es ist nicht unüblich, das man ein geschäft erst mal im Bereich des Hobbies anfängt und wenn man merkt, das läuft und angemessene Preise sind erzielbar, man dann Gewerbe anmeldet.

Ciao maxet.

Ich denke ich bin Künstler mit Handelinteresse.
Also würde ich schon gern Gewerbe anmelden, aber sagen wir mal
die kostengünstigste Variente, da es eben sein kann das ich
auch mal Monate keine Einnahmen hätte, weil ich mal eben
nichts Produziert habe.

Und da wüsste ich eben gern wie genau mach ich das und was
muss ich in bezug auuf meine Jobs beachten und was für Kosten
enstehen dann.

G Ullrich

Ein Gewerbe darf so groß oder klein sein, wie Du Lust hast.

Viele Infos gibt’s bei http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu