Folgendes ist mir passiert: Ich bin Hobbyfotograf mit der Absicht mich selbstständig zu machen. Eine Modefirma für die ich schon beratend tätig war, erteilte mir den Auftrag bei einer Präsentation Fotos und Videos zu machen wofür ich natürlich auch bezahlt werden sollte. Nun habe ich den Auftrag nicht in schriftlicher Form sondern nur mündlich und als Nachricht via facebook erhalten. Um das ganze zu erfüllen nahm ich mir Urlaub in meinem Hauptberuf und kaufte mir eine neue Spiegelreflexkamera. Noch eine Woche vorher war auch alles in Ordnung und dann kam plötzlich gar nichts mehr. Nun musste Ich gestern Abend feststellen, dass andere Fotografen die Fotos gemacht haben und online stellten. Das ganze ohne den geringsten Kommentar geschweige denn eine Absage seitens der Auftraggeber. Kann ich somit Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen?
Hallo,
wenn man einen Auftrag erhält, muss darüber ein Vertrag in mündlicher Form, durch Zeugen nachweisbar, oder besser schriftlich vorliegen.
Darin müssen die genauen Daten inklusiv Vergütung zweifelsfrei geregelt sein. Wenn soetwas nicht vorliegt, ich gehe mal davon aus. beseht auch keine bindender Vertrag.
Also, dumme Erfahrung. Eine Schadensersatzforderung kann nur gefordert und evt. eingeklagt werden, wenn ein Vertrag in nachweisbarer Form besteht.
mfg
PB
Also Punkt 1 der sofort ins Auge sticht: Die Spiegelreflex… das wird dir kein Richter der Welt abkaufen dass du dir für einen Auftrag eine neue Kamera zugelegt hast.
Mit dem Urlaub sieht die Sache zwar etwas anders aus, da du den ja wirklich wegen dem Auftrag genommen hast… Allerdings bedenke folgenden Vergleich: Du nimmst Urlaub für eine Reise. Der Reiseveranstalter geht pleite --> Du hast Schadensersatzforderung für den Preis der Reise und eventuelle Buchungen für Leihwagen etc. aber den Urlaub wird dir auch da keiner „ersetzen“.
Mein Fazit also: Du hast ja mit der Facebook-Nachricht einen schriftlichen Auftrag oder zumindest einen Nachweis. Daher kannst du dir eventuell anteilig deine Bezahlung einholen (ähnlich einer Abfindung).
Für den Rest sehe ich allerdings keine Chance auf Ersatzleistungen.
Ok. Soweit klar. Jedoch habe ich ja zumindest die Aufforderung bei dieser Präsentation zu arbeiten in schriftlicher Form wenn auch nur im facebook und ohne Angabe der Vergütung. Also kann ich nicht wenigstens eine Entschädigung für Kamera und Urlaub verlangen?
Hallo,
„Versuch macht klug“.
Schreiben Sie die Firma per Briefpost an, dann sehen Sie, welche Antwort folgt. Klagekosten sollten Sie aber nicht verauslagen.
mfg
PB
Hallo rockstarpixx,
hast du die vorangegangenen Aufträge von der Modefirma auch in dieser Form erhalten, oder bekamst du da einen ordentlichen Vertrag vorgelegt?
Wie dem auch sei, ein mündlicher Vertrag ist ebenso gültig und rechtskräftig, wie ein schriftlicher, wobei eine Auftragserteilung per Facebook - also Internet - auch als schriftliche Vereinbarung anzusehen ist.
Wenn du davon ausgehen konntest / musstest, dass du einen Vertrag geschlossen hast, dann müsste der Auftraggeber dafür auch einstehen, wenn du am Ende „leer ausgehen“ musstest. Ich denke, dass da auf jeden Fall etwas zu machen wäre.
Sprich vielleicht am Besten erst einmal mit den Verantwortlichen der Modefirma und lass sie ein Entgegenkommen anbieten. Wenn die sich stur stellen sollten und du keine weiteren Aufträge mehr erwarten kannst, so bleibt dir immer noch der Weg zu rechtlichen Beratungsstellen - einem RA oder der Verbraucherzentrale.
Alles Gute und halte uns mal auf dem Laufenden.
Throsten
Hallo,
auch ein mündlicher Vertrag ist rechtswirksam. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, und da wird es schwer. Sie müssten Zeugen finden, die aussagen, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Da Sie scheinbar keine schriftliche Auftragsbestätigung abgefasst haben, vermute ich mal, dass Sie kaum eine Chance für einen Beweis haben. Es sei denn, die Bestätigung bei Facebook ist noch existent, dann kann man wenigstens da ansetzen.
Gruß,
twilight666